Mueck
- aus Karlsruhe
Falsch.Der Überweg wo jetzt der Unfall war ist nur für Fußgänger und nicht für Radfahrer. Diese haben Radwege bzw. die Straße zu nutzen.
"einen Fußgängerüberweg in der Kriegsstraße etwa auf Höhe des Staatstheaters" könnten zwei sein.
Der westliche hat per Piktogramm inzwischen auch offiziell eine Freigabe, das war m.E.n. der vom letzten Unfall, Freigabe gab es damals schonm und der östliche auch und auch die Streuscheiben in den Ampeln sind m.E.n. an beiden angepasst.
Ob es die extra Freigaben braucht, wage ich zu bezweifeln. Beide liegen im Zuge von Querstraßen.
"Diese haben Radwege bzw. die Straße zu nutzen." bezieht sich wohl auf § 2 und "Straße" meint "Fahrbahn", Fahrbahn ist der Default-Straßenteil, es sei denn, § 2 (4) oder Anhang 2 eröffnen freiwillige Nutzungen von Bordsteinwegen oder verpflichten teilweise dazu. Das kann man hier auf die Kriegsstraße anwenden, denn diese hat mehrere Straßenteile. Aus Sicht der Kreuz- oder Adlerstraße gibt es zwischen den beiden Fahrbahnen der Kriegsstraße aber keine mehreren Straßenteile der Adler- oder Kreuzstraße, sondern nur einen, dann ist dieser per Deafault für alle da, weil § 2 nix zum Sortieren der Verkehrsteilnehmer hat. Autos passen halt nicht durch, Radler schon ... Daher braucht es m.E. die extra Freigabe nicht, was auch ähnliche Stellen im Zuge von Radrouten zeigen, da fiele mir die Gartenstraße ein, Teil des Karlsruher Nebenroutennetzes für Radler, mit der Querung der Karlstr. Eine andere Stelle nach diesem Muster liegt an einer anderen Unfallstelle nahe der Nürnberger Str., wo zusätzlich die Markierung per Vz 296 eindeutig aufzeigt, dass der hier zu sehende Radler legal den Radweg zur Weiterfahrt nach rechts verlassen hat. Vz 296 ergibt hier sonst keinen Sinn. Wenn sich nix geändert hat, kann er weiterhin das Rotlicht ignorieren, weil immer noch nur ein Fußgänger drin ist, und er muss nur allgemein § 19 beachten. Gartenstr. m.W.n. auch so.
Bevor man solche Verschwörungstheorien aufstellt, sollte man sich erst mal genauer mit den Feinheiten der StVO beschäftigen ...Es ist aber so das Radfahrer sich nicht an die STVO halten und diese nur als grobe Richtlinie halten.
Nicht alles, was der gemeine Autofahrer mot Führerschein von anno dunnemals für einen Regelverstoß hält, ist auch einer ...
Vor Jaaahren, der Kriegsstr.tunnel war gerade voll im Bau und eine provisorische Ampel in Höhe Ritterstr. war aufgestellt udn die Polizei kontrollierte laut einem Bekannten höchst unsanft angebliche Rotlichtradler. Nur zeigte die Ampel nur Fußgänger in der Streuscheibe und war daher für Radler, auch mangels allgemeiner Fahrverkehrsampel, gar nicht zuständig. Ich monierte das in Facebook in einer Diskussion und musste heftig Prügel einstecken. Ich wusste aber, dass in der Gruppe ein höherer Polizist mitlas, paar Tage später waren die Streuscheiben ausgetauscht und Jahre später plauderte ich nach dessen Pensionierung zufällig auch über diese Stelle und er hat mich bestätigt ...Machen Sie was sie wollen und Polizei und Ordnungsamt schauen weg.
So viel zur Regelkenntnis der Polizei ...
Die Sperren sind extra dafür da den Verkehr zuverlangsamen und die Verkehrsteilnehmer in die entsprechende Blickrichtung zubringen. Wenn die Sperren nicht da wären würde die Radfahrer und mit E-Scooter mit voller Geschwindigkeit den Überlegung befahren und wenn die Ampel rot zeigt.
Ich vermute, dieser Sicherheitsvorteil existiert nicht, denn sonst hätte man ein Problem bei allen Querungen, wo Fußgänger und Radfahrer zusammen mit Autofahrern völlig gerade queren und die Existenz von Autofahrern offenbar das Wunder bewirkt, dass Radler dann keine Probleme mit Bahnen haben?
Als Fußgänger ist es dort aber nicht anders. Und warum baut man sowas nur dann, wenn keine Autofahrer queren, und mit Autos geht es plötzlich auch schnurgerade problemlos? Wie gesagt:Und wer sich auf Sperre und Ampel nicht gleichzeitig konzentrieren kann. Hat als Verkehrsteilnehmer im Verkehr nichts zu suchen. Und muss zu Fuß gehen oder die Straßenbahn nutzen.
... und zum Gegenteil gibt es durchaus Unfälle, wo die Sperre der Grund eines tödlichen Unfall war, weil die Leute nicht mehr rechtzeitig von einem BÜ runtergekommen sind, der vorm Einfahren in denselben noch frei war. Ein Unfall einer Karlsruherin, die auf ein Spezialrad angewiesen war, bei Aschaffenburg 2012 mit einem besonders engen Gatter hat meine Meinung zu diesen Sperren wesentlich beeinflusst, dass diese Teile unnötige Gefahrenstellen und keine Sicherheitsmaßnahmen sind. Googlen erbrachte gerade, dass bei diesem BÜ die Umlaufsperre 10 Jahre nach dem Unfall durch eine Schrankenanlage ersetzt wurde.Mir fehlt immer noch der wissenschaftliche Nachweis, dass alle Arten von solchen Sperren wirklich einen Sicherheitsvorteil für ALLE Nutzergruppen bieten und nicht das Gegenteil.