Diensteinteiler? Planer? Bestellen beide nicht ansatzweise den ÖPNV...
Bald sind es noch die Wagenpfleger die hier als Verantwortliche gesehen werden.
Wer bestellt den ÖPNV denn? Die Stadt...
Dann bitte einmal einen Spaziergang zu Herrn Mentrup machen und ihm die aktuelle Situation näher bringen, er selbst fährt sicherlich nicht selbst mit dem ÖPNV und wäre bestimmt sichtlich begeistert weniger Linien irgendwo fahren zu lassen, wenn er für den Haushaltsvoranschlag 2026/2027 bereits einen 15-Minuten-Takt prognostiziert...
Davon würde ich jetzt auch nicht ausgehen, dass Diensteinteiler und Planer den ÖPNV bestellen...
Die Stadt ist natürlich Aufgabenträger für den ÖPNV in Karlsruhe, das ist so weit richtig und auch klar. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass Herr Dr. Mentrup, als studierter Mediziner und Arzt, den ÖPNV persönlich plant und bestellt. Wenn macht dass das Verkehrsdezernat der Stadt Karlsruhe, wo die entsprechenden Mitarbeiter mit einem entsprechenden Studium, bzw einer entsprechenden Ausbildung sitzen. Trotzdem gehe ich nicht davon aus, dass die Stadt Karlsruhe den genauen Fahrplan vorgibt oder die Fahrzeugunmläufe und die Dienstschichten plant. In der Regel wird von der Stadt ein Nahverkehrsplan aufgestellt wo dann die Taktzeiten vorgegeben werdne und teilweise auch die Sitzplatzmindestvorgaben. Für die Planung bei den Verkehrsbetrieben gibt es dann die entsprechenden Abteilungen wo dann Mitarbeiter mit einer entsprechenden Ausbildung bzw einem entsprechenden Studium zB als Verkehrsingenieur arbeiten und dann die Fahrpläne, Dienstschichten und Umelitungspläne ausarbeiten und planen. Bei Baustellen werden dann die Konzepte zwischen Verkehrsbetrieb und Aufgabenträger abgestimmt und ggf noch mal angepasst. Da können dann auch Fahrplananpassungen und Taktdehnungen bzw Ersatzverkehre abgestimmt werden. Weder der Oberbürgermeister Herr Dr. Mentrup noch das Verkehrsdezernat haben in der Regel die Fachexpertise um die Fahrbarkeit von Fahrplänen überprüfen zu können oder Dienstschichten zu planen und zu prüfen.
Auch bei Taktausdünnungen sollte es bei einem gesunden Verhältnis zwischen Aufgabenträger und Verkehrsbetrieb einen gemeinsamen Austausch geben um die Sinnhaftigkeit zu prüfen. Wenn man den Takt von 10 Minuten auf 15 Minuten dehnt, aber genau so viele Fahrzeuge und genau so viel Personal wie beim 10 Minutentakt braucht, weil es sonst mit den Wendezeiten oder den Schichtplänen nicht passt, dann spart der Aufgabenträger zwar Leistungsgelder, bezahlt das ganze dann aber über das Betriebskostendefizit auch wieder, dann ist die Übung recht Sinnfrei.
Wenn also VBK, KVV und AVG die Kunden mit ihren Beschwerden zur Stadt Karlsruhe schicken, weil sie ja nur das bestellte umsetzen und die Stadt Karlsruhe dann nur sagen kann dass ihr von VBK, AVG und KVV die bestellten Leistungen zugesagt wurden, dann haben VBK, KVV und AVG offensichtlich ihren öffentlichen Dienstleitungsauftrag noch nicht verstanden. Beide Seiten sollten zudem bedenken, dass der Kunde dann über kurz oder lang seine Verkehrsmittelwahl und die Finanzierung der öffentlichen Dienstleitung durch die Entrichtung von Fahrgeldern überdenken wird.
Da können wir in Deutschland tatsächlich noch sehr viel von den Japanern lernen, da sieht sich bei den Verkehrsunternehmen, egal ob Bus, Bahn oder Flugzeug, jeder Mitarbeiter vom Chef bis zur Reinigungskraft dafür verantwortlich, dass der Kunde stets zufrieden ist und tut sein möglichstes dafür.