Betriebsstörungen im Straßenbahn Netz

Krankenwageneinsatz in der Haltestelle Marktplatz Pyramide.
Fahrtrichtung Hauptbahnhof

Die S1 und S11 fährt ab Mühlburger Tor über die Karlstraße
Die 2, S4 , S7 und S8 über Kronenplatz und Tivoli.
 
Aktuelle Sperrung zwischen Tullastraße und Auer Straße, bzw. Durlach Bahnhof. Die Linien 1,2 enden Tullastraße, die AVG Stadtbahnen sollen laut Meldung über den Karlsruher Hbf nach Grötzingen fahren. Zwischen Turmberg und Wolfartsweier pendeln Fahrzeuge der 1/2. Ursache laut Meldung ein Feuerwehreinsatz an der Untermühlstraße.
Allerdings halte ich eine Umleitung der S5 über den Karlsruher Hbf für eher unwahrscheinlich (außer vielleicht Eilzüge), also wahrscheinlich auch Ende an der Tullastraße.

Edit 17:02: VBK meldet VU auf Durlacher Allee.
 
Aktuelle Sperrung zwischen Tullastraße und Auer Straße, bzw. Durlach Bahnhof. Die Linien 1,2 enden Tullastraße, die AVG Stadtbahnen sollen laut Meldung über den Karlsruher Hbf nach Grötzingen fahren. Zwischen Turmberg und Wolfartsweier pendeln Fahrzeuge der 1/2. Ursache laut Meldung ein Feuerwehreinsatz an der Untermühlstraße.
Allerdings halte ich eine Umleitung der S5 über den Karlsruher Hbf für eher unwahrscheinlich (außer vielleicht Eilzüge), also wahrscheinlich auch Ende an der Tullastraße.

Edit 17:02: VBK meldet VU auf Durlacher Allee.
Die Störung ist beendet, es kann weiterhin zu Verspätungen und Fahrtausfällen kommen.
Mehr Infos auch hier.

Gegen 17:15 Uhr stand in Grötzingen noch ein Tw (auf dem Zielschild "Nicht einsteigen") auf dem Gleis drei, obwohl die Störung ja schon behoben war.
 
Heute Mittag gegen 12:15 Uhr: Krankenwageneinsatz im Bereich Kaiserallee. Es kommt zu Verspätungen und Fahrtausfällen.
 
Das häuft sich, am Sonntag war der 305 am Hirtenweg wo ein Radler mitgenommen hatte, die Leute werden immer mehr Unachtsam

"unachtsam" würde ich in der Haid-und-Neu-Str. nur bedingt sagen. Formal ja, aber eigentlich nur nach "Fallenstellerei"

Laut Originalquelle passierte das wohl am Übergang mit den Umlaufsperren.

Das ist der aktuelle Zustand des Überwegs bzw. hier
Alter Zustand 2014
Als Linksabbieger steht man da vor der Aufgabe, mit 1-2 m Radius eine 180°-Wende hinzukriegen, das erfordert volle Konzentration, für den Blick auf eine evtl. Bahn und evtl. Reaktionen bleiben nur Sekundenbruchteile. Laut Polizeipresse und Bildern keine Ampeln, nur Warnschilder ...

Vor gut 20 Jahren gab es genau dort schon einen tödlichen Unfall:
Inzwischen ist der Übergang umgebaut worden im Zuge der Sanierung des Radwegs. Damals war der Übergang per gelben Blinklicht gesichert, da kann man schon mal genau die dunkle Phase erwischen beim schnellen Schauen, und in der Tat: Umlaufsperren funktionieren für Solo-Fußgänger so wie in der Theorie mit Blick auf die ankommende Bahn, aber m.E. miserabel dann, wenn man hauptsächlich darauf achten muss, wie man durch die Sperre selbst durchkommt, mit Rad, Rolli, in Gruppen, bei Gegenverkehr, ... Und bei zu engen Sperren kann es schon mal vorkommen, dass der Unfall WEGEN der Sperre passiert, da man ggfs. auch nicht rechtzeitig vom Übergang wieder runterkommt, so passiert vor paar Jahren einer Karlsruher Liegedreiradfahrerin mit Handicap im Raum Aschaffenburg auf einer offiziellen Radroute, aber viel zu engem Gatter und weil es zu dicht am Gleis steht. Zu eng dürfte es hier nicht sein, zu nahe ist es aber glaub auch. ERA und EFA fordern genau deswegen Sicherheitsabstände zwischen Sperre und Verkehrsweg, aber die EAÖ leider nicht m.W.n.

Hier könnte noch hinzugekommen sein, dass man zu der Zeit genau gegen die vmtl auch recht tiefstehende Sonne fährt.

Über diesen BÜ darf die Bahn mit 40, danach darf sie bis auf 70 beschleunigen laut OSM.
Bis zum BÜ reicht die Sicht wegen der Kurve nicht, die Sichtweite vor Einfahrt in die Umlaufsperre dürfte rund 200 m betragen, bei 70 km/h mit bissele Beschleunigung nach vom BÜ her tippe ich mal auf 11-12 sec für die Bahn von der Kurve bis zum Unfallort.

Vom letzten Punkt, wo man noch radfahrend Richtung Innenstadt und Bahn schaut, bis zu dem Punkt, wo man vom Gleis aus Richtung Stadt runter ist, setze ich mal 22 m an, das ist leichter zu rechnen und passt halbwegs. Dann wäre die Strecke bei 2 m/sec (=7,2 km/h) auch in 11 sec bewältigt. 7 km/h ist das, was man in der Rechtsprechung gerne als Schrittgeschw, ansetzt, ist aber für die meisten Fußgänger schon das doppelte von Schritt. Das dürfte für halbwegs erfahrene Radler im Durchschnitt über den Übergang möglich sein, viel mehr aber nicht, man muss ja die 180°-Kurve irgendwie schaffen, gleich danach 130° in die andere Richtung und auf der anderen Seite auch noch mal ...
Kurzum: Bissele knapp ist das ja schon ... Könnte im Normalfall aber reichen ...

Wenn dann gegen die Sonne vor Einfahrt des Radlers in die Umlaufsperre die ankommende, in der Ferne noch kleine Bahn übersehen wurde, stellt sich die Frage, wie es NACH Einfahrt in die Umlaufsperre aussieht. Da fährt man ja erst mal stadtauswärts mit Blickrichtung auf die stadteinwärtsfahrende Bahn, genau das ist ja der Sinn der Umlaufsperre. Danach erst schwenkt man 130° nach rechts und erst dann hat man wieder die Blickrichtung auf die Bahn, die auf dem Gegengleis aus der Stadt kommt und man hat nur rund eine Gleisbreite Zeit, um darauf zu reagieren. Genau deswegen fordern ERA und EFA den Abstand zum Verkehrsweg*), den die EAÖ ignoriert (sonst wären Umlaufsperren bei Gleiskörpern in der Straßenmitte auch nicht möglich, der Abstand müsste ja doppelt zu Gleis und Fahrbahn angewendet werden ...). Das dürfte in vielen Fällen dann nicht mehr klappen ...
Für mich sind daher Umlaufsperren Fallenstellerei, aber ja, rechtstheoretisch wird man dem Radfahrer Unaufmerksamkeit unterstellen und damit vmtl. sogar durchkommen, wo eigentlich der Planer gesteinigt gehört, der sowas bauen lässt ...

In Gegenrichtung des Radlers ist
- die Sichtweite auf eine Bahn auf dem 2. Gleis vmtl. weiter (bis in die Haltestelle)
- die Sonne steht nur rund um die Sommersonnenwende zu nächtlicher Zeit ungünstig
- der Einfahrwinkel in die Umlaufsperre ist nur 90° statt 180°
also günstiger.

*)
EFA: Zwischen der Umlaufschranke und der zu querenden Straße muss eine Aufstellfläche von 3,00 m Länge vorhanden sein. Rollstuhlfahrern wird somit ermöglicht, sich nach dem Durchfahren der Schranke ganz auf den Querungsvorgang zu konzentrieren.
ERA: Zwischen der Umlaufsperre und dem zu querenden Verkehrsweg ist eine Aufstellfläche von 3,00 m Länge erforderlich. Damit wird vermieden, dass Radfahrer erst auf dem zu querenden Verkehrsweg zum Stehen kommen.




Bei der Durlacher Allee bzw Untermühlsiedlung wird evtl. spannend, welche Streuscheiben verbaut sind.
Normalerweise gilt bei Verkehrswegen nach § 2 und § 25 (Seitenstreifen mal ignorierend ...):
a. nur eine "Fahrbahn", sonst nix: ist für alle da: Auto, Rad, Fuß
b. ein Bordsteinweg kommt hinzu: Fußgänger dprt, Rad+Auto auf der Fahrbahn
c. ein Radweg kommt hinzu: für Fuß+Rad wie zuvor, Rad je nach Beschilderung.
Das gilt für Bordsteinwege und Fahrbahnen, die parallel zueinander laufen und zusammen eine Straße bilden.
Für Wege quer zur Straße muss diese Betrachtung aber neu angestellt werden (wenn keine Sonderfälle wie Feld-, Wald- oder Grünanlagenwege vorliegen) und die Querung zur Haltestelle Untermühlstr. fällt m.E. darunter als eigenständiger Verkehrsweg quer zur Durlacher Allee und es läge c. vor, Pkw kommen aber nicht durch, Ampel steht im Weg, aber Zweiradler kommen durch und dürfen m.E., auch wenn mir im Moment nicht klar ist, warum man da radeln sollte, wenn man nicht zur Haltestelle selbst will.
Nun lohnt ein Blick auf § 37:
"6. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."
Fahrverkehrsampeln gibt es in Querrichtung natürlich nicht.
Reine Fußverkehrssymbole sind unbeachtlich.
Will man bei Rot haltende Radler, die man bei Missachtung beknollen können möchte, braucht man zwingend Radsymbole in der Streuscheibe, sonst gilt "Freie Fahrt für freie Radler" nach den evtl. Einschränkungen der restlichen StVO, wozu § 10 und § 19 gehören können, aber nicht immer müssen und eben unabhängig vom Rotlicht.
Erfahrungsgemäß sind die Solo-Rotlichter über VBK-/AVG-Gleise gerne nur mit Fußgängersymbol ausgestattet (bspw. die an der Nürnberger Str. zur Zeit des tödl. Unfalls mit einem Radler dort und diese Querung ist ecplizit für rechtsabbiegende Radler gedacht ... Ob's noch immer so ist, weiß ich nicht)
 
"unachtsam" würde ich in der Haid-und-Neu-Str. nur bedingt sagen. Formal ja, aber eigentlich nur nach "Fallenstellerei"

Laut Originalquelle passierte das wohl am Übergang mit den Umlaufsperren.
Ich hatte es selbst schon an der Europahalle erlebt: Von der Günter Klotz Anlage kommend aufmerksam an Eltern mit Kleinkindern, Hunden und Jugendlichen auf BMX und Skateboard vorbei und den Beginn des Laufgitters gemeistert. Was in diesem Moment untergegangen ist, war die Straßenbahn. Die tauchte im Augenwinkel auf, mit einer Vollbremsung kam ich direkt davor zum Stehen. Sowas kann auch anders ausgehen.
 
Erfahrungsgemäß sind die Solo-Rotlichter über VBK-/AVG-Gleise gerne nur mit Fußgängersymbol ausgestattet (bspw. die an der Nürnberger Str. zur Zeit des tödl. Unfalls mit einem Radler dort und diese Querung ist ecplizit für rechtsabbiegende Radler gedacht ... Ob's noch immer so ist, weiß ich nicht)
Die Rotllichter in Karlsruhe sind ohnehin sehr hoch angebracht, vor allen Dingen an den Anlagen, wo noch die akustischen Taktgeber darunter angebracht ist. Das ist gerade gegenläufig zur Blickrichtung auf das Smartphone.
 
Die Rotllichter in Karlsruhe sind ohnehin sehr hoch angebracht, vor allen Dingen an den Anlagen, wo noch die akustischen Taktgeber darunter angebracht ist. Das ist gerade gegenläufig zur Blickrichtung auf das Smartphone.
Ich kenne ja die Gepflogenheiten Anderer nicht, aber ich halte die Smartphonenutzung beim Radfahren eher nicht empfehlenswert. Wer es doch in den Halter einspannt und ggf. als Navi nutzt gut und schön. Aber an solchen Stellen doch lieber nach vorne sehen.
 
...
Bei der Durlacher Allee bzw Untermühlsiedlung wird evtl. spannend, welche Streuscheiben verbaut sind.
Fußgänger only, somit gilt:
Nun lohnt ein Blick auf § 37:
"6. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."
Fahrverkehrsampeln gibt es in Querrichtung natürlich nicht.
Reine Fußverkehrssymbole sind unbeachtlich.
Will man bei Rot haltende Radler, die man bei Missachtung beknollen können möchte, braucht man zwingend Radsymbole in der Streuscheibe, sonst gilt "Freie Fahrt für freie Radler" nach den evtl. Einschränkungen der restlichen StVO, wozu § 10 und § 19 gehören können, aber nicht immer müssen und eben unabhängig vom Rotlicht.
"Dort habe der 13-Jährige offenbar das Rotlicht der Ampel missachtet ..." aus der ka-news-Meldung und vmtl. auch der Polizeimeldung stimmt also so nicht ...
 
Heute ist irgendwie der Wurm drin; an manchen Haltestellen steht Aushangfahrplan beachten und an anderen Steht das die Bahn oberirdisch verkehrt.
Auf KVV steht das es wegen einer Störung auf allen Linien die unterirdisch verkehren zu Verspätungen und Ausfälle.

Kleine Ergänzung aus Sichtungen
Die Linie 4 fuhr über Konzerthaus
Die Linie 5 über Konzerthaus - Neue Welle - Ostendstraße
S1-11 Albtal - Mathy - Euro
S2 und S5 Euro - Ettlinger Tor - Durlacher Tor

Desweiteren gab es Fahrzeuge mit E-Kennzeichnung
Linie 2E Neureuter Str.
Linie 1E Euro
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben