VDV TramTrain

Ich hab mal beide Anschriften der VBK und AVG aufgeschrieben.

VBK TramTrain
9480 0492 100-3 D-VBK
37,5m / 100 km/h / 86T

AVG TramTrain
9480 0492 401-5 D-AVG
37,5m / 100 km/h / 65T

Die VBK ist bisschen schwerer und das Heck bei der VBK sieht wie die Front aus, was auch sehr gewöhnungsbedürftig sein dürfte.
 
Ich hab mal beide Anschriften der VBK und AVG aufgeschrieben.

VBK TramTrain
9480 0492 100-3 D-VBK
37,5m / 100 km/h / 86T

AVG TramTrain
9480 0492 401-5 D-AVG
37,5m / 100 km/h / 65T

Die VBK ist bisschen schwerer und das Heck bei der VBK sieht wie die Front aus, was auch sehr gewöhnungsbedürftig sein dürfte.
Warum ist die VBK Version denn trotz weniger Technik die schwerere?
 
Das Thema hatt ich mit meinem Kumpel auch schon diskutiert, wir kommen auf ein Leergewicht von ca. 55t und ein Gesamtgewicht von 71t, beim AVG sind Leergewicht 64,5 womit die 65t passen würden
Also die 65t als Leergewicht, oder? Als Gesamtgewicht müsste es ja deutlich mehr sein, wenn wie bei der VBK +16 Tonnen draufgeschlagen werden, dann ca. 80,5/8 Tonnen.
 
Also die 65t als Leergewicht, oder? Als Gesamtgewicht müsste es ja deutlich mehr sein, wenn wie bei der VBK +16 Tonnen draufgeschlagen werden, dann ca. 80,5/8 Tonnen.
Beim AVG VDV steht außen 65T und in der Fahrzeugbeschreibung 64,5T.
Bei der VBK VDV steht außen 86T und in der Fahrzeugbrschreibung 54,9T > 55T.

Deshalb meinte ich das die Anschrift beim VBK VDV fehlerhaft sein müsste
 
Der Saarbrücker TramTrain hat jetzt eine Zulassung zur Fahrgastbeförderung für den BOStrab-Bereich (zumindest zwischen Römerkastell und Siedlerheim). Laut Saarbahn beginnen die Testfahrten mit Fahrgästen am Mittwoch (den 10.06.26). Hierfür werden die Taktlücken der S1 genutzt, die entstanden sind, weil der Fahrplan wegen mangelnder Fahrzeugverfügbarkeit reduziert werden musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo KBS635 und zusammen,
da muss man kurz einiges geraderücken, weil hier rechtlich ein paar Sachen durcheinandergeworfen werden.
Die Saarbahn hat für die neuen Citylinks definitiv keine reguläre BOStrab-Zulassung bekommen. Es fehlen nach wie vor zwei wichtige Gutachten von Stadler für die Typenzulassung. Welche technischen Details das genau betrifft, behalten der Hersteller und die Behörden aktuell verständlicherweise unter Verschluss. Ohne diese Papiere gibt es von der TAB aber definitiv keine offizielle Zulassung für die Plattform.

Das, was am Mittwoch (10.06.) startet, ist lediglich ein befristeter Probebetrieb mit einer Ausnahmegenehmigung für die Testphase. Deswegen laufen die Züge auch nur als zusätzliche Ergänzungsfahrten in den Taktlücken. Wenn im Alltag doch noch Kinderkrankheiten auftreten oder die Technik zickt, fliegt so nicht gleich der ganze reguläre Fahrplan auseinander.
Solange diese echte Plattformzulassung nicht da ist, darf Stadler auch keine weiteren Serienfahrzeuge regulär ausliefern. Ein Blick auf die offizielle Saarbahn-Seite zeigt auch ganz deutlich, dass es sich hier um einen Testlauf unter Aufsicht handelt und nicht um eine fertige Zulassung.
Viele Grüße
Citylink karlsruhe
 
Also Ihr wisst das sicher besser als ich, aber die KollegInnen von der Saarbahn haben den Sachverhalt doch recht gut versteckt. Auf der Homepage wird nur auf den Start des Probebetriebs mit Fahrgästen hingewiesen. Nur wer sich die Mühe macht aktiv in den Pressemeldungen nachzuschauen, findet einen ausführlichen Artikel. Darin wird aber nur gesagt dass die "erforderliche Genehmigung" vorliegt, dass diese nur ausnahmsweise erteilt wurde und befristet gilt, habe ich nicht gefunden. Ebenso steht da "Die erforderlichen Unterlagen liegen den Behörden vor." Das hört sich nicht nach fehlenden Gutachten an. Und den Absatz über die Zulassungen nach BOKraft und EBO kann man auch als Erklärung dafür verstehen, dass die Fahrten zwischen Brebach und Römerkastell ohne Fahrgäste gemacht werden - dort liegt nämlich die EBO-Grenze. Und aus dem alten Artikel könnte man sogar das Gegenteil herauslesen. Da steht nämlich "Dennoch fehlen Stadler zwei Gutachten, die für die Typenzulassung nach BOStrab notwendig sind. Erst wenn diese Unterlagen bei der Technischen Aufsichtsbehörde komplett eingereicht wurden, können wir im Innenstadtbereich den Probebetrieb mit Fahrgästen beantragen.“ Also müssten ja diese Gutachen jetzt eigentlich vorliegen, da ja morgen dieser Probebetrieb beginnt. Und die nächste Frage wäre - die hier vermutlich jeden interessiert - da es ja um im wesentlichen baugleiche Fahrzeuge geht, egal welcher Charakter diese Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nun hat - temporär oder permanent, auf Grundlage BOStrab oder anderer Grundlage: Dürfte die AVG aufgrund dieser (oder einer neuen gleichartigen) Erlaubnis auch mit dem Probebetrieb mit Fahrgästen starten?
 
Hallo KBS635 und zusammen,
man darf hier PR-Meldungen für die Öffentlichkeit nicht mit dem harten Zulassungsrecht verwechseln. Nur weil die Saarbahn schreibt, dass „die erforderlichen Unterlagen vorliegen“, heißt das nicht, dass diese auch von den Gutachtern mängelfrei abgenommen wurden. Für diesen zeitlich und räumlich stark begrenzten Probebetrieb ab morgen reicht der TAB Saarland eine vorläufige Genehmigung. Eine echte, bundesweit gültige Typartzulassung für die gesamte Citylink-Serienplattform ist das aber noch lange nicht.

Und um deine Frage zu Karlsruhe zu beantworten, KBS635: Nein, die AVG darf auf dieser Basis hier in Baden-Württemberg überhaupt nichts. Eine Ausnahmegenehmigung der TAB im Saarland gilt rechtlich ausschließlich für das dortige Bundesland und das Netz der Saarbahn.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als unsere zuständige Technische Aufsichtsbehörde prüft den Tw 401 völlig eigenständig. Solange Stadler die Plattformzulassung nicht offiziell und endgültig für alle Partner in der Tasche hat, fängt die AVG bei den hiesigen Behörden für jeden einzelnen lokalen Streckenabschnitt wieder ganz von vorne an zu verhandeln. Genau deshalb steht der Tw 401 ja aktuell noch im Depot.
Viele Grüße
Citylink karlsruhe
 
Nein, die AVG darf auf dieser Basis hier in Baden-Württemberg überhaupt nichts. Eine Ausnahmegenehmigung der TAB im Saarland gilt rechtlich ausschließlich für das dortige Bundesland und das Netz der Saarbahn.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als unsere zuständige Technische Aufsichtsbehörde prüft den Tw 401 völlig eigenständig. Solange Stadler die Plattformzulassung nicht offiziell und endgültig für alle Partner in der Tasche hat, fängt die AVG bei den hiesigen Behörden für jeden einzelnen lokalen Streckenabschnitt wieder ganz von vorne an zu verhandeln.
Deshalb habe ich ja auch gefragt: Dürfte die AVG aufgrund dieser (oder einer neuen gleichartigen) Erlaubnis auch mit dem Probebetrieb mit Fahrgästen starten? Die dann durch das RP KA erlassen würde
Deswegen laufen die Züge auch nur als zusätzliche Ergänzungsfahrten in den Taktlücken.
Hierzu noch eine Anmerkung - das hört sich so an als wäre das "on top" zum regulären Fahrplan. Das ist eigentlich nicht der Fall - die Taktlücken in denen der TramTrain nun hoffentlich fährt, sind nur dadurch entstanden, dass die Fahrzeugverfügbarkeit der alten Saarbahn Triebwagen sehr begrenzt ist. Dadurch sind die Fahrten eigentlich schon bitter nötig, da Du in SB besonders in der Nachmittags-HVZ kaum in die Bahnen reinkommst - von Sitzplätzen brauchst Du in der Relation Hauptbahnhof - Riegelsberg erst gar nicht träumen. Dass man daraus nun einen eigenen schönen Umlauf machen kann, ist daher kein Zufall.
Um im Bild zu bleiben, würde / könnte man den 401 ff nutzen, um zwischen Tulla und Knielingen die Lücken zu schließen, die durch den Personalmangel der AVG entstanden ist, wäre das ja auf der einen Seite schon ein Zusatzangebot - auf der anderen aber auch wieder nicht. (Der Vergleich hinkt natürlich in dem Sinne, dass bei uns es am Personal krankt - sofern wir nicht gerade den BHW schachmatt setzen sind die Fahrzeuge da - insofern hat das mit dem 401 natürlich wesentlich mehr Zeit als in Saarbrücken)
 
Hallo KBS635,
dass die Fahrten für die Fahrgäste in Saarbrücken bitter nötig sind, bestreitet ja niemand. Der Punkt ist aber rein rechtlicher Natur: Eine Aufsichtsbehörde (TAB) darf einer Fahrzeugplattform ohne finale Typzulassung aus Sicherheitsgründen keinen regulären, festen Fahrplaneinsatz erlauben – ganz egal, wie voll die Züge der Altflotte in der HVZ sind. Deswegen bleibt es eben rechtlich bei einem Probebetrieb mit Ausnahmegenehmigung auf Widerruf.
Und zu Karlsruhe: Zwischen Tulla und Knielingen hilft der Tw 401 bei Personalmangel leider auch nicht weiter – denn wo der Fahrer fehlt, bewegt sich auch die modernste Bahn nicht.
Damit soll es von meiner Seite zu dem Thema auch gut sein, warten wir einfach ab, wie sich der Probebetrieb in den nächsten Wochen im Alltag schlägt.
Viele Grüße
Citylink karlsruhe
 
Als Schmankerl mal eine Liste der interessantesten Tram-Train-Projekte:
- bei Heilbronn: Reaktivierung der Bahn von Lauffen nach Zaberfeld, sowie der Bottwartalbahn von Heilbronn nach Marbach
- Regio-Stadtbahn Reutlingen/Tübingen mit Reaktivierung der ehem. Zahnradstrecke Honau - Lichtenstein
- in Rumänien: Timisoara (hier als Temesvar bekannt) - Resita (gesprochen Reschitza) / Stamora Moravita (gesprochen S[nicht sch]-tamora Morawitza) an der Grenze zu Serbien.
 
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