Sammelthema: Änderungen zum Fahrplanwechsel in/um Karlsruhe

Ja, aber jetzt tritt das wieder ein was seit Jahren eigentlich schon passiert.

Die AVG modernisiert die Strecken, Elektrifiziert diese und dann kommt das Land und macht einmal ✂️

"Habt ihr gut gemacht, aber jetzt wird das so gemacht" ganz ehrlich.

Wenn die EVU's diese Strecken schon fit machen sollten sie auch dem EVU's zustehen ohne widerrede. Es ist so aktuell in Ordnung wie es ist. Besser geht es im Murgtal aktuell nicht. Aber ich würde das in keinen belangen akzeptieren dass der AVG jetzt die Steilstrecke weiter auf Gäubahn genommen wird. Und da ist es irrelevant was für Kapazitäten es sind. Zwischen Forbach und Freudenstadt sind die Stadtbahnen meines Erachtens nach nicht wirklich voll. Da wir dort den RE40 mittlerweile haben.

Und DB Regio wird über die Jahre immer unzuverlässiger, deshalb sollten sie erstmal an der Zuverlässigkeit und den Personalsorgen arbeiten anstatt sich auf jede Strecke zu bewerben obwohl das Personal wahrscheinlich nicht reichen wird.

Und das Land macht mittlerweile eh nurnoch was es will.

Ich wäre wenn dafür dass die S8 stündlich bis Forbach und 2 Stündlich bis Freudenstadt fährt. Das wäre der Kompromiss den ich als Unternehmen noch eingehen würde.

(Es ist meine eigene Meinung dazu, wen es stört soll mich bitte privat anschreiben) :)

Nur widerspricht Deine Meinung den Fakten.

1. Gibt es einen Unterschied zwischen der AVG als Infrastrukturunternehmen (EIU) und EVU. Es hat also KEIN EVU die Strecke fit gemacht, ein EVU darf das gar nicht.
2. hat die AVG die Stecke nicht nur aus eigenem Antrieb elektrifiziert, sondern in Zusammenarbeit mit dem Land.
3. erhält die AVG als EIU Trasseneinnahmen vom EVU, egal ob es die AVG, die DB oder sonst wer ist.
4. hat sich DB Regio nicht auf weitere Strecken beworben, die Umstellung stand schon bei der letzten Ausschreibung fest und die ist schon ein paar Jahre her.
5. Werde ich mir hier von Dir nicht verbieten lassen, öffentlich auf Deine Meinung zu antworten.
 
Was wären denn die Gründe
Ein LNT Fahrzeug ist meistens eine Einzelentwicklung/Einzelanfertigung, die VDV Tram-Train ist jetzt endlich mal eine der wenigen Ausnahmen, der Hersteller legt also die gesamten Entwicklungskosten auf den Fahrzeugpreis um.

Zudem ist ein LNT Fahrzeug immer in Kompromiss zwischen der BoStrab und der EBO , sprich die Höchstgeschwindigkeit ist geringer wie bei einem EBO Fahrzeug und der Fahrkomfort in der Regel deutlich geringer, da die Räder ein sogenanntes Mischprofil aufweisen um sowohl auf Straßenbahn Gleisen als auch auf Eisenbahngleisen fahren zu können.

Der Alstom Coradia Continental hat sich bisher in 432 Exemplaren verkauft, weitere Bestellungen nicht ausgeschlossen. Der Alstom Coradia Nordic hat sich bisher in fast 300 Exemplaren verkauft, dazu noch mal 170 Optionsbestellungen.

Zudem müssen bei einem LNT Fahrzeug sowohl die Eisenbahn Technik, als auch die Straßenbahntechnik und die zugehörige Mehrsystemtechnik gewartet und unterhalten werden.
 
Ein LNT Fahrzeug ist meistens eine Einzelentwicklung/Einzelanfertigung, die VDV Tram-Train ist jetzt endlich mal eine der wenigen Ausnahmen, der Hersteller legt also die gesamten Entwicklungskosten auf den Fahrzeugpreis um.

Zudem ist ein LNT Fahrzeug immer in Kompromiss zwischen der BoStrab und der EBO , sprich die Höchstgeschwindigkeit ist geringer wie bei einem EBO Fahrzeug und der Fahrkomfort in der Regel deutlich geringer, da die Räder ein sogenanntes Mischprofil aufweisen um sowohl auf Straßenbahn Gleisen als auch auf Eisenbahngleisen fahren zu können.

Der Alstom Coradia Continental hat sich bisher in 432 Exemplaren verkauft, weitere Bestellungen nicht ausgeschlossen. Der Alstom Coradia Nordic hat sich bisher in fast 300 Exemplaren verkauft, dazu noch mal 170 Optionsbestellungen.
Tut mir leid dass ist so nachfrage aber der Alstom Coradia Nordic sagt mir vom namen her jetzt nichts. Hat jemand eine Bilddatei zu dem Fahrzeug?
 
Ja, aber jetzt tritt das wieder ein was seit Jahren eigentlich schon passiert.

Die AVG modernisiert die Strecken, Elektrifiziert diese und dann kommt das Land und macht einmal ✂️

"Habt ihr gut gemacht, aber jetzt wird das so gemacht" ganz ehrlich.

[...]
Die Hohenlohebahn (Karlsruhe - Heilbronn) und die Murgtalbahn (Rastatt - Freudenstadt) sind nicht Eigentum der AVG Infrastruktur. Die Strecken sind für einen Vertraglich festgelegten Zeitraum von der DB InfraGO AG gepachtet und müssen nach Auslaufen des Pachtvertrages, bwz sofern der Pachtvertrag von einer Seite Rechtswirksam gekündigt werden sollte, an die DB InfraGO AG zurückgegeben werden.
 
Die Hohenlohebahn (Karlsruhe - Heilbronn) und die Murgtalbahn (Rastatt - Freudenstadt) sind nicht Eigentum der AVG Infrastruktur. Die Strecken sind für einen Vertraglich festgelegten Zeitraum von der DB InfraGO AG gepachtet und müssen nach Auslaufen des Pachtvertrages, bwz sofern der Pachtvertrag von einer Seite Rechtswirksam gekündigt werden sollte, an die DB InfraGO AG zurückgegeben werden.
Wie lang läuft dieser Vertrag noch auf der Hohenlohebahn?
 
Tut mir leid dass ist so nachfrage aber der Alstom Coradia Nordic sagt mir vom namen her jetzt nichts. Hat jemand eine Bilddatei zu dem Fahrzeug?
Siehe zB hier https://de.wikipedia.org/wiki/Alstom_Coradia_Nordic#/media/Datei:Ny_pendeltag_stockholm.jpg und hier https://de.wikipedia.org/wiki/Alstom_Coradia_Nordic#/media/Datei:X62_Ornskoldsvik.jpg

Auch der Coradia Polyvalent/Liner der in Frankreich und der Schwiez, Zulünftig auch in Deutschland zum Einsatz kommt basiert auf der gleichen Fahrzeugplattform https://de.wikipedia.org/wiki/Alsto...:B84549_à_Montreuil-Bellay_(2)_par_Cramos.JPG und https://de.wikipedia.org/wiki/Alsto...a/Datei:20241124_Régiolis_TFA_in_Haguenau.jpg
 
Dir ist aber schon klar, dass:

1. die Anschaffung und der Betrieb von LNT Fahrzeugen deutlich teurer ist, wie von reinen EBO Fahrzeugen "von der Stange"
2. der RE 45 mit einem 5-teiligen Alstom Coradia Continental mit etwa 264 Sitzplätzen, oder mit 2 gekuppelten 3-teiligen Alstom Coradia Continental mit etwa 308 Sitzplätzen fährt, einzelne Züge auch mit einem einzelnen 3-teiligen Alstom Coradia Continental mit etwa 154 Sitzplätzen fährt. Im 3-teiligen Alstom Coradia Continental ist ein Rollstuhlgerechtes WC verbaut, im 5-teiligen Alstom Coradia Continental ist ein Rollstuhlgerechtes WC und ein "Standard WC" verbaut.

Ein einzelner ET 2010 bietet maximal 93 Sitzplätze, ein Mittelflurwagen maximal 100 Sitzplätze, mit WC etwa 8 Sitzplätze weniger, es sind auf der S4 maximal 3-fach Traktionen möglich, was aber auf Grund der Fahrzeuganzahl realistisch betrachtet nur auf wenigen ausgewählten Verbindungen angeboten wird, Standard ist Doppeltraktion, da wären maximal 200 Sitzplätze ohne WC möglich. Damit hat schon ein 5-teiliger Alstom Coradia Continental eine deutlich höhere Sitzplatzkapazität trotz 2 WC.

Es gibt ja auch Gründe, warum mit Inbetriebnahme des Tunnel Rastatt, voraussichtlich Ende 2026, die S8 nur noch bis Forbach (Schwarzwald) fahren soll und die S7 auf Baden-Baden eingekürzt werden soll. Dafür gibt es entsprechende Taktausweitungen und Linienverlängerungen bei den Linien RE 40, RB 41 und RB 44.
Das Karlsruher Modell würde nicht seit über 30 Jahren bestehen, wenn es wie von dir geschrieben nur Nachteile gäbe. Zentraler Vorteil ist die umsteigefreie Verbindung zwischen Innenstadt und Umland. Insbesondere auf der Kraichgaubahn mit der Heilbronner Innenstadtstrecke auf der einen und dem Karlsruher Straßenbahnnetz auf der anderen Seite ist es daher sinnvoll, Stadtbahnen einzusetzen, um Reisenden das lästige Umsteigen zwischen Zug/Tram zu sparen. Ein Großteil der Bahnnutzer zwischen Karlsruhe und Heilbronn hat so nicht den Hauptbahnhof, sondern die Innenstädte als Ziel. Durch die Fahrplanänderungen ist die schnelle Verbindung zwischen diesen entfallen. Das Argument mit der schnelleren Erreichbarkeit der Hauptbahnhöfe entfällt, da die verbleibenden Reisenden beim ehemaligen Stadtbahneilzug in Heilbronn durch die zentrale Lage am Stadteingang keine Fahrtzeitverlängerungen gegenüber dem heutigen RE45 hatten und in Karlsruhe ein Umstieg am Durlach Bahnhof reicht (oder alternativ 10 Minuten längere Fahrtzeit).
Außerdem punkten die Stadtbahnen auch aus betrieblicher Sicht durch das schnellere Anfahren und Bremsen, gerade auf verspätungslastigen Strecken wie der Kraichgaubahn.

Generell bietet das Karlsruher Modell auch für Streckenreaktivierungen/-elektrifizierungen enorme Chancen. So wird das Projekt teilweise erst durch die Einbeziehung einer Innenstadtverbindung förderfähig (vgl. Enztalbahn). Auch bei den aktuellen Projekten in der Region Heilbronn (Zabergäubahn, Bottwartalbahn, Krebsbachtalbahn, etc.) gäbe es ohne das Karlsruher Modell nicht so viel Erfolg beim Kosten-Nutzen-Verhältnis und das Bestreben der Gemeinden und Politik wäre mit Sicherheit geringer.
 
Wobei der Durchrutschweg wohl auch nur ein Teil des Argumentes ist. Einfahrten in Gleise mit verkürztem Durchrutschweg gibt es ja auch bei EBO-Vollbahnfahrzeugen häufig. Da wird dann halt die passende Höchstgeschwindigkeit signalisiert, damit der Durchrutschweg zum Bremsweg passt. In Jöhlingen West erfolgt die Fahrt auf Hp2, d.h. mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bei einem Abstand zwischen Signal und Gefahrenpunkt von circa 100 m. Ich bin kein Experte im Bereich LST-Planung, aber mir erscheinen die 100 m bei 40 km/h durchaus ausreichend zu sein, auch bei Fahrzeugen mit EBO-Bremsverzögerung.
Vermutlich hat bei der Projektierung auch der Bahnübergang Leonorenweg eine Rolle gespielt, denn der Abstand zwischen Bahnübergang und Ausfahrtsignal beträgt nur etwas mehr als 120 m. Würde da nun ein längerer Zug einfahren und müsste am haltzeigenden Ausfahrtsignal warten, würde der Bahnübergang minutenlang blockiert. Das verhindert man mit der aktuellen Schaltung. Als 1994 das Kreuzungsgleis in Jöhlingen in Betrieb ging, hielten die Regionalbahnen ohnehin am Bahnhof Jöhlingen und nicht Jöhlingen West. Am Bahnhof Jöhlingen endete ja seinerzeit das Kreuzungsgleis und es gab eine signaltechnische Lösung analog der Situation in Jöhlingen West. Der Durchrutschweg war noch deutlich kürzer. Ob damals die Regionalbahnen bis zum Bahnsteig vorziehen konnten, weiß ich nicht (mehr).
In Jöhlingen zeigt kein einziges Signal jemals Hp2. Je nach Situation zeigt das Ausfahrsignal entweder Kennlicht oder Hp1. Um das Thema mit dem Durchrutschweg für den RE45 zu erledigen, wäre es denkbar die Signaltechnik so anzupassen, dass am Zwischensignal (also das vor Jöhlingen West) Hp2 gezeigt wird solange das Ausfahrsignal noch Hp0 zeigt. Wird dieses auf Fahrt gestellt, kann dann auch das Zwischensignal auf Hp1 aufgewertet werden, wenn der Zug dort noch nicht vorbei gefahren ist.
Wenn man schon die Signaltechnik angeht, wäre ich für eine Anpassung der Signalschaltungen, sodass das Ausfahrsignal kein Kennlicht mehr zeigt. Kennlicht hat zur Folge, dass der anschließende Weichenbereich nur mit 40 befahren werden darf, was die Züge nur unnötig ausbremst.

Allerdings wird sich an der Signalisierung vmtl so schnell eh nichts ändern, zumal am Zwischensignal ja ein Umbau nötig wäre, eine gelbe Lampe für Hp2 ist dort nämlich garnicht vorhanden, da bisher ja auch nicht nötig. Den RE45 Halt nach Jöhlingen Bf zu verlegen ist, aus rein betrieblicher Sicht, wohl fürs erste die beste Möglichkeit.
 
Wird dieses auf Fahrt gestellt, kann dann auch das Zwischensignal auf Hp1 aufgewertet werden, wenn der Zug dort noch nicht vorbei gefahren ist.
Ich meine mich zu erinnern, dass Bundesbahn-Sp Dr S60 und/oder H/V-Signale keine Hochsignalisierung können. So bei etwas Nachdenken könnte das auch die Signalisierung erklären – unabhängig vom Durchrutschweg hätte man zwischen S101 und P101 ja auch noch das Problem mit dem Bremsweg, da der heutige Signalabstand z.B. gerade mal 202 m beträgt, was selbst unter Anrechnung der nicht ganz schlechten frühzeitigen Sicht auf das Vorsignal für Eisenbahnverhältnisse eher knapp bemessen wäre und eine deutliche Geschwindigkeitsbegrenzung bei Halt am P101 erzwingen würde (während für die Stadtbahn bei 80 km/h 176,4 m offiziell als Betriebsbremsweg in der Ebene reichen, und an der Stelle geht es sogar leicht bergauf).

Durch die Beschränkung dieser Fahrstraße auf Stadtbahnen spart man sich also alle Notwendigkeiten für ein Zs 3, da bei 80 km/h für die Stadtbahnen weder für den Bremswegabstand noch den verkürzten D-Weg zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig sind (wobei aus heutiger Sicht P101 evtl. noch einen zusätzlichen 500 Hz-Magneten vertragen könnte, aber die PZB 90, mit der man erstmals normale EBO-Züge garantiert innerhalb des regulären D-Wegs zum halten bringen konnte, war gerade erst parallel zum Streckenausbau in Entwicklung/Einführung) und umgeht über die Kennlichtschaltung die Notwendigkeit, hochsignalisieren zu müssen.

Wenn man schon die Signaltechnik angeht, wäre ich für eine Anpassung der Signalschaltungen, sodass das Ausfahrsignal kein Kennlicht mehr zeigt. Kennlicht hat zur Folge, dass der anschließende Weichenbereich nur mit 40 befahren werden darf, was die Züge nur unnötig ausbremst.
?? In welcher Situation (ohne Fahrt auf besonderen Auftrag) zeigt denn P101 Kennlicht, ohne dass man vorher am S101 mit Hp1 vorbeigekommen wäre? Sollte doch eigentlich gar nicht vorkommen können, oder? Und wenn S101 Hp 1 gezeigt hat, bedeutet das Kennlicht keinerlei Geschwindigkeitseinschränkung, denn Kennlicht heißt ja einfach, dass das Signal als nicht existent zu betrachten ist, und damit immer noch das vorherige Hp 1 gilt.
 
Und wenn S101 Hp 1 gezeigt hat, bedeutet das Kennlicht keinerlei Geschwindigkeitseinschränkung, denn Kennlicht heißt ja einfach, dass das Signal als nicht existent zu betrachten ist, und damit immer noch das vorherige Hp 1 gilt.
Konkret steht dies in der Ril 408.2341 Abschnitt 2 Absatz 6 c):
„Wenn der Tf die Zustimmung zur Abfahrt durch Kennlicht erhalten hat, muss er mit höchstens 40 km/h fahren, bis der Zug am nächsten Hauptsignal bzw. bei einer Ausfahrt an der letzten Weiche im Fahrweg oder einer anderen im Fahrplan durch ‚¥‘ gekennzeichneten Stelle vorbeigefahren ist.“
 
Allerdings wird sich an der Signalisierung vmtl so schnell eh nichts ändern, zumal am Zwischensignal ja ein Umbau nötig wäre, eine gelbe Lampe für Hp2 ist dort nämlich garnicht vorhanden, da bisher ja auch nicht nönötigt.
Soweit ich informiert bin besteht doch für das Stellwerk in Grötzingen eh ein Umbauverbot. Ändern wird sich frühestens etwas mit dem zweigleisigen Ausbau respektive der BÜ-Beseitigung Kleinsteinbach je nachdem was vorher kommt...

Ich meine mich zu erinnern, dass Bundesbahn-Sp Dr S60 und/oder H/V-Signale keine Hochsignalisierung können.
Korrekt eine Aufwertung ist bei diesen Bauformen nicht möglich, da die Stellwerkslogik das nicht hergibt.
 
Konkret steht dies in der Ril 408.2341 Abschnitt 2 Absatz 6 c):
Ah, hmm interessant… ich hatte tatsächlich nur eher an den Fall gedacht, dass ein Halt zeigendes Signal von Halt direkt auf Kennlicht wechselt, wie es z.B. beim Halbregelabstand vorkommen kann.

Vom Schutzzweck her wäre es in Jöhlingen eigentlich unschädlich, weil das vorliegende Signal ja sowieso wenn, dann Hp 1 gezeigt hat, also egal ob durchfahrende oder in Jöhlingen West nochmals haltende Züge immer Streckengeschwindigkeit gefahren werden dürfte. Aber vom Regelwerksformalismus ist der Fall, dass bei einer "Langausfahrt" (S101 zeigt Hp 1 für die Ausfahrt aus dem Bahnhof, das eigentliche Asig P101 zeigt nur noch Kennlicht) zwischen defacto-Asig und per Kennlicht abgeschaltetem formellen Asig noch ein Haltepunkt/-platz liegt, nicht so vorgesehen, also rutscht man da dann wohl doch in die 40 km/h-Beschränkung.
 
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