Grundsätzlich ja, allerdings sollte man dann so planen, dass die Ausfälle auch dort sind wo so ein enger Takt herrscht, bspw nach Söllingen oder zur Rheinbergstraße und nicht bspw nach Achern raus wo ein Stundentakt herrscht
Die Asufälle sind halt dort, wo die Schichten nicht besetzt werden können. Eine Schichtänderung, sprich anderer Schichtbeginn oder anderes Schichtende oder andere Zeiten sind bei den Lokführern mit GdL Tarifvertrag kurzfristig nur mit deren Zustimmung erlaubt. Ob der Lokführer die Schichtänderung mitmacht entscheidet er zum Schluss selbst.
Zudem dürfte fast kein Lokführer bei der AVG Streckenkunde auf allen Strecken haben und die entsprechende ggf erforderliche Zusatzausbildung, wenn die Strecke nicht planmäßig von der Dienststelle befahren wird, oder die Fahrzeuge nicht planmäßig von der Dienststelle geafhren werden.
Bei der Einsatzstelle Ubstadt Ort zB macht jetzt Streckenkunde nach Freudenstadt Hbf und Achern und Steilstreckenausbildung keinen Sinn, weil die Lokführer in der Regel keine planmäßigen Schichten auf der S7 und der S8 haben dürften.
Das ist im BoStrab Bereich bei großen Verkehrsbetrieben genau so, weil da gar nicht jeder Fahrer auf jede Strecke kommt.
So fährt in Stuttgart der Betriebshof Heslach Hauptsächlich die Linien U1, U4, U9, dazu noch etwa die Hälfte der Kurse der U2 und der U14 und 3 Kurse der U16, und 1 - 2 Kurse U15. Dazu dann noch die "Sondergruppen" Zahnradbahn und Seilbahn und bei Bedarf Kurse der U11. Ein Stadtbahnfahrer der im Betriebshof Heslach arbeitet hat aber zB mit der U3, U5, U6, U7 und U8 (bis auf den Ein- und Ausrücker), U12 und U13 nichts zu tun und braucht dementsprechend auch den Linienweg nicht zu kennen und die Besonderheiten.
Auch in Frankfurt (Main) fährt ein Stadtbahnfahrer der in Heddernheim seinen "Sitz" hat planmäßig die U1, U2, U3, U8 und U9, mit der U4, U5, U6 und U7 hat der in der Regel keine Berührungspunkte.