Bei Krumbach (Schwab) konnte ebenfalls ein Bus in freier Wildnis entdeckt werden.
ehmaliges Kennzeichen müsste DZ YS 216 gewesen sein was man sehr schwer anhand der verbleichten Plakate erkennen kann.
Ehmaliger Wiesbadener mit Volksbank-Werbung, Wagen 168 (WI QM 168)
 

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Die Verkehrsunternehmen in Karlsruhe dulden halt diese Unternehmen. Es interessiert schlichtweg einfach nicht.
Im Rhein-Neckar-Raum, aus welchem das Unternehmen ursprünglich kommt, wurde es ja mehr oder weniger verbannt...
Eigentlich schon fast traurig, dass man den gleichen Fehler nochmal macht...

Mir geht es nicht um den Schaden an der Stadt / dem Auftraggeber. Die Firma gewinnt den Auftrag und erbringt die "Leistung". Es lässt sich also nur irgendwas Zivilrechtliches daraus stricken, wenn der Vertrag nur mindererfüllt ist.

Das Personal sieht aber offenbar signifikante Mengen des Lohnes nie. Die Gelder der Auftraggeber werden eingestrichen, die Firma geht pleite und die Leute bekommen ihren Lohn nicht. Und das immer wieder. Das muss doch eine Form der Wirtschaftskriminalität sein? Vor allem muss das Geld ja irgendwo landen... eine E-Klasse bspw. bekommt man ja auch nicht geschenkt. Unschuldsvermutung ja, unbedingt, aber hier ist doch ein Anfangsverdacht auf Betrug gegeben? Und das kann doch nicht nur uns Hanseln hier im Forum auffallen?
 
Zumindest die AVG will das Unternehmen von ihren Vergaben ausschließen.
Die VBK sind
mit der bisher erbrachten Leistung des Busunternehmens GAV-Busverkehr für den aktuellen SEV sehr zufrieden. Auch die Busse sind aus Sicht der VBK in Ordnung. Wie ein Busunternehmen nach der Erbringung des SEV-Verkehre und dem Ende des Auftrages mit seinen Fahrzeugen weiter verfährt, liege nicht im Einfluss der VBK. "Ist letztlich vergleichbar, wenn man sich als Privatperson für eine defekte Waschmaschine einen Handwerker ins Haus holt. Dieser erfüllt den Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden und fährt dann mit seinem Auto wieder vom Hof. Wo der Handwerker danach sein Auto abstellt, liegt dann rechtlich auch nicht in der Verantwortung des Kunden", so der Sprecher.
 
Die VBK sind ......
Bei Krumbach (Schwab) konnte ebenfalls ein Bus in freier Wildnis entdeckt werden.
ehmaliges Kennzeichen müsste DZ YS 216 gewesen sein was man sehr schwer anhand der verbleichten Plakate erkennen kann.
Ehmaliger Wiesbadener mit Volksbank-Werbung, Wagen 168 (WI QM 168)
Diesmal sind ja keine Halterinfos am Bus, die werden bestimmt wieder irgendwo halterlos entsorgt.
 
Unglaublich
Lassen nach die SEV ihre kaputten busse dort in Karlsruhe stehen suf kosten der Stadt und Steuer Zahler.

Und trotzdem bekommt er jetzt wieder von neuem Auftrag von der VBK
 
Diesmal sind ja keine Halterinfos am Bus, die werden bestimmt wieder irgendwo halterlos entsorgt.
An die Halterdaten kommen die Behörden auch über die Zulassungstelle.

Aber schon interessant, dass die Verkehrsbetrie Karlsruhe offensichtlich kein Problem damit haben dass sich Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.

und noch ein Gedanke zur VBK:
Wie ein Busunternehmen nach der Erbringung des SEV-Verkehre und dem Ende des Auftrages mit seinen Fahrzeugen weiter verfährt, liege nicht im Einfluss der VBK. "Ist letztlich vergleichbar, wenn man sich als Privatperson für eine defekte Waschmaschine einen Handwerker ins Haus holt. Dieser erfüllt den Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden und fährt dann mit seinem Auto wieder vom Hof. Wo der Handwerker danach sein Auto abstellt, liegt dann rechtlich auch nicht in der Verantwortung des Kunden",
Die Privatperson möchte ich sehen, welche einen Handwerker noch einmal beauftragt nachdem er sein letztes Firmenfahrzeug auf seinem Grundstück entsorgt hat und untergetaucht ist. Glauben die den Mist welchen sie von sich geben eigentlich selbst?
 
Zumindest die AVG will das Unternehmen von ihren Vergaben ausschließen.
Zumindest der SEV der AVG im Sommer 2023 zwischen Karlsruhe Hbf und Ettlingen Stadt wurde von Starkenburger/Fritsch Dienstleistungen/GAV/... erbracht. Wer den SEV nach Hochstetten im Mai und Juni 2025 fährt wird sich noch zeigen, ich würde mich aber nicht wundern, wenn dort auch wieder Busse mit dem Kennzeichen DA SZ XXXX auftauchen
 
An die Halterdaten kommen die Behörden auch über die Zulassungstelle.

Aber schon interessant, dass die Verkehrsbetrie Karlsruhe offensichtlich kein Problem damit haben dass sich Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.

und noch ein Gedanke zur VBK:

Die Privatperson möchte ich sehen, welche einen Handwerker noch einmal beauftragt nachdem er sein letztes Firmenfahrzeug auf seinem Grundstück entsorgt hat und untergetaucht ist. Glauben die den Mist welchen sie von sich geben eigentlich selbst?
Ja klar keine pobleme so war es bei dem anderen Firmen auch erst nach den Auftrag kamen die einzelnen pobleme. VBK weiß mittlerweile von der Presse das es der ex Starkenburger ex Rheinbadenbus ex ex ex ist aber keine pobleme und muss wegen der gewonnenen Ausschreibung den Auftrag den geben . Aber dar ist der fehler ja drin warum kann immer der gleiche mann so günstig angebote abgeben na einfach weil er kosten günstig nur Diesel bezahlt und alles andere nicht ,was ein normaler Unternehmer nicht machen kann der legal fahren tut seine volle Löhne, Rechnungen ect bezahlt. Dar ist der Wurm drin. Ich habe den Sohn von den bayram ex ex ex ex auf dem Bus mit Darmstadt Kennzeichen gesehen und mir ist egal was für ein Unternehmen jetzt GAV fahren tut es ist die gleiche Sippe und der blaue Solo bus hat größere Schaden vorne links und den hatte er schon letztes Jahr dar sieht ihr kein geld investieren das ist sein Motto.


Zumindest die AVG will das Unternehmen von ihren Vergaben ausschließen.
Wir reden wenn er den nächsten SEV fahren tut von der AVG .
Es wahr damals eine Schande alle Fahrgäste mussten am entenfang aus den Bussen die Polizei legte die Busse still.
Und siehe dar AVG hat sich bei den Presse Berichten von ihn distanziert es hätte nicht soweit kommen müssen wenn die auf uns fahrer gehört hätten.
Und ich sage der bekommt wieder ein Auftrag denn die AVG VBK wollen den billigsten Unternehmer und das schafft nur er egal mit welche Firma er auftaucht.
Und alle kosten die später entstehen so wie das abschleppen der ganzen busse im ganzen Gebiet zahlen die Steuerzahler. In Karlsruhe
1 bus in Durlach unter der Brücke

1 bus Bei Siemens

1 bus Bei Knielingen

1 bus klumbach

Nach dem Motto geld verdient sollen die doch die Busse entsorgen.
So eine bodenlose Frechheit hat keine Firma bis jetzt gehabt.


Mir geht es nicht um den Schaden an der Stadt / dem Auftraggeber. Die Firma gewinnt den Auftrag und erbringt die "Leistung". Es lässt sich also nur irgendwas Zivilrechtliches daraus stricken, wenn der Vertrag nur mindererfüllt ist.

Das Personal sieht aber offenbar signifikante Mengen des Lohnes nie. Die Gelder der Auftraggeber werden eingestrichen, die Firma geht pleite und die Leute bekommen ihren Lohn nicht. Und das immer wieder. Das muss doch eine Form der Wirtschaftskriminalität sein? Vor allem muss das Geld ja irgendwo landen... eine E-Klasse bspw. bekommt man ja auch nicht geschenkt. Unschuldsvermutung ja, unbedingt, aber hier ist doch ein Anfangsverdacht auf Betrug gegeben? Und das kann doch nicht nur uns Hanseln hier im Forum auffallen?
Rhein Necker
Ehrlich
Der ist in Heidelberg gefahren, Frankfurt
Der ist überall er weiß er bekommt immer sein Auftrag egal wo denn er ist der billigste weil er geringe Kosten hat.
 
In Stuttgart und Freiburg habe ich noch keinen gesehen. Dort nimmt man aber wohl auch nicht nur den billigsten.
Es muß der billigste in der Regel genommen werden.

Sollte sich GAV in Stuttgart oder Freiburg an einer Ausschreibung beteiligen und der billigste sein müssen diese den Auftrag an GAV vergeben. Da der Preis das wichtigste Argument ist.

Sollte stattdessen ein anderes Unternehmen welches teurer ist den Zuschlag erhalten. Könnte GAV dagegen klagen und eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Das ist, dass eigentliche Problem an den ganzen Ausschreibungen.
 
Es muß der billigste in der Regel genommen werden.

Sollte sich GAV in Stuttgart oder Freiburg an einer Ausschreibung beteiligen und der billigste sein müssen diese den Auftrag an GAV vergeben. Da der Preis das wichtigste Argument ist.

Sollte stattdessen ein anderes Unternehmen welches teurer ist den Zuschlag erhalten. Könnte GAV dagegen klagen und eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Das ist, dass eigentliche Problem an den ganzen Ausschreibungen.
Nein, es muss in der Regel der wirtschaftlichste Bieter genommen werden. Da kann der Preis durchaus nur eines von mehreren Kriterien sein.

Zumindest in Freiburg scheint man die Kriterien auch so aufzustellen, dass gewisse Billigunternehmer sich erst überhaupt nicht bewerben, da es sich für diese nicht rechnet. Zudem sind die Lose limmitiert, so dass, sofern vorhanden, weitere Bieter zum Zuge kommen.

Sollte ein Unternehmen die Kriterien nicht einhalten, kann der Auftraggeber die Vergütung entsprechend kürzen. Da wird sich der ein oder andere Bieter zweimal überlegen ob er sich wirklich bewirbt.

Das Problem ist eher, dass viele Aufraggeber aus Kostengründen so wenig Vorgaben wie möglich machen.
 
Es muß der billigste in der Regel genommen werden.

Sollte sich GAV in Stuttgart oder Freiburg an einer Ausschreibung beteiligen und der billigste sein müssen diese den Auftrag an GAV vergeben. Da der Preis das wichtigste Argument ist.

Sollte stattdessen ein anderes Unternehmen welches teurer ist den Zuschlag erhalten. Könnte GAV dagegen klagen und eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Das ist, dass eigentliche Problem an den ganzen Ausschreibungen.
Das ist so pauschal nicht richtig.

Das wird zwar von gewissen Entscheidungsträgern und Unternehmen so erzählt wird davon aber nicht richtiger.

Es ist das "Wirtschaftlichste Angebot" auszuwählen. Was wie gewichtet wird bei der "Wirtschaftlichkeit" steht in den Ausschreibungsunterlagen und ist dort öffentlich einsehbar.

Bevor ein unterlegener Bieter das Klagerecht hat, muss er erst mal nach der ersten Zuschlagsverkündung einen sogenannten "Nachprüfungsantrag" stellen. Erst wenn dieser auch negativ beschieden werden sollte, steht den unterlegenen Bietern der Klageweg zur Verfügung.
Dann entscheiden im Zweifel die Gerichte ob die Vergabe rechtmäßig war oder nicht. Entschädigungen sind auch dann eher unüblich, aber möglich.
 
Das Problem ist eher, dass viele Aufraggeber aus Kostengründen so wenig Vorgaben wie möglich machen.
Nun, soweit ich mich richtig erinnere, steht in den SEV-Ausschreibungen der VBK zwar sehr wenig Konkretes zu Qualitätsanforderungen, aber zumindest ein Satz, der grob so viel wie
Eine digitale Matrix-Zielanzeige ist verpflichtend. Steckschild-Lösungen sind nicht zugelassen und werden sanktioniert.
aussagt. Wie das zu dem Auszug aus KA-news
Die VBK seien jedoch mit der bisher erbrachten Leistung des Busunternehmens GAV-Busverkehr für den aktuellen SEV sehr zufrieden. Auch die Busse sind aus Sicht der VBK in Ordnung.
passt, darf mir gerne jemand erklären… an Angst vor zu wenig Angeboten, was die Standard-„Erklärung“ der AVG für den beständigen Einsatz von Citybus o.Ä. ist, kann es m.E. kaum liegen, hat man doch auf diese Ausschreibung laut Vergabebekanntmachung pro Los 4-5 Angebote bekommen.
 
Ausnahmsweise melde ich mich jetzt auch mal zu Wort.

In Stuttgart und Freiburg habe ich noch keinen gesehen. Dort nimmt man aber wohl auch nicht nur den billigsten.

Es muß der billigste in der Regel genommen werden.

Sollte sich GAV in Stuttgart oder Freiburg an einer Ausschreibung beteiligen und der billigste sein müssen diese den Auftrag an GAV vergeben. Da der Preis das wichtigste Argument ist.

Sollte stattdessen ein anderes Unternehmen welches teurer ist den Zuschlag erhalten. Könnte GAV dagegen klagen und eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Das ist, dass eigentliche Problem an den ganzen Ausschreibungen.

Nein, es muss in der Regel der wirtschaftlichste Bieter genommen werden. Da kann der Preis durchaus nur eines von mehreren Kriterien sein.

Zumindest in Freiburg scheint man die Kriterien auch so aufzustellen, dass gewisse Billigunternehmer sich erst überhaupt nicht bewerben, da es sich für diese nicht rechnet. Zudem sind die Lose limmitiert, so dass, sofern vorhanden, weitere Bieter zum Zuge kommen.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Das wird zwar von gewissen Entscheidungsträgern und Unternehmen so erzählt wird davon aber nicht richtiger.

Es ist das "Wirtschaftlichste Angebot" auszuwählen. Was wie gewichtet wird bei der "Wirtschaftlichkeit" steht in den Ausschreibungsunterlagen und ist dort öffentlich einsehbar.


Dazu muss man aber sagen, dass in jeder öffentlichen Ausschreibung steht, wonach entschieden wird.
Im Falle der VBK wird der Preis zu 100% als Vergabekriterium herangezogen. Das machen andere Städte anders.
Screenshot 2.jpg



Das Problem ist eher, dass viele Aufraggeber aus Kostengründen so wenig Vorgaben wie möglich machen.

Das ist der Knackpunkt. Je mehr Vorgaben man macht, desto weniger Angebote bekommt man.
Die Vorgaben, die man macht, sind mittlerweile sehr einfach gehalten.

Die Fahrzeugvorgaben waren früher strenger. Aufgrund mangelnder Angebote hat man das aber (zum Glück) aufgeweicht. Vielleicht aber auch zu stark aufgeweicht, je nachdem wie man es sehen will.
Screenshot 1.jpg

Dazu mal im Vergleich ein Auszug der Fahrzeugkriterien der SSB für SEV:
- Bei Fahrzeugen über 12 Meter Länge müssen alle Türen zweiflügelig sein.
- Das durchschnittliche Fahrzeugalter der gesamten bei der SSB eingesetzten Fahrzeuge darf 7 Jahre nicht überschreiten.
- Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Einrichtungen zur Fahrgastinformation ist vom AN entsprechend zu beschaffen und zu betreiben:
A. Fahrgastinformation außen
A1. Frontanzeige mit Nummer und Fahrtzielanzeige
A2. Seite rechts: Liniennummer und Fahrtzielanzeige mit Linienverlauf
A3. Fahrzeugheck: Liniennummer
A4. Seite links: Liniennummer
B. Fahrgastinformation innen

Für den RNV SEV zu fahren ist noch interessanter. Dort wird bspw. vorgegeben, dass keine Außenschwenktüren an den Bussen verbaut sein dürfen. Und der Rollstuhlplatz auf der Fahrerseite zu sein hat. Busse, bei denen das nicht erfüllt ist, bspw. Rollstuhlplatz auf der Türseite, dürfen nicht eingesetzt werden.

Dazu muss man aber auch sagen, dass es vor Allem im Großraum Stuttgart um einiges mehr Busunternehmen gibt, die entsprechende Kapazitäten haben und diese Kriterien trotzdem mit Leichtigkeit einhalten können. In Landkreis Karlsruhe haben wir vor allem viele Kleinere Unternehmen. Und die Größeren sind sehr gut mit ihrem Liniengeschäft ausgelastet.


Ansonsten ist in andere Städten in der Regel nur ein Höchstalter gefordert. Meist von 10, bzw. 12, Jahren. Heutzutage tatsächlich schwierig umzusetzen. Der Busmarkt ist dahingehend fast leergefegt. Wer solche modernen Fahrzeuge hat, setzt diese meistens nicht für SEV ein, bzw. hat meistens auch gar keine Kapazitäten für SEV.

Man könnte aber durchaus andere Punkte in die Gewichtung des Angebots mit einbeziehen, statt nur den Preis.
- Einbeziehung der Fahrzeuge anhand der Fahrgestellnummer beispielweise. Wer Fahrzeuge einsetzen will, die bei vergangenen SEVs schon negativ aufgefallen sind, wird schlechter gewichtet.
- Oder räumliche Nähe. Dass lokale Unternehmen besser gewichtet werden als jene, die von weiter weg kommen. (Würde im Falle von GAV natürlich auch nichts bringen, mit quasi lokaler Niederlassung in Freudenstadt.)
- Oder mindestens x Jahre auf dem Markt sein. Unternehmen, die jünger sind, dürfen nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft teilnehmen, wenn mindestens ein Unternehmen der Gemeinschaft dieses Kriterium erfüllt

Und wenn man weiter überlegt, fallen einem da sicherlich noch ein paar Punkte ein, um schwarzen Schafen das Leben schwerer zu machen ohne die besseren Unternehmen zu starke Hürden aufzuerlegen.
 
Die VBK sind ein Unternehmen der Stadt Karlsruhe. Und wenn die Fahrzeuge auf Kosten eben dieser Stadt Karlsruhe entsorgt werden, sollte wer hellhörig werden?

Richtig, Dr. Frank Mentrup. OB der Stadt Karlsruhe, und ebenso Vorsitzender des VBK Aufsichtsrats. Die Katze merkt gar nicht, dass sie sich in den eigenen Schwanz beißt. Linke Tasche rein, rechte Tasche wieder raus.

Das Beispiel des VBK-Sprechers mit dem Handwerker ist an Dämlichkeit kaum zu überbieten. Man kackt sich doch nicht ins eigene Wohnzimmer!
 
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