Ausnahmsweise melde ich mich jetzt auch mal zu Wort.
In Stuttgart und Freiburg habe ich noch keinen gesehen. Dort nimmt man aber wohl auch nicht nur den billigsten.
Es muß der billigste in der Regel genommen werden.
Sollte sich GAV in Stuttgart oder Freiburg an einer Ausschreibung beteiligen und der billigste sein müssen diese den Auftrag an GAV vergeben. Da der Preis das wichtigste Argument ist.
Sollte stattdessen ein anderes Unternehmen welches teurer ist den Zuschlag erhalten. Könnte GAV dagegen klagen und eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Das ist, dass eigentliche Problem an den ganzen Ausschreibungen.
Nein, es muss in der Regel der wirtschaftlichste Bieter genommen werden. Da kann der Preis durchaus nur eines von mehreren Kriterien sein.
Zumindest in Freiburg scheint man die Kriterien auch so aufzustellen, dass gewisse Billigunternehmer sich erst überhaupt nicht bewerben, da es sich für diese nicht rechnet. Zudem sind die Lose limmitiert, so dass, sofern vorhanden, weitere Bieter zum Zuge kommen.
Das ist so pauschal nicht richtig.
Das wird zwar von gewissen Entscheidungsträgern und Unternehmen so erzählt wird davon aber nicht richtiger.
Es ist das "Wirtschaftlichste Angebot" auszuwählen. Was wie gewichtet wird bei der "Wirtschaftlichkeit" steht in den Ausschreibungsunterlagen und ist dort öffentlich einsehbar.
Dazu muss man aber sagen, dass in jeder öffentlichen Ausschreibung steht, wonach entschieden wird.
Im Falle der VBK wird der Preis zu 100% als Vergabekriterium herangezogen. Das machen andere Städte anders.
Das Problem ist eher, dass viele Aufraggeber aus Kostengründen so wenig Vorgaben wie möglich machen.
Das ist der Knackpunkt. Je mehr Vorgaben man macht, desto weniger Angebote bekommt man.
Die Vorgaben, die man macht, sind mittlerweile sehr einfach gehalten.
Die Fahrzeugvorgaben waren früher strenger. Aufgrund mangelnder Angebote hat man das aber (zum Glück) aufgeweicht. Vielleicht aber auch zu stark aufgeweicht, je nachdem wie man es sehen will.
Dazu mal im Vergleich ein Auszug der Fahrzeugkriterien der SSB für SEV:
- Bei Fahrzeugen über 12 Meter Länge müssen alle Türen zweiflügelig sein.
- Das durchschnittliche Fahrzeugalter der gesamten bei der SSB eingesetzten Fahrzeuge darf 7 Jahre nicht überschreiten.
- Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Einrichtungen zur Fahrgastinformation ist vom AN entsprechend zu beschaffen und zu betreiben:
A. Fahrgastinformation außen
A1. Frontanzeige mit Nummer und Fahrtzielanzeige
A2. Seite rechts: Liniennummer und Fahrtzielanzeige mit Linienverlauf
A3. Fahrzeugheck: Liniennummer
A4. Seite links: Liniennummer
B. Fahrgastinformation innen
Für den RNV SEV zu fahren ist noch interessanter. Dort wird bspw. vorgegeben, dass keine Außenschwenktüren an den Bussen verbaut sein dürfen. Und der Rollstuhlplatz auf der Fahrerseite zu sein hat. Busse, bei denen das nicht erfüllt ist, bspw. Rollstuhlplatz auf der Türseite, dürfen nicht eingesetzt werden.
Dazu muss man aber auch sagen, dass es vor Allem im Großraum Stuttgart um einiges mehr Busunternehmen gibt, die entsprechende Kapazitäten haben und diese Kriterien trotzdem mit Leichtigkeit einhalten können. In Landkreis Karlsruhe haben wir vor allem viele Kleinere Unternehmen. Und die Größeren sind sehr gut mit ihrem Liniengeschäft ausgelastet.
Ansonsten ist in andere Städten in der Regel nur ein Höchstalter gefordert. Meist von 10, bzw. 12, Jahren. Heutzutage tatsächlich schwierig umzusetzen. Der Busmarkt ist dahingehend fast leergefegt. Wer solche modernen Fahrzeuge hat, setzt diese meistens nicht für SEV ein, bzw. hat meistens auch gar keine Kapazitäten für SEV.
Man könnte aber durchaus andere Punkte in die Gewichtung des Angebots mit einbeziehen, statt nur den Preis.
- Einbeziehung der Fahrzeuge anhand der Fahrgestellnummer beispielweise. Wer Fahrzeuge einsetzen will, die bei vergangenen SEVs schon negativ aufgefallen sind, wird schlechter gewichtet.
- Oder räumliche Nähe. Dass lokale Unternehmen besser gewichtet werden als jene, die von weiter weg kommen. (Würde im Falle von GAV natürlich auch nichts bringen, mit quasi lokaler Niederlassung in Freudenstadt.)
- Oder mindestens x Jahre auf dem Markt sein. Unternehmen, die jünger sind, dürfen nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft teilnehmen, wenn mindestens ein Unternehmen der Gemeinschaft dieses Kriterium erfüllt
Und wenn man weiter überlegt, fallen einem da sicherlich noch ein paar Punkte ein, um schwarzen Schafen das Leben schwerer zu machen ohne die besseren Unternehmen zu starke Hürden aufzuerlegen.