VDV TramTrain

Eine Frage: Morgen werden ja beide VDV Fahrzeuge am Konzerthaus ausgestellt.
Ich überlege gerade, wie die Fahrzeuge morgen zur Ausstellung am Konzerthaus kommen und ob der Entenfang noch gesperrt ist, weil für Ein- und Ausrücker müsste zeitweise offen sein?
Und werden die Bahnen dann morgen früh/heute Nacht schon aus dem BHW überführt und z.B. an der Gerwigstraße untergebracht oder fahren beide rechtzeitig für die Ausstellung um 16 Uhr hintereinander vom BHW los? Soweit ich mich erinnern kann, ist der Entenfang ja eher tagsüber von den Baufahrzeugen blockiert.
 
Eine Frage: Morgen werden ja beide VDV Fahrzeuge am Konzerthaus ausgestellt.
Ich überlege gerade, wie die Fahrzeuge morgen zur Ausstellung am Konzerthaus kommen und ob der Entenfang noch gesperrt ist, weil für Ein- und Ausrücker müsste zeitweise offen sein?
Und werden die Bahnen dann morgen früh/heute Nacht schon aus dem BHW überführt und z.B. an der Gerwigstraße untergebracht oder fahren beide rechtzeitig für die Ausstellung um 16 Uhr hintereinander vom BHW los? Soweit ich mich erinnern kann, ist der Entenfang ja eher tagsüber von den Baufahrzeugen blockiert.
Wo her die Informationen?
 
+ Reaktivierung der Krebsbachtalbahn samt Lückenschluss zwischen Obergimpern und Babstadt (/Bad Rappenau)
fragliche Reaktivierungen nördlich von Heilbronn:
- Aglasterhausen - Obrigheim - Mosbach: Trasse in Obrigheim ist mit der B202 überbaut
- Mosbach - Mudau: Schmalspurbahn, wurde stillgelegt, als Mosbach Oberleitungen erhielt
- Bad Friedrichshall - Ohrnberg: Untere Kochertalbahn, war bis Neuenstadt am Kocher als Stadtbahn vorgesehen.
 
Hallo Carlsruher

Ich habe noch was vergessen da wirfst du jetzt aber zwei völlig verschiedene Welten in einen Topf. Sicher gibt es fahrerlose Züge schon ewig, aber eben nur als reine U-Bahnen in komplett abgesperrten Röhren ohne jede Kreuzung.
Das Karlsruher Modell ist aber ein Zweisystemer. Eine Bahn, die auf Sicht durch die Fußgängerzone fährt und danach als Eisenbahn durch die Region brettert, wird auf absehbare Zeit niemals fahrerlos rollen. Das gibt das deutsche EBO-Regelwerk und dessen Richtlinien rechtlich überhaupt nicht her – autonomes Fahren existiert dort schlichtweg nicht.

Selbst der teilautomatisierte Betrieb (GoA 2), der irgendwann für die Alb- und Hardtbahn angedacht ist, ist eine riesige Herausforderung. Da reicht im Herbst schon nasses Laub, Wildwechsel oder ein Bahnübergang, und die Sensorik kommt an ihre Grenzen. Abgesehen davon ist so ein Umbau bei der aktuellen Haushaltslage der Stadt Karlsruhe finanziell erst recht nicht drin. Autonome Züge lösen unseren akuten Fahrermangel von heute und morgen jedenfalls nicht.

Und um auf KBS 735 und Hochflurer einzugehen: Was hier komplett übersehen wird, ist die Software und das eigentliche Zulassungsverfahren. Für eine echte Typenzulassung der Plattform müssen sämtliche Citylink-Fahrzeuge mit der exakt gleichen Softwareversion laufen. Man kann nicht mal eben für eine Stadt eine Sondersoftware basteln, um dort vorab regulär im Fahrplan zu fahren, während die Gesamtzulassung der Plattform-Software noch wegen fehlender Gutachten blockiert ist.

Dass der neue VBK-Wagen 100 A real da ist – auch wenn die Nummerierung wegen des historischen Spiegeltriebwagens vom TSNV echt überrascht – und laut KVV-Artikel ab dem 12. Juni zwei weitere Fahrzeuge für Tests im Zugverband nach Karlsruhe kommen, sind zwar tolle Nachrichten für die Erprobung, ändert aber rechtlich am Zulassungsstau absolut gar nichts.

Der KVV schreibt in seinem gestrigen Artikel zur VDV-Tagung selbst ganz deutlich, dass es sich um die reine Erprobungsphase mit Bremsversuchen handelt. Die AVG bestätigt dort sogar wörtlich, dass wegen der Variantenzulassung immer die Saarbahn die Erste sein wird. Erst wenn dort die Software im realen Probebetrieb komplett ausgereift ist, wird sie final auf die restlichen Fahrzeuge des Konsortiums überspielt. Solange Stadler die zwei fehlenden Plattform-Gutachten für die TAB nicht liefert, gibt es keine echte Typzulassung und somit auch keinen regulären Fahrgasteinsatz – ganz egal, wie viele Fahrzeuge für die Erprobung auf dem Hof stehen. Deswegen bleibt es auch im Saarland ab heute beim reinen Probebetrieb auf Widerruf.

Das mit der fahrerlosen Zukunft ist ein ganz anderes Thema und hat mit der aktuellen Fahrzeugbeschaffung und der Zulassung der neuen VDV-Citylinks absolut gar nichts zu tun.
Viele Grüße
Citylink karlsruhe
 
Zuletzt bearbeitet:
Sei so gut und nutze statt der Anrede die Zitierfunktion. Dann wird man nämlich auch über die Nachricht benachrichtigt.


Ich habe noch was vergessen da wirfst du jetzt aber zwei völlig verschiedene Welten in einen Topf. Sicher gibt es fahrerlose Züge schon ewig, aber eben nur als reine U-Bahnen in komplett abgesperrten Röhren ohne jede Kreuzung.
Das Karlsruher Modell ist aber ein Zweisystemer. Eine Bahn, die auf Sicht durch die Fußgängerzone fährt und danach als Eisenbahn durch die Region brettert, wird auf absehbare Zeit niemals fahrerlos rollen. Das gibt das deutsche EBO-Regelwerk und dessen Richtlinien rechtlich überhaupt nicht her – autonomes Fahren existiert dort schlichtweg nicht.
Auf der S1 ist GoA 4 angedacht. Bei der S-Bahn Hamburg wird ebenfalls ATO bereits erprobt. Ich habe außerdem auch in keinem Wort von irgendwelchen rechtlichen Fragen geredet. Ich habe lediglich erwähnt, dass deine Aussage („wo kein Fahrer ist bewegt sich selbst der modernste Zug nicht“) ein bisschen aus der Zeit gefallen ist.

„Wird auf absehbare Zeit niemals fahrerlos rollen“: Man, man, man. Offenbar haben wir es hier wieder mit jemandem zu tun der sich nicht traut mehr als fünf Minuten in die Zukunft zu blicken. Wie schon oft genug in anderen Seiten auf diesem Forum diskutiert wurde: Ohne, dass jemand ein Projekt startet wird auch das Gesetz nicht geändert werden. Aber die AVG ist ziemlich aktiv dran und deswegen stehen die Chancen sehr gut, dass das in absehbarer Zeit auch der Fall sein wird.

Deine Formulierung „das gibt das Regelwerk nicht her“ und „fahrerlos existiert dort schlicht nicht“, zeigt das auch sehr gut. Gesetze können geändert werden, aber ohne Versuchsprojekte wird das nicht geschehen. Wenn jeder so wie du denken würde, dann würde absolut gar nichts mehr in diesem Land vorangehen.

Du wirfst im Übrigen auch zwei Welten in einen Topf:

Das Wort „Zweisystemer“ bezeichnet die Mehrsystemfähigkeit des Stromsystems der AVG Bahnen. Diese können mit 750 V DC und mit 15kV AC fahren. Mit der Führungsform straßengebunden oder unabhängig hat das nichts zu tun. Im Übrigen: U-Bahnen sind rechtlich ebenfalls Straßenbahnen.
 
Sei so gut und nutze statt der Anrede die Zitierfunktion. Dann wird man nämlich auch über die Nachricht benachrichtigt.



Auf der S1 ist GoA 4 angedacht. Bei der S-Bahn Hamburg wird ebenfalls ATO bereits erprobt. Ich habe außerdem auch in keinem Wort von irgendwelchen rechtlichen Fragen geredet. Ich habe lediglich erwähnt, dass deine Aussage („wo kein Fahrer ist bewegt sich selbst der modernste Zug nicht“) ein bisschen aus der Zeit gefallen ist.

„Wird auf absehbare Zeit niemals fahrerlos rollen“: Man, man, man. Offenbar haben wir es hier wieder mit jemandem zu tun der sich nicht traut mehr als fünf Minuten in die Zukunft zu blicken. Wie schon oft genug in anderen Seiten auf diesem Forum diskutiert wurde: Ohne, dass jemand ein Projekt startet wird auch das Gesetz nicht geändert werden. Aber die AVG ist ziemlich aktiv dran und deswegen stehen die Chancen sehr gut, dass das in absehbarer Zeit auch der Fall sein wird.

Deine Formulierung „das gibt das Regelwerk nicht her“ und „fahrerlos existiert dort schlicht nicht“, zeigt das auch sehr gut. Gesetze können geändert werden, aber ohne Versuchsprojekte wird das nicht geschehen. Wenn jeder so wie du denken würde, dann würde absolut gar nichts mehr in diesem Land vorangehen.

Du wirfst im Übrigen auch zwei Welten in einen Topf:

Das Wort „Zweisystemer“ bezeichnet die Mehrsystemfähigkeit des Stromsystems der AVG Bahnen. Diese können mit 750 V DC und mit 15kV AC fahren. Mit der Führungsform straßengebunden oder unabhängig hat das nichts zu tun. Im Übrigen: U-Bahnen sind rechtlich ebenfalls Straßenbahnen



Hallo Carlsruher,
alles gut, wir diskutieren hier ja nur. 😉 Aber das Rechtliche kann man bei der Bahn leider nicht einfach beiseiteschieben. Gesetze und Richtlinien können sich natürlich ändern, aber das deutsche Eisenbahnrecht (EBO) macht das nicht mal eben für ein Pilotprojekt. Im aktuellen Regelwerk ist autonomes Fahren im Mischverkehr auf DB-Gleisen schlichtweg noch gar nicht vorgesehen.
Dein Vergleich mit der S-Bahn Hamburg hinkt da auch ein bisschen. Hamburg erprobt ATO auf einem komplett isolierten Netz ohne Bahnübergänge – und selbst dort ist es nur GoA 2, sprich: Es sitzt weiterhin ganz normal ein Lokführer im Cockpit, der im Notfall eingreift. Und bei der Saarbahn auf der S1 ist GoA 4 aktuell kein Thema. Die sind im Moment heilfroh, dass ab heute der manuelle Probebetrieb mit einer Ausnahmegenehmigung startet, weil die reguläre Typzulassung wegen der fehlenden Gutachten noch auf sich warten lässt.
Was das Wort „Zweisystemer“ angeht: Dass damit die Mehrsystemfähigkeit beim Strom gemeint ist (also 750 V Gleichstrom in der Stadt und 15 kV Wechselstrom auf der DB-Strecke), ist mir völlig klar. Genau das macht das Karlsruher Modell ja aus. Aber zu einem Zweisystemer gehört eben auch, dass das Fahrzeug zwei komplett unterschiedliche rechtliche Welten – die BOStrab in der Stadt und die EBO auf der Schiene – technisch und rechtlich beherrschen muss. Das Stromsystem und die Sicherungstechnik gehören da einfach fest zusammen.
Und weil du meinst, dass U-Bahnen rechtlich auch Straßenbahnen sind: Da hast du absolut recht! Aber genau da liegt der feine Unterschied. U-Bahnen gelten als „unabhängige Bahnen“ ohne Kreuzungen, weshalb dort ein vollautomatisierter Betrieb gut machbar ist. Unsere Stadtbahnen laufen im Stadtnetz aber als „straßengebundene Bahnen“ und fahren auf Sicht. Ein vollautomatisches System ohne Fahrer (GoA 4) ist im dichten Mischverkehr mit Fußgängern, Radlern und Autos eine ganz andere Hausnummer.
Auch auf der Albtalbahn oder Hardtbahn lässt sich das nicht mal eben in ein paar Jahren umsetzen, selbst wenn das mal sehr optimistisch in einer Pressemitteilung stand. Dafür müsste man die Strecken mit hohen Zäunen komplett einzäunen, alle Bahnübergänge umbauen und das Problem mit nassem Laub, Ästen oder Wildwechsel ist im ungeschützten Gelände ohne Fahrer einfach nicht sicherbar.
Die fahrerlose Zukunft ist ein super spannendes Thema für die nächsten Jahrzehnte, aber im Moment hat das mit der aktuellen Fahrzeugbeschaffung und dem realen Zulassungsverzug der neuen VDV-Citylinks erst mal nichts zu tun. Warten wir einfach ab, wie sich die Züge jetzt in der Erprobungsphase schlagen.
Viele Grüße
Citylink karlsruhe


 
Laut einem Video in Instagram wurde der Wagen in der Nacht/morgendämmerung zur Tullastraße überführt.

Der wird wohl heute abend wieder in die Tullastraße gehen und dann in BHW
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch auf der Albtalbahn oder Hardtbahn lässt sich das nicht mal eben in ein paar Jahren umsetzen, selbst wenn das mal sehr optimistisch in einer Pressemitteilung stand. Dafür müsste man die Strecken mit hohen Zäunen komplett einzäunen, alle Bahnübergänge umbauen und das Problem mit nassem Laub, Ästen oder Wildwechsel ist im ungeschützten Gelände ohne Fahrer einfach nicht sicherbar.

Also ich sprach bei S1 von der Karlsruher S1 und meinte damit Hardt- und Albtalbahn. Aktuell ist geplant dort erst GoA 2 und dann auf den EBO Abschnitten GoA 4 zu betreiben. Eine Einzäunung ist nicht vorgesehen. Stattdessen soll die Strecke per Fahrzeugsensorik überwacht werden.

Es laufen bereits Ausschreibungen für die Detailplanung. Es ist also definitiv mehr als eine ambitionierte Pressemeldung.
 
Ich bin mir sicher, dass das was unser guter alter 501 am 5. September 1986 gemacht hat, auch in kein damaliges Regelwerk gepasst hat. Einfach so in die Pfalz fahren als Karlsruher Straßenbahn
 
Ich halte nichts von fahrerlosen Systemen wenn das BEGLEITERLOS bedeutet.
Wir leben in einer alternden Gesellschaft und da ist ist schlecht, wenn niemand da ist, der älteren und bewegungseingeschränkten Personen beim Ein- und Ausstieg hilft. Auf die Hilfsbreitschaft der Fahrgäste würde ich mich nicht verlassen.
Als normaler Fahrgast einen Radfahrer aus einer vollen Bahn rauswerfen, damit ein Rolli-Fahrer oder ein Kinderwagen samt zweibeinigem Antrieb in die Bahn hineinpasst? Oder Radfahrer dazu bewegen, nicht einen Ein-/Ausstieg mit dem Velo zu blockieren? Oder Personen mit Rolli, Gehhilfe oder Kinderwagen helfen, wenn der Aufzug an der U-Strab bei 30 Grad im Schatten ausfällt?
 
Ich halte nichts von fahrerlosen Systemen wenn das BEGLEITERLOS bedeutet.
Das Gute ist ja, das es nicht begleiterlos bedeuten muss. Ganz im Gegenteil, eine Begleitperson könnte sich bei einer fahrerlosen Bahn auf die Dinge konzentrieren die tatsächlich nur ein Mensch machen kann, nämlich die Betreuung von Fahrgästen und die Sicherheit im Zug. Eine viel bessere Nutzung der menschlichen Ressourcen als das Fahren des Zuges, eine Aufgabe für die ein Mensch einfach überqualifiziert ist.

Ich muss allerdings hinzufügen, dass ich äußerst selten einen Fahrer erlebt habe, der die beschriebenen Dinge tatsächlich tut. Die meisten konzentrieren sich (im Normalbetrieb) ausschließlich aufs Fahren.
 
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