Umbau Bahnhof Durmersheim

Es ist nicht verboten, solche Bahnübergänge zu bauen und zuzulassen.
Der Unterschied ist, dass nach Fünf Minuten, in denen der Bahnübergang geschlossen ist, der BÜ sich in „Zeitüberschreitung“ begibt, und dann entsprechend als „nicht ausreichend gesichert“ gilt, weil bei Halbschranken der Individualverkehr eben um die Schranken herumfahren kann.

Je nach Betriebslage muss der entsprechende Fdl dann seine Maßnahmen treffen.

Edit: Das ganze nur bei Halbschranken, Vollschranken wurden in diesem Beitrag ja schon ausführlich beschrieben.
 
[...]
Dazu kommt noch, dass dieser Bahnübergang einen Vollabschluss der Schranken besitzt, dieser muss entweder Visuell, durch hinsehen, entweder durch einen Mitarbeiter oder durch eine Kamera, die das Bild des Gefahrraumes ins Stellwerk überträgt eingesehen werden können oder der Bahnübergang muss durch eine Gefahrraumfreimeldeanlage mittels Radar freigemeldet werden (im Volksmund auch Radarei), nur ist das Freimelden durch einen Fdl mittels Kamera aus der BZ heraus nicht zugelassen und die Radareier werden dich den Hersteller aktuell nicht mehr hergestellt. [...]
Das Geschriebene ist so pauschal nicht korrekt!
Ich empfehle die entsprechenden Regelwerke zu konsultieren. Der Bahnübergang in Mörsch hat keine Gefahrraumfreimeldeanlage und ist eine Hp-Anlage und hat Halbschranken und ist selbstverständlich zugelassen und abgenommen und entspricht dem aktuellen Regelwerk.

Die Gefahrraumfreimledung mittels Kameraüberwachung ist selbstverständlich im ESTW und auch aus einer BZ zugelassen, ich empfehle einen Besuch der BZ Duisburg, BZ Berlin, der Regionalen Bedienzentrale in Mühldorf (Oberbayern) und Göttingen.
 
Dann verstehe ich die Genehmigung des BÜ 2km südlich an der L566 nicht. Hier sind die Schranken regelmäßig länger als 240s geschlossen.
Der Bü Mörsch ist eine Hp-Anlage keine Fü Anlage. Da gibt es weder eine Zeitüberschreitungsmeldung noch eine Grundstellerzeit. Bei dieser Sicherungstechnik können die Schranken theoretisch 12 Stunden durchgehend geschlossen sein und es ist entsprechend zugelassen.
 
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