Umbau Bahnhof Durmersheim

Es ist nicht verboten, solche Bahnübergänge zu bauen und zuzulassen.
Der Unterschied ist, dass nach Fünf Minuten, in denen der Bahnübergang geschlossen ist, der BÜ sich in „Zeitüberschreitung“ begibt, und dann entsprechend als „nicht ausreichend gesichert“ gilt, weil bei Halbschranken der Individualverkehr eben um die Schranken herumfahren kann.

Je nach Betriebslage muss der entsprechende Fdl dann seine Maßnahmen treffen.

Edit: Das ganze nur bei Halbschranken, Vollschranken wurden in diesem Beitrag ja schon ausführlich beschrieben.
 
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