Haben wir uns nicht bereits daran gewöhnt, dass zugunsten des heiligen Tunnels immer mal wieder der ÖV abschnittsweise monatelang brach liegt?Liegt dann der ÖV in der Kaiserstr. monatelang brach?
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Haben wir uns nicht bereits daran gewöhnt, dass zugunsten des heiligen Tunnels immer mal wieder der ÖV abschnittsweise monatelang brach liegt?Liegt dann der ÖV in der Kaiserstr. monatelang brach?
Das einzige was da Heilig ist, ist die Statue der Heilgen Barbara, die für jeden Tunnelbauer einfach sein muss.„Heiliger Tunnel“ trifft es!
In der aktuellen Pressemitteilung gibt es auch ein Bild von vermutlich der lokalen Bedienoberfläche des ESTW Marktplatz zu sehen (volle Auflösung hier) – so wie es aussieht, hat man doch noch ein Ausfahrsignal vom östlichen Streckengleis (Edit: am Marktplatz/Pyramide) zurück in Richtung Süden eingebaut.Stellt sich die Frage, was man mit der verspäteten Bahn machen möchte. Könnte natürlich drauf raus laufen, dass sie gar nicht erst in den Tunnel einfährt, sondern bereits z.B. am Albtalbahnhof endet. Verursacht natürlich wieder bei den Fahrgästen, die am Marktplatz auf die Rückfahrt warten, für Ärger. Besonders, wenn man sie nicht informiert.In der Ausschreibung war davon nichts zu sehen. Aber gerade wegen Blockierung des durchgehenden Gleises würde das ja auch nur äußerst eingeschränkt helfen, oder? Vielleicht wenn tatsächlich zwei endende Stadtbahnen direkt hintereinander fahren, aber ansonsten würde jeglicher Zeitgewinn für die zweite Stadtbahn (die dann eher an den Bahnsteig kann) auf Kosten des durchgehenden Verkehrs (der dann erstmal blockiert ist) gehen.Hoffentlich hat man auch eingeplant, außerhalb des Stumpfgleises zu wenden, wenn dieses bei einer Verspätung bereits wieder belegt ist. Allerdings muss es dann schnell gehen, denn man blockiert ja den restlichen Verkehr auf dem Südabzweig.
Nein, das kann jeder Betrieb nennen (und auch die daraus resultierenden betrieblichen Auswirkungen festlegen) wie er will.(gibt es die "Hat Weichen"-Unterscheidung in der BOStrab auch?)
Hat jemand eine Idee, warum in MKU zwei Kästen (ich nehme an für Zugnummern) eingezeichnet sind?
Sicher? Ich meine es waren lediglich 15 m, plus natürlich noch ein bisschen für die Übergangsrampe.(sinnvoll, da der Bahnsteig ja vorne ca. 30 m mit 55 cm hat)
Ebenfalls sicher? Gerade an diesem Punkt wurde nämlich noch zwischen den beiden Ausschreibungen gedreht: Während in der ersten Fassung von Mitte 2017 ein nachfolgender zweiter Zug tatsächlich effektiv jeder Zeit auf Sicht in die Haltestelle hätte nachfahren können, hat man in der zweiten Fassung vom März 2018 diese Doppelbelegung explizit aufgegeben: Bedingung für das Anschalten des Nachfahrsignals ist jetzt nämlich, dass der vorausfahrende Zug tatsächlich aus der Haltestelle ausfährt.Es kann ins besetzte Gleis signalisiert eingefahren werden [...] und somit sowohl ein 55 cm-Fahrzeug als auch ein 34 cm-Fahrzeug gleichzeitig in der Haltestelle stehen können
Laut Ausschreibung waren es 20 km/h für (Nach)Fahren auf Sicht.nur Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Einfahrt auf 30 km/h und dann auf Sicht
Sicher? Ich meine es waren lediglich 15 m, plus natürlich noch ein bisschen für die Übergangsrampe.
Also im Signallageplan den JanH eingestellt hat ist die Einfahrt in den Marktplatz aus Richtung Euro ab Signal 115 mit Zs3 auf 30 km/h möglich, das Signal 117 danach (direkt vor dem Bahnsteig Marktplatz) hat aber nur ein Zs3v mit 20 km/h was aber für das Abbiegen am Marktplatz nach Süden ab Signal 119 mit Zs3 20 km/h gedacht ist. Am Signal 117 steht aber als Bemerkung "Anforderung zur Einfahrt in besetztes Gleis im Spätverkehr".Laut Ausschreibung waren es 20 km/h für (Nach)Fahren auf Sicht.
H 3 – Drei gelbe Lichter in Form eines V – Weiterfahrt auf Sicht mit max. 20 km/h – Einfahrt in teilweise besetztes Gleis oder Nachfahren auf ausfahrenden Zug
nein, das Nachfahren gibt es nach wie vor an jeder Haltestelle, allerdings wie gesagt nicht mehr in der Form, dass ein zweiter Zug jederzeit nachrücken könnte, sondern nur, sobald der erste Zug tatsächlich abfährt (siehe Punkt 3.2.2). Ich vermute mal, das auch in der ursprünglichen Fassung (Nachrücksignal kann auch bei noch in der Haltestelle stehendem Zug eingeschaltet werden) die Verfahrensweise vorgesehen war, dass trotzdem erst bei erkennbarer Abfahrt des ersten Zuges nachgerückt werden sollte (die Signalbedeutung war schon damals „Nachfahren auf ausfahrenden Zug“), um Doppelbelegungen der Haltestelle zu vermeiden, bei denen je nach Fahrzeugkombination sowieso kein Fahrgastwechsel möglich wäre.Scheint also tatsächlich so zu sein, dass das Nachfahren in die Haltestelle Marktplatz nur für die Nachtverkehre gedacht ist... Kapazität ich seh dir schwinden...
Warum haben wir eigentlich so ein Durcheinander von "Bahnsteigtypen"? Mühlburger Tor mit zwei vollen Längen für eine Doppeltraktion, im Tunnel offenbar ein halber Zweisystemer, am Gottesauer ein Buckel an der ersten Tür und an der Tullastraße wieder die volle Länge. Keine Ahnung wie es am Neubau bei dm ist. Das ist doch mindestens für die Fahrgäste undurchsichtig.