Da die S11, S31, S32, S41, S42, S51 und S52 bei der Eingliederung ins System in Karlsruhe hinter die einstellige "Stammlinie" ihren Platz finden und nicht wie zu Anfangszeiten der S-Bahn Frankfurt einfach bis in den zweistelligen Bereich durchnummeriert wurde, habe ich mal vorgeschlagen, an alle einstelligen Liniennummern eine 0 anzuhängen, womit aus S1 bis S9 dann S10 bis S90 werden würde. Somit ist auch die Sortierung auch für alle Fachfremden wieder klar und die S-Bahn Rhein-Neckar braucht sich bei den Benennungen ihrer Linien nicht mehr so stark an Karlsruhe richten.
Das finde ich auch schon lange. Hätte man das schon früher gemacht, hätte man außerdem die einstige S3 gleich in S30 umbenennen können statt in S32. Auch das (inzwischen eh historische) Aufeinandertreffen von Karlsruher und Stuttgarter S5 in Bietigheim-Bissingen mit identischer Liniennummer wäre vermieden worden, wobei m. W. der VVS die Karlsruher Stadtbahnen nie als S-Bahnen behandelt hat, sondern einfach als Regionalbahnen, und die Liniennummern der Stadtbahnen nach KVV-Schema schlichtweg ignoriert hat.
Vor langer Zeit, so um die 20 Jahre her, hatte ich noch eine andere Idee: die Karlsruher Straßenbahnlinien umzunummerieren, und zwar die 1 in 10 und die Linien 2 bis 6 in 12 bis 16 (später kam dann noch die 8 dazu, die zur 18 hätte werden können). Somit wäre die 11 ausgespart geblieben, also kein Konflikt mit der S11. Schulstraßenbahnlinien und mehr oder minder kurz- oder langlebige SEV-Buslinien im Bereich von 10 bis 19 gab es damals noch nicht. Den Liniennummernkonflikte in Bietigheim-Bissingen und mit der Rhein-Neckar-S-Bahn (die auch erst später entstanden) hätte das allerdings nicht gelöst.
Naja jetzt wird es hässlich, denn die AVG ist zwar Infrastrukturbetreiber ("EIU") jeweils ab der Stadtgrenze bis Mörsch bzw. Spöck allerdings ist die Infrastruktur nach BOStrab gewidmet. Betreiber der Verkehrssleistung ("EVU") ist meines Wissens nach die VBK, ggf. ändert sich da aber was ab 12/2022. Kurzum gesagt, der ganze Spaß ist ne Straßenbahn, denn es kann nicht von jedem x-beliebigen EVU dort eine Trasse bestellt werden, zumal es keinen Netzzugang gibt.
Wenn die ganze Infrastruktur als Straßenbahn gewidmet ist und betrieben wird, wieso soll es dann dort ein
Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU) und ein
Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) geben? Oder ist das der Grund, warum du diese Abkürzungen in Anführungszeichen geschrieben hast?