Das nahe Ende der Entwerter im KVV ....

hier der Link zur Sitzungsvorlage: https://landkreis-rastatt.ris-porta...MySitzungen=false&th_filterCustomEvents=true#
- Zitat zu den Entwertern:
3.2 KVV-Vertrieb
Abschaffung Entwertergeräte und Reduzierung der Vertriebsstellen

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung wird zum 12. Dezember 2021 der Verkauf von „zu
entwertenden“ Fahrkarten eingestellt. Der Abbau und die Deaktivierung der Entwertergeräte er-
folgt mit einer Übergangszeit zum 1. August 2021. Parallel hierzu werden auch kleinere Verkaufs-
stellen mit einem geringen Vertriebsanteil eingestellt.

- Da geht es auch um neue Halte an der Rheintalbahn: Bitigheim Süd, Rastatt-Niederbühl, Bühl Bussmatten
In Ottersweier (zwischen Bühl und Achern, über 6000 Einwohner, hatte mal einen Bahnhof) wird nichts gemacht:
Der Gemeinderat hat sich einstimmig gegen eine Beauftragung entschieden, weil die
Fakten wie Finanzierbarkeit, Förderung, bahnbetriebliche Hindernisse, Kundenfrequenz u.v.m. im
Vorfeld abgeprüft und keine positive Entscheidung für einen Stadtbahnhaltepunkt zugelassen ha-
ben. Insofern wird die Haltepunktplanung in Ottersweier nicht weiter betrieben.

- Es geht auch um den Ausbau der Murgtalbahn. Zitat:
Im Zwischenergebnis sind die beiden
partiellen 2-gleisigen Abschnitte in Kuppenheim und in Gernsbach machbar
- Inbetriebnahme des Rastatter Tunnels für Ende 2026 anvisiert.
- Umzug des KVV in die Räume an der Durlacher Allee
 
Wenn man am Automaten nur noch Fahrkarten zum sofortigen Fahrtantritt bekommt, dann ergibt es eigentlich keinen Sinn, Automaten an den Haltestellen zu belassen. Dann sollte man stattdessen wieder in jeder Bahn einen Automaten zur Verfügung stellen. Das wäre die einzige Möglichkeit, wie man diese Aktion noch ins Positive drehen kann.

Es ist echt zum Mäusemelken. Seit die Fahrkartenautomaten in den Bahnen abgebaut werden, habe ich immer einen Stapel Einzelkarten verschiedener Zonen dabei, damit ich flexibel einsteigen und fahren kann. Und jetzt wird mir auch diese Möglichkeit genommen. Ich freue mich jetzt schon drauf, an die Haltestelle zu kommen, eine Bahn einfahren zu sehen und zu wissen: die bekommst du nicht mehr, weil du noch zum Automaten musst.
 
Wie kommt man denn an Haltestellen ohne Automat an Fahrkarten?
Altrheinbrücke wäre wohl 'n heißer Kandidat ...
 
Wenn man am Automaten nur noch Fahrkarten zum sofortigen Fahrtantritt bekommt, dann ergibt es eigentlich keinen Sinn, Automaten an den Haltestellen zu belassen. Dann sollte man stattdessen wieder in jeder Bahn einen Automaten zur Verfügung stellen. [...]
Wieder? Gibt es denn Bahnen ohne Automat?
Dagegen gibt es Haltestellen ohne Automat, z.B. Ostmarkstrasse (und da habe ich wochenends ab und zu längere Schlangen am Automat in der Bahn erlebt).

Automat an Haltestellen ist sehr sinnvoll für Monatskarten. Insbesondere, solange die Monatskarten Tage im voraus gekauft werden können. Wenn dies stattdessen in der Bahn geschieht, dauert es lange, und es braucht viel Wechselgeld.
 
Also ich habe noch keine Bahn OHNE Fahrkartenautomat gesehen. Für Wenigfahrer, dieser befindet sich immer neben der zweiten Tür (was natürlich bei Zweirichtern auch hinten sein kann). Und falls dieser in der Bahn nicht funktioniert, seid froh über eine kostenlose Mitfahrt :)

Ich muss auch zugeben, dass ich noch nie einen Automaten an einer Haltestelle genutzt habe, sondern immer in der Bahn gekauft habe. Somit ändert sich für mich nichts....
 
Ja, ich habe jetzt schon mehrfach Zweisystemer mit ausgebautem Automaten (also: leeres Gestell da, wo normalerweise ein Automat wäre) gesehen, und laut Aussage eines Fahrers, den ich daraufhin gefragt habe, werden defekte Automaten nicht mehr ersetzt und die existierenden Schritt für Schritt ausgebaut.

Vorsicht mit der kostenlosen Mitfahrt; es gibt (laut Auskunft desselben Fahrers) kein Recht auf Fahrkartenkauf in der Bahn. Wenn also an der Haltestelle ein Automat vorhanden war, hättest du dir dort auch eine Fahrkarte kaufen müssen.

Wenn das allerdings alles Falschinformationen sind -- nichts wäre mir lieber :)
 
Das die Automaten nicht ersetzt werden sollen, ist mir tatsächlich neu und diesbezüglich würde ich mich über eine Quelle freuen.

Kvv Fahrkartenautomat sagt, dass man ganz selbst verständlich in der Bahn eine Fahrkarte kaufen kann. Somit kann niemand etwas dagegen sagen, wenn dieser defekt ist. Dort steht auch nichts davon, dass dieser vor Fahrtantritt zu kaufen ist.
 
Ganz allgemein sehe ich das Problem, dass man einigen Nutzergruppen eine Barriere fürs Bahnfahren aufbaut. Es wird nicht mehr möglich sein, Eltern oder Großeltern eine Karte in die Hand zu drücken und zu sagen, dass sie diese beim Einstieg entwerten sollen. Wobei die Entwerter teilweise so unzuverlässig waren, dass ich zuletzt lieber vorher mittels alter Fahrkarte eine "Testentwertung" gemacht habe. Ich hätte mir eine digitale Möglichkeit gewünscht, welche kein eigenes Endgerät voraussetzt. Etwa in Athen gibt es ein chipbasiertes System zur Fahrkartenentwertung. Andere einfache Möglichkeit wäre etwa etwas mit der Oyster-Card in London vergleichbares. Einfach bei Ein- und Ausstieg mittels hinheben der Karte ein- und auschecken.
 
Das Zeitfenster dafür ist leider am sich schließen, da die Verlockung, den Großteil der Vertriebsinfrastrukturkosten auf den Kunden abwälzen zu können wohl zu verlockend ist. Das Ärgerliche dabei ist, dass selbst wenn man für sich persönlich bereit ist, Handy und mobiles Internet als Eh-Da-Kosten zu verbuchen, trotzdem auch noch das Risiko für die technische Funktionsfähigkeit der Handyfahrkarten tendenziell auf einen abgewälzt wird.

Im aktuellen KVV-Tarif gibt es beim erhöhten Beförderungsentgelt zwar eine Ausnahmeregelung für Umstände "die der Fahrgast nicht zu vertreten hat", aber was fällt darunter?
Wenn die KVV-App nicht funktioniert (sollte eigentlich sein, aber wie weise ich das ggf. nach?)? Wenn mein Mobilfunkanbieter eine Störung hat (ditto?) Wenn mein Telefon ohne große Vorwarnung ausfällt (meine persönlichen Erfahrungen damit sind eher so la la – möglicherweise alle zwei/drei Jahre ein plötzlicher Defekt ist zwar im täglichen nicht dramatisch unzuverlässig, aber doch lästig und deutlich unzuverlässiger als ein konventionelles Abo mit Plastikkärtchen)? Wenn mein Akku leer ist (gut, das würde ich eigentlich auf meine Kappe nehmen, aber was wenn mir eine Amok laufende App im Hintergrund das Telefon leergesaugt hat?)

Kurioserweise gelten die Ausnahmen außerdem aktuell eigentlich nur für den Fahrkartenkauf und für das Entwerten, nicht aber, wenn ich die Fahrkarte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann. Strenggenommen hätte ich damit selbst bei einer Fehlfunktion der KVV-App (die eigentlich eindeutig nicht mein Verantwortungsbereich ist) erstmal ein erhöhtes Beförderungsentgelt (oder zumindest die Bearbeitungsgebühr) am Hals und darf mich damit herumschlagen.
 
Im aktuellen KVV-Tarif gibt es beim erhöhten Beförderungsentgelt zwar eine Ausnahmeregelung für Umstände "die der Fahrgast nicht zu vertreten hat", aber was fällt darunter?
Wenn die KVV-App nicht funktioniert (sollte eigentlich sein, aber wie weise ich das ggf. nach?)? Wenn mein Mobilfunkanbieter eine Störung hat (ditto?) Wenn mein Telefon ohne große Vorwarnung ausfällt (meine persönlichen Erfahrungen damit sind eher so la la – möglicherweise alle zwei/drei Jahre ein plötzlicher Defekt ist zwar im täglichen nicht dramatisch unzuverlässig, aber doch lästig und deutlich unzuverlässiger als ein konventionelles Abo mit Plastikkärtchen)? Wenn mein Akku leer ist (gut, das würde ich eigentlich auf meine Kappe nehmen, aber was wenn mir eine Amok laufende App im Hintergrund das Telefon leergesaugt hat?)

Kurioserweise gelten die Ausnahmen außerdem aktuell eigentlich nur für den Fahrkartenkauf und für das Entwerten, nicht aber, wenn ich die Fahrkarte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann. Strenggenommen hätte ich damit selbst bei einer Fehlfunktion der KVV-App (die eigentlich eindeutig nicht mein Verantwortungsbereich ist) erstmal ein erhöhtes Beförderungsentgelt (oder zumindest die Bearbeitungsgebühr) am Hals und darf mich damit herumschlagen.
Genau das ist mir schon mal passiert, die KVV App konnte das Ticket bei der Kontrolle nicht vorzeigen. obwohl Netz vorhanden war. Der Kontrolleur hatte schon Verständnis, zumal ich ihm die Rechnungs-E-Mail des KVV auf dem Handy zeigen konnte, musste mich vorschriftsgemäß aber dennoch aufschreiben. Ich konnte Screenshots des Tickets dann später beim KVV einreichen (eine halbe Stunde nach der Kontrolle konnte die App die Tickets wieder anzeigen), so dass mir das erhöhte Beförderungsentgelt erlassen wurde. Die Verwaltungsgebühren von 7 EUR musste ich dennoch bezahlen, was ich nicht verstehe, da es ja nun nicht mein Fehler war. Konsequenz: die KVV App flog von meinem Handy und ich kaufe wieder Papiertickets, immer einige auf Vorrat, so dass ich spontan einsteigen kann. Dass diese Möglichkeit entfallen soll, ist daher sehr ärgerlich. Ich hoffe nur, dass bis dahin die Apps zuverlässiger und bedienungsfreundlicher werden als bisher. Ich möchte auch weiterhin spontan einsteigen können und nicht erst eine halbe Minute lang auf dem Handy herumklicken müssen, bis ich ein Ticket habe.
 
Im aktuellen KVV-Tarif gibt es beim erhöhten Beförderungsentgelt zwar eine Ausnahmeregelung für Umstände "die der Fahrgast nicht zu vertreten hat", aber was fällt darunter?
Wenn die KVV-App nicht funktioniert (sollte eigentlich sein, aber wie weise ich das ggf. nach?)? Wenn mein Mobilfunkanbieter eine Störung hat (ditto?) Wenn mein Telefon ohne große Vorwarnung ausfällt (meine persönlichen Erfahrungen damit sind eher so la la – möglicherweise alle zwei/drei Jahre ein plötzlicher Defekt ist zwar im täglichen nicht dramatisch unzuverlässig, aber doch lästig und deutlich unzuverlässiger als ein konventionelles Abo mit Plastikkärtchen)? Wenn mein Akku leer ist (gut, das würde ich eigentlich auf meine Kappe nehmen, aber was wenn mir eine Amok laufende App im Hintergrund das Telefon leergesaugt hat?)

Kurioserweise gelten die Ausnahmen außerdem aktuell eigentlich nur für den Fahrkartenkauf und für das Entwerten, nicht aber, wenn ich die Fahrkarte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann. Strenggenommen hätte ich damit selbst bei einer Fehlfunktion der KVV-App (die eigentlich eindeutig nicht mein Verantwortungsbereich ist) erstmal ein erhöhtes Beförderungsentgelt (oder zumindest die Bearbeitungsgebühr) am Hals und darf mich damit herumschlagen.

Hallo,

ich empfehle zu diesen Fragen, sich die AGB der KVV.homezone, insbesondere den Punkt 11 durch zu lesen. https://www.kvv.de/fileadmin/user_upload/kvv/Dateien/Mobilitaet/kvv_FAQ_Betatest_homezone.pdf

Kann die KVV.Homezone nicht vorgezeigt werden auf Grund eines leeren Akkus wird gehandelt wie bei einem Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis (also 60€ Ticket).

Die KVV.Homezone und der "neue" KVV.Luftlinientarif werden nicht über die KVV App sondern ausschließlich über die Regiomove App buchbar sein, mit dieser App ist keine nachträgliches Vorzeigen des Tickets im Kundenzentrum und Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von 7€ möglich.
 
Ich konnte Screenshots des Tickets dann später beim KVV einreichen (eine halbe Stunde nach der Kontrolle konnte die App die Tickets wieder anzeigen), so dass mir das erhöhte Beförderungsentgelt erlassen wurde. Die Verwaltungsgebühren von 7 EUR musste ich dennoch bezahlen, was ich nicht verstehe, da es ja nun nicht mein Fehler

Ich befürchte, das man solche kundenfeindliche Bedingungen mal gerichtlich überprüfen lassen muß, eventuell mit Hilfe der Verbraucherzentrale.
Meiner Ansicht sind Bearbeitungsgeführen nur dann zulässig, wenn der Fehler auf Seiten des Fahrgastes liegt.
 
Haben beim KVV die Visionäre mit eingebildeter digitaler "Kompetenz" das Ruder übernommen?
Echte Kompetenz bedeutet NICHT, dass man "was mit digital macht", sondern dass man die Grenzen einer Technologie berücksichtigt.
Auf den PowerPoint-Folien von Pressesprecher(inne)n und Manager(inne)n, sowie in den Visionen von Politiker(inne)n funktioniert sehr viel, aber in der Praxis sieht es anders aus. Kein Netz im Tunnel und auf freier Strecke ist in Deutschland völlig normal. Sollen jetzt alle Senioren, alle des Deutschen eingeschränkt mächtigen Migranten, alle funktionalen Analphabeten und alle Besucher der Stadt gezwungen werden, sich eine App des KVV zu installieren? Viele wollen möglichst überhaupt keine App installieren, sondern die Düdel-Geräte so einsetzen, wie sie sind.
Eine massive Reduzierung des barrierefreien Zugangs zum ÖPNV könnte durchaus ein massiver Verstoß gegen geltendes Recht sein und schmerzhafte Folgen für die verantwortlichen Entscheider(inne)n haben.
Das ganze erscheint mir als rücksichtsloses Großexperiment auf dem Rücken der Fahrgäste.
 
Das die Automaten nicht ersetzt werden sollen, ist mir tatsächlich neu und diesbezüglich würde ich mich über eine Quelle freuen.

Kvv Fahrkartenautomat sagt, dass man ganz selbst verständlich in der Bahn eine Fahrkarte kaufen kann. Somit kann niemand etwas dagegen sagen, wenn dieser defekt ist. Dort steht auch nichts davon, dass dieser vor Fahrtantritt zu kaufen ist.
Hallo,

die AVG hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, dass zum 01. November die Fahrkartenautomaten in allen Mehrsystemwagen abgeschaltet werden und dann sukzzesive zurück gebaut werden. https://www.avg.info/unternehmen/pr...-mit-stationaeren-automaten-ausgestattet.html
Stellt sich die spannende Frage, wie man dann mit dem KVV Abo ermäßigte Anschlussfahrkarten für den vgf kaufen soll, aber das ist ja das Problem des Kunden.
 
Die Intention des KVV ist zwar eindeutig, aber das was du verlinkt hast sind keine AGB, sondern lediglich die FAQ.
Stimmt, Fehler Meinerseits, bitte um Entschuldigung, aber ich fürchte der KVV wird sich auf die FAQ berufen und ob man sich dann wegen 60€ vor Gericht streiten will ist im Zweifel die nächste Frage...
 
Fahrgäste, die mit den Stadtbahnen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) in der Region unterwegs sind, können ab sofort an sämtlichen Haltestellen im Eisenbahnbereich ihre Fahrkarte bereits vor Fahrtantritt bequem an einem stationären Automaten lösen.
Gilt das auch für Steinhäusle und Ravensburg? :unsure::whistle:
 
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