Mueck
- aus Karlsruhe
..., das sich aus einer Sitzungsvorlage des LK RA ergit, und damit das Ende des Fahrscheinvorverkaufs für Vorratszwecke wird bei DSO diskutiert ...
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3.2 KVV-Vertrieb
Abschaffung Entwertergeräte und Reduzierung der Vertriebsstellen
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung wird zum 12. Dezember 2021 der Verkauf von „zu
entwertenden“ Fahrkarten eingestellt. Der Abbau und die Deaktivierung der Entwertergeräte er-
folgt mit einer Übergangszeit zum 1. August 2021. Parallel hierzu werden auch kleinere Verkaufs-
stellen mit einem geringen Vertriebsanteil eingestellt.
Der Gemeinderat hat sich einstimmig gegen eine Beauftragung entschieden, weil die
Fakten wie Finanzierbarkeit, Förderung, bahnbetriebliche Hindernisse, Kundenfrequenz u.v.m. im
Vorfeld abgeprüft und keine positive Entscheidung für einen Stadtbahnhaltepunkt zugelassen ha-
ben. Insofern wird die Haltepunktplanung in Ottersweier nicht weiter betrieben.
- Inbetriebnahme des Rastatter Tunnels für Ende 2026 anvisiert.Im Zwischenergebnis sind die beiden
partiellen 2-gleisigen Abschnitte in Kuppenheim und in Gernsbach machbar
Wieder? Gibt es denn Bahnen ohne Automat?Wenn man am Automaten nur noch Fahrkarten zum sofortigen Fahrtantritt bekommt, dann ergibt es eigentlich keinen Sinn, Automaten an den Haltestellen zu belassen. Dann sollte man stattdessen wieder in jeder Bahn einen Automaten zur Verfügung stellen. [...]
Ich meine, dass in den Niederflurern die Automaten erhalten bleiben. Betroffen vom Ausbau sind "nur" die Namensgeber meines Usernamens hier.Wie kommt man denn an Haltestellen ohne Automat an Fahrkarten?
Altrheinbrücke wäre wohl 'n heißer Kandidat ...
Genau das ist mir schon mal passiert, die KVV App konnte das Ticket bei der Kontrolle nicht vorzeigen. obwohl Netz vorhanden war. Der Kontrolleur hatte schon Verständnis, zumal ich ihm die Rechnungs-E-Mail des KVV auf dem Handy zeigen konnte, musste mich vorschriftsgemäß aber dennoch aufschreiben. Ich konnte Screenshots des Tickets dann später beim KVV einreichen (eine halbe Stunde nach der Kontrolle konnte die App die Tickets wieder anzeigen), so dass mir das erhöhte Beförderungsentgelt erlassen wurde. Die Verwaltungsgebühren von 7 EUR musste ich dennoch bezahlen, was ich nicht verstehe, da es ja nun nicht mein Fehler war. Konsequenz: die KVV App flog von meinem Handy und ich kaufe wieder Papiertickets, immer einige auf Vorrat, so dass ich spontan einsteigen kann. Dass diese Möglichkeit entfallen soll, ist daher sehr ärgerlich. Ich hoffe nur, dass bis dahin die Apps zuverlässiger und bedienungsfreundlicher werden als bisher. Ich möchte auch weiterhin spontan einsteigen können und nicht erst eine halbe Minute lang auf dem Handy herumklicken müssen, bis ich ein Ticket habe.Im aktuellen KVV-Tarif gibt es beim erhöhten Beförderungsentgelt zwar eine Ausnahmeregelung für Umstände "die der Fahrgast nicht zu vertreten hat", aber was fällt darunter?
Wenn die KVV-App nicht funktioniert (sollte eigentlich sein, aber wie weise ich das ggf. nach?)? Wenn mein Mobilfunkanbieter eine Störung hat (ditto?) Wenn mein Telefon ohne große Vorwarnung ausfällt (meine persönlichen Erfahrungen damit sind eher so la la – möglicherweise alle zwei/drei Jahre ein plötzlicher Defekt ist zwar im täglichen nicht dramatisch unzuverlässig, aber doch lästig und deutlich unzuverlässiger als ein konventionelles Abo mit Plastikkärtchen)? Wenn mein Akku leer ist (gut, das würde ich eigentlich auf meine Kappe nehmen, aber was wenn mir eine Amok laufende App im Hintergrund das Telefon leergesaugt hat?)
Kurioserweise gelten die Ausnahmen außerdem aktuell eigentlich nur für den Fahrkartenkauf und für das Entwerten, nicht aber, wenn ich die Fahrkarte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann. Strenggenommen hätte ich damit selbst bei einer Fehlfunktion der KVV-App (die eigentlich eindeutig nicht mein Verantwortungsbereich ist) erstmal ein erhöhtes Beförderungsentgelt (oder zumindest die Bearbeitungsgebühr) am Hals und darf mich damit herumschlagen.
Im aktuellen KVV-Tarif gibt es beim erhöhten Beförderungsentgelt zwar eine Ausnahmeregelung für Umstände "die der Fahrgast nicht zu vertreten hat", aber was fällt darunter?
Wenn die KVV-App nicht funktioniert (sollte eigentlich sein, aber wie weise ich das ggf. nach?)? Wenn mein Mobilfunkanbieter eine Störung hat (ditto?) Wenn mein Telefon ohne große Vorwarnung ausfällt (meine persönlichen Erfahrungen damit sind eher so la la – möglicherweise alle zwei/drei Jahre ein plötzlicher Defekt ist zwar im täglichen nicht dramatisch unzuverlässig, aber doch lästig und deutlich unzuverlässiger als ein konventionelles Abo mit Plastikkärtchen)? Wenn mein Akku leer ist (gut, das würde ich eigentlich auf meine Kappe nehmen, aber was wenn mir eine Amok laufende App im Hintergrund das Telefon leergesaugt hat?)
Kurioserweise gelten die Ausnahmen außerdem aktuell eigentlich nur für den Fahrkartenkauf und für das Entwerten, nicht aber, wenn ich die Fahrkarte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann. Strenggenommen hätte ich damit selbst bei einer Fehlfunktion der KVV-App (die eigentlich eindeutig nicht mein Verantwortungsbereich ist) erstmal ein erhöhtes Beförderungsentgelt (oder zumindest die Bearbeitungsgebühr) am Hals und darf mich damit herumschlagen.
Ich konnte Screenshots des Tickets dann später beim KVV einreichen (eine halbe Stunde nach der Kontrolle konnte die App die Tickets wieder anzeigen), so dass mir das erhöhte Beförderungsentgelt erlassen wurde. Die Verwaltungsgebühren von 7 EUR musste ich dennoch bezahlen, was ich nicht verstehe, da es ja nun nicht mein Fehler
Die Intention des KVV ist zwar eindeutig, aber das was du verlinkt hast sind keine AGB, sondern lediglich die FAQ.Hallo,
ich empfehle zu diesen Fragen, sich die AGB der KVV.homezone, insbesondere den Punkt 11 durch zu lesen. https://www.kvv.de/fileadmin/user_upload/kvv/Dateien/Mobilitaet/kvv_FAQ_Betatest_homezone.pdf
Hallo,Das die Automaten nicht ersetzt werden sollen, ist mir tatsächlich neu und diesbezüglich würde ich mich über eine Quelle freuen.
Kvv Fahrkartenautomat sagt, dass man ganz selbst verständlich in der Bahn eine Fahrkarte kaufen kann. Somit kann niemand etwas dagegen sagen, wenn dieser defekt ist. Dort steht auch nichts davon, dass dieser vor Fahrtantritt zu kaufen ist.
Stimmt, Fehler Meinerseits, bitte um Entschuldigung, aber ich fürchte der KVV wird sich auf die FAQ berufen und ob man sich dann wegen 60€ vor Gericht streiten will ist im Zweifel die nächste Frage...Die Intention des KVV ist zwar eindeutig, aber das was du verlinkt hast sind keine AGB, sondern lediglich die FAQ.
Gilt das auch für Steinhäusle und Ravensburg?Fahrgäste, die mit den Stadtbahnen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) in der Region unterwegs sind, können ab sofort an sämtlichen Haltestellen im Eisenbahnbereich ihre Fahrkarte bereits vor Fahrtantritt bequem an einem stationären Automaten lösen.