AVG Betriebsstörungen im Stadtbahn Netz

Wenn man Infrastruktur für Einrichtungsfahrzeuge hat, sollte man sie auch nutzen. Durch die beidseitigen Türen und zwei Führerstände würde man bei Zweirichtungsfahrzeugen Kapazitäten verschenken. Außerdem wäre kein gemeinsamer Fahrzeugpool mit den VBK möglich.
Wieso sollte ein Zweirichtungsfahrzeug weniger Kapazität haben, wie ein Einrichtungsfahrzeug? Dort wo beim NET 2012 die Türen für ein Zweirichtungsfahrzeug wären befinden sich heute 2 Klappsitze, man würde halt 4 bzw 5 Mehrzweckflächen verlieren, dafür aber sehr viel Flexibilität bei Bauarbeiten und Störungen gewinnen. Man könnte wenn die NET 2012 auf beiden Seiten Türen hätten auch "unechte" Zweirichtungsfahrzeuge bilden, wie das zB Düsseldorf bei den Fahrzeugen die durch den Wehrhahntunnel fahren macht, wo die Fahrzeuge Heck-an-Heck gekuppelt werden. Der gemeinsame Fahrzeugpool mit der VBK wird sich mit der Lieferung der VDV Tram Train eh zunehmend erledigen, so weit mir bekannt ist die AVG verpflichtet auf der S1/S11/S12 Vorzugsweise die neuen VDV Tram Train einzusetzen, da die Leistungen teilweise vom Land Baden-Württemberg bestellt werden. Im Gegenzug werden dann halt mehr NET 2012 zur VBK gehen.
Durch die neue Busflotte für Ersatzverkehre sollte sich die Situation in den kommenden Monaten verbessern.


[...]
Die Busflotte für den Ersatzverkehr hilft nur dann, wenn VBK und AVG dafür auch Busfahrer finden, aktuell haben VBK und AVG noch nicht mal genug Busfahrer um alle Buskurse zu besetzen.
 
Warum das? Waren in der Anfangsphase der Mittelflurer nicht auch immer wieder Mittelflurer in Traktion mit Hochflurern auf der Albtalbahn unterwegs?
Weil die Kurvenradien der Schleifen so eng sind, das sorgt für extrem hohen Verschleiß der Spurkränze, da die Mehrsystemwagen nicht für solche engen Kurvenradien, die es bei der Eisenbahn technisch bedingt nicht gibt, nicht ausgelegt sind. Mir wäre nicht bekannt, dass die Mittelflurwagen in Traktion mit den Einsystemhochflurern hätten fahren können technisch gesehen. Die Mittelflur- und Hochflurwagen kommen Planmäßig nur mit dem FEX nach Bad Herrenalb ins Albtal. Da wird die Schleife in Bad Herrenalb auch nicht befahren, sondern in Gleis 2 oder 3 in die "Kopfgleise" gefahren.
 
???
Ist nicht nur die Geschwindigkeit stark limitiert? Damit dürfte innerhalb der 90 min mehr als nur der nächste Haltepunkt erreichbar sein ...
So weit mir bekannt ist die Fahrgastbeförderung vom Heckführerstand aus bei den NET 2012, Gt6/8 70 D/N und den Einsystemhochflurwagen seit mindestens einem Jahr verboten, weil kein Außenspiegel vorhanden ist und somit keine Türraumüberwachung auf Freisein möglich ist. Es sind lediglich Betriebsfahrten ohne Fahrgäste vom Heckführerstand aus zugelassen. Das war meines Wissens nach auch der Grund warum beim Tag der offenen Tür im KIT Campus Nord(FZK) eine Heck an Heck Traktion der Einsystemhochflurwagen zum Einsatz kam.
 
so weit mir bekannt ist die AVG verpflichtet auf der S1/S11/S12 Vorzugsweise die neuen VDV Tram Train einzusetzen
Das ist falsch. Die Einsystem/Einrichtungs-TramTrain sind ja auch rein von der VBK bestellt (und bezahlt). DIe SFBW kümmert sich nur um die Zweisystemvariante.

Mir wäre nicht bekannt, dass die Mittelflurwagen in Traktion mit den Einsystemhochflurern hätten fahren können technisch gesehen.
Doch, können sie. Die GT8-80C und GT8-100C/2S sind ja auch kompatibel. Schon alleine daraus leitet sich eine Kompatibilität ab, weil bekanntlich die Zweisystemer untereinander kuppelbar sind.

Da wird die Schleife in Bad Herrenalb auch nicht befahren, sondern in Gleis 2 oder 3 in die "Kopfgleise" gefahren.
Nein, nach Gleis 1.
 
Der gemeinsame Fahrzeugpool mit der VBK wird sich mit der Lieferung der VDV Tram Train eh zunehmend erledigen, so weit mir bekannt ist die AVG verpflichtet auf der S1/S11/S12 Vorzugsweise die neuen VDV Tram Train einzusetzen, da die Leistungen teilweise vom Land Baden-Württemberg bestellt werden. Im Gegenzug werden dann halt mehr NET 2012 zur VBK gehen.
Genau andersherum! Die VBK gibt die NET fast vollständig an die AVG ab und benutzt die VDV TT selbst, um eine möglichst einheitliche Flotte zu bilden. Wie schon @gt670dn geschrieben hat, werden nur die Zweisystemfahrzeuge von der SFBW gekauft. Die Einsystemer werden nur als "normale Straßenbahnen" vom Land gefördert.

da die Leistungen teilweise vom Land Baden-Württemberg bestellt werden.
Die S1/S11 zählt als normale Eisenbahnlinie und wird daher von der NVBW bestellt. Nur einige Kurse nach Bad Herrenalb, die das Land als unnötig betrachtet, werden von den umliegenden Gemeinden bezahlt, bis Ettlingen ist die Fahrt aber immernoch im Auftrag der NVBW.

Die Busflotte für den Ersatzverkehr hilft nur dann, wenn VBK und AVG dafür auch Busfahrer finden, aktuell haben VBK und AVG noch nicht mal genug Busfahrer um alle Buskurse zu besetzen.
Es wird aktiv nach dem Personal gesucht.
 
Die S1/S11 zählt als normale Eisenbahnlinie und wird daher von der NVBW bestellt. Nur einige Kurse nach Bad Herrenalb, die das Land als unnötig betrachtet, werden von den umliegenden Gemeinden bezahlt, bis Ettlingen ist die Fahrt aber immernoch im Auftrag der NVBW.
Nach meinem Kenntnisstand ist dem immer noch nicht so, auch wenn im Koalitionsvertrag was anderes stand.
 
Die S1/S11 zählt als normale Eisenbahnlinie und wird daher von der NVBW bestellt. Nur einige Kurse nach Bad Herrenalb, die das Land als unnötig betrachtet, werden von den umliegenden Gemeinden bezahlt, bis Ettlingen ist die Fahrt aber immernoch im Auftrag der NVBW.
Was soll da unnötig sein? In der Umgebung einer Großstadt sollten 2 Fahrten je Stunde selbstverständlich sein.
 
Die VBK gibt die NET fast vollständig an die AVG ab und benutzt die VDV TT selbst, um eine möglichst einheitliche Flotte zu bilden.
Das ist aber auch nicht richtig. Die Nutzung der NET wird sich durch diese Beschaffung am wenigsten verändern. Man ersetzt hauptsächlich erst mal die 45 GT6-70D/N und die 25 GT8-70D/N durch die neuen 73 VDV TT 1S.

Wo sollte die AVG denn auch die 35 weiteren NET hinstellen?
 
Was soll da unnötig sein? In der Umgebung einer Großstadt sollten 2 Fahrten je Stunde selbstverständlich sein.
Die NVBW sieht das halt anders ...

Das ist aber auch nicht richtig. Die Nutzung der NET wird sich durch diese Beschaffung am wenigsten verändern. Man ersetzt hauptsächlich erst mal die 45 GT6-70D/N und die 25 GT8-70D/N durch die neuen 73 VDV TT 1S.
Die GT6 werden auf der 1 komplett und auf der S2 teilweise als Doppeltraktion eingesetzt. Also sollten zumindest einige NETs nicht mehr benötigt werden, alle 35 natürlich nicht.
 
So weit mir bekannt ist die Fahrgastbeförderung vom Heckführerstand aus bei den NET 2012, Gt6/8 70 D/N und den Einsystemhochflurwagen seit mindestens einem Jahr verboten, weil kein Außenspiegel vorhanden ist und somit keine Türraumüberwachung auf Freisein möglich ist.
Auch wenn das so wäre: Für die Frage, die ich aufgeworfen, ist das eigentlich irrelevant. Es ging um das Zurücksetzen zur nächsten Haltestelle (oder weiter *) ), wenn eine Tram wegen Störung auf der weiteren Strecke mitten auf der Strecke hängen bleibt. Da bleiben bis zum Zurücksetzen idealerweise die Türen zu, also braucht man auch keine Türfreiheit per Spiegel zu prüfen. Selbst wenn doch Türen auf waren, gäbe es doch bestimmt Möglichkeiten, dass der Fahrer die Türen durch Ablaufen prüft und dann erst rückwärts fährt, das ist immer noch in der Zeit zu schaffen, bis Ersatzbusse da sind, samt den anderen Notwendigkeiten auf einer Eisenbahnstrecke. Das ist immer noch um Längen besser wie eine Evakuierung auf freier Strecle. Wenn das Fahrzeug durch Störung oder Unfall nicht bewegbar ist, mag man das machen müssen, aber doch nicht, wenn man zurückfahren könnte und angeblich nicht darf wegen fehlender Spiegel, wenn man die gar nicht brauchen würde ... Allenfalls für das mit *) gekennzeichnete mag man das einwenden müssen,
Das war meines Wissens nach auch der Grund warum beim Tag der offenen Tür im KIT Campus Nord(FZK) eine Heck an Heck Traktion der Einsystemhochflurwagen zum Einsatz kam.
Wenn es nur dieser eine "Bahnhof" wäre (ist ja EBO m.E.n.) bei EBO, wo es eh regulär keine Spiegel gibt, sollte man auch auf andere Abfertigungsverfahren geben können, indem man bspw. den guten alten Bahner mit roter Mütze dahin stellt, der per Pfeifen die Abfahrt nach Außenkontrolle der Türen freigibt ... Aber wenn unterwegs noch andere Halte in Falschfahrt angefahren würden, wird das kniffliger ... Keine Ahnung, wie weit damals dieser Verband gefahren ist, aner vmtl. dürfte es andere Gründe gehabt haben.
Weil die Kurvenradien der Schleifen so eng sind, das sorgt für extrem hohen Verschleiß der Spurkränze, da die Mehrsystemwagen nicht für solche engen Kurvenradien, die es bei der Eisenbahn technisch bedingt nicht gibt, nicht ausgelegt sind.
Warum sollten die da auch durchfahren? Die können ja an relevanten Schleifen dort auch nahe Gleiswechsel nutzen. Um Mischungen Einsystem/Zweisysten ging's eh nicht ...
Davon abgesehen sind die Schleifenradien auch nicht so viel anders als die Radien an vielen Gleisdrei-/-vierecken
 
Stellwerksstörung im Bereich Frauenalb-Schielberg. Auf der Linie S1 kommt es zu Verspätungen und Ausfällen.

Ein SEV mit zwei Bussen wurde zwischen Bad Herrenalb und Busenbach eingerichtet.

Störungsende unbekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:

LINIE S5: BEHÖRDLICHE ANORDNUNG​

Behördliche Anordnung Söllingen Reetzstraße in beiden Richtungen. Betroffene Linie: S5. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet. Störungsende ca. 07:30 Uhr​

Behördliche Anordnung im Bereich Söllingen Reetzstraße. Die Linie S5 ist zwischen Söllingen Bahnhof und Remchingen Bahnhof unterbrochen. Ein Schienenersatzverkehr wird zwischen Söllingen Bahnhof und Remchingen Bahnhof mit Taxis eingerichtet. Störungsende voraussichtlich um 07:30 Uhr.

Es kommt zu Verspätungen und Zugausfällen

Weis jemand ob in diesem Fall die Möbilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie vom KVV greifen würde? Könnte man die Fahrt mit z.B. einem Taxi vorzusetzen?
 

LINIE S5: BEHÖRDLICHE ANORDNUNG​

Behördliche Anordnung Söllingen Reetzstraße in beiden Richtungen. Betroffene Linie: S5. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet. Störungsende ca. 07:30 Uhr​

Behördliche Anordnung im Bereich Söllingen Reetzstraße. Die Linie S5 ist zwischen Söllingen Bahnhof und Remchingen Bahnhof unterbrochen. Ein Schienenersatzverkehr wird zwischen Söllingen Bahnhof und Remchingen Bahnhof mit Taxis eingerichtet. Störungsende voraussichtlich um 07:30 Uhr.

Es kommt zu Verspätungen und Zugausfällen

Weis jemand ob in diesem Fall die Möbilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie vom KVV greifen würde? Könnte man die Fahrt mit z.B. einem Taxi vorzusetzen?
Die Bahn würde schreiben:

Die Verordnung (EU) 2021/782 (Artikel 19 Abs. 10) sieht vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen in bestimmten Fällen bei Verspätungen keine Entschädigungen zahlen müssen.
Unter anderem dann, wenn die Umstände, die zur Verspätung geführt haben, durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufen wurden.
Dies war bei Ihrer Reise der Fall, daher erhalten Sie keine Verspätungsentschädigung.
Der Grund für die Verspätung war: Behördliche Maßnahme

Ob das beim KVV auch so gehandelt wird, weiß ich nicht
 
Bei den Eisenbahnfahrgastrechten wird aber nur die Verspätungsentschädigung durch höhere Gewalt aufgehoben, nicht die Sachkostenerstattung für alternative Verkehrsmittel, Hotelübernachtungen, etc. Allerdings sind die Eisenbahnfahrgastrechte bei der Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln restriktiver – ohne Freigabe des EVUs muss man erst 100 Minuten ohne alternative Fahrtmöglichkeiten warten, bis man sich ein Taxi nehmen darf, bzw. es muss einer der nationalen EVO-Fälle für nächtliche/letzte Fahrten des Tages vorliegen.

Bei der KVV-Mobilitätsgarantie stehen als Ausschlussgründe dagegen nur "Streiks, Bombendrohungen, Naturkatastrophen/besondere Wetterereignisse oder das Verschulden des Fahrgastes" drinnen, sowie "im Vorfeld rechtzeitig unter www.kvv.de angekündigt[e] […] Straßen- oder Streckensperrungen".
 

LINIE S5: BEHÖRDLICHE ANORDNUNG​

Behördliche Anordnung Söllingen Reetzstraße in beiden Richtungen. Betroffene Linie: S5. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet. Störungsende ca. 07:30 Uhr​

Behördliche Anordnung im Bereich Söllingen Reetzstraße. Die Linie S5 ist zwischen Söllingen Bahnhof und Remchingen Bahnhof unterbrochen. Ein Schienenersatzverkehr wird zwischen Söllingen Bahnhof und Remchingen Bahnhof mit Taxis eingerichtet. Störungsende voraussichtlich um 07:30 Uhr.

Es kommt zu Verspätungen und Zugausfällen

Weis jemand ob in diesem Fall die Möbilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie vom KVV greifen würde? Könnte man die Fahrt mit z.B. einem Taxi vorzusetzen?
Störungesende war gegen neun Uhr. Auf der S5/S51 kam es zu massiven Einschränkungen.
 
Stellwerksstörung im Bereich Frauenalb-Schielberg. Auf der Linie S1 kommt es zu Verspätungen und Ausfällen.

Ein SEV mit zwei Bussen wurde zwischen Bad Herrenalb und Busenbach eingerichtet.

Störungsende unbekannt.
Während der Störung stand der UEF Nikolaus-Dampfzug in Ettlingen Stadt. Weiß jemand, was aus der Fahrt dann geworden ist? Ist der Zug noch gefahren?
 
Tiere im Gleisbereich im Bereich Bahnbrücken. Auf den Linien S31 und S32 kommt es in beiden Richtungen zu Verspätungen und Zugausfällen.
 
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