Nachdem das alte Thema völlig abgeschweift ist, ein neuer Versuch. Folgendes ist mir beim groben Drüberlesen so aufgefallen:
Ein bisschen neugierig bin ich trotzdem was da genau hinter diesen beiden diametral entgegengesetzten Kurswechseln (von der Mischbestellung der GT8 erst komplett hin auf Zweirichtung, und dann wieder zurück auf reine Einrichtungsfahrzeuge) stand und was da genau die Beweggründe waren…
- Die Mindestanforderungen an die Sitzbreite bei Doppelsitzen entsprechen dem NET2012. Man kann also nur hoffen, dass man entweder die Seitenwände wieder etwas dünner konstruiert bekommt, oder andernfalls zumindest die Karlsruher Fahrzeuge von Anfang an mit entsprechend verstelltem Sitzabstand (seitliche Verstellbarkeit war sowohl beim NET2012 als auch jetzt Teil des Lastenheftes) ausliefert.
- Front-/Heckzielanzeigen sollen wieder eine separate farbige Liniennummer bekommen. Ob man aber auch in Karlsruhe einen erneuten Anlauf dazu wagen möchte, oder das lediglich der Gemeinschaftsbestellung geschuldet ist, bleibt offen. Die geforderte Mindestauflösung bleibt allerdings nach wie vor lediglich bei 32 x 19 (zum Vergleich, die Pariser Busse mit farbiger Liniennummer haben 40 x 24, also immerhin 25 % mehr), es wird aber dieses Mal zumindest darauf hingewiesen, die „Pixelanzahl auf die maximal mögliche Größe an[zu]passen“.
- Bei der Türsteuerung gibt man es (begrüßenswerterweise) nicht auf, es vielleicht doch wieder mit der Türfreigabe bereits unterhalb 5 km/h zu versuchen – mal schauen, ob man dieses mal mehr Erfolg damit bei der Zulassung hat… (Nebenbei bemerkt sind mir allerdings tatsächlich einige ET 2010 aufgefallen, bei denen die Türfreigabe zwar bei weitem nicht bei 5 km/h, aber doch eindeutig knapp vor dem endgültigen Stillstand erfolgt)
- Bezüglich Türpiepser wird nur allgemein auf die entsprechenden EN- und VDV-Normen verwiesen, mal schauen was man schlussendlich daraus macht. (Bei Straßenbahnen ist es zulässig, auf eine Schließwarnung zu verzichten sofern der Schließvorgang über Lichtschranken gesteuert wird, aber beim NET 2012 ist man ja auch erst nach der Auslieferung und Rückmeldungen der Fahrgäste darauf gekommen…)
- Wenn ich nichts übersehen habe, finden sich interessanterweise keine näheren Angabe zur Ausgestaltung der Einrichtungsfahrzeuge der VBK bezüglich Hilfsführerstand und mindestens möglicher Geschwindigkeit beim Rückwärtsfahren (selbst wenn es nie mehr die volle Höchstgeschwindigkeit werden wird, wird man sich umgekehrt Schrittgeschwindigkeit wie bei den ersten NET 2012 eigentlich auch nicht mehr antun mögen)
- In der Informationsbroschüre findet sich auf Seite 30 Tabelle 4 „Mögliche Lieferfolge“ mit Stand 22.02.2019, laut der wie damals bei DSO angekündigt 10 GT8 als Zweirichter, 15 GT8 als Einrichter und 45 GT6 als Einrichter bestellt werden sollten.
- Kurioserweise direkt darüber findet sich eine Tabelle 3 „Fahrzeugbedarf“ vom 17.06.2019, laut der auf einmal 58 GT8-ZR, optional nur noch 2 (!) GT8-ER, und 20 GT6-ER (plus 50 als Option) geplant waren.
- In der Präsentation „Projektvorstellung“ vom Januar 2020 waren es dann (vermutlich nur die Festbestellungen ohne Optionen) 38 GT8-ZR, kein GT8-ER, und 35 GT6-ER.
- Und jetzt ausgeschrieben sind dann schließlich doch kein GT8-ZR, 45 GT8-ER (plus 40 optional) und 28 GT6-ER (plus 12 optional).
Ein bisschen neugierig bin ich trotzdem was da genau hinter diesen beiden diametral entgegengesetzten Kurswechseln (von der Mischbestellung der GT8 erst komplett hin auf Zweirichtung, und dann wieder zurück auf reine Einrichtungsfahrzeuge) stand und was da genau die Beweggründe waren…