Arbeitsrechtliche Hürden sehe ich hier keine, immerhin fährt die AVG im Auftrag der VBK nach Knielingen. Ich gebe Dir aber 100% Recht, wir bräuchten jemanden, der die Traute hat, allen (von den Fahrgästen über die Belegschaft bis zu den Aufgabenträgern) zu sagen: Das ist schief gelaufen, wir werden das ändern, das kostet x M€ und dauert y Jahre und bis dorthin gibt es folgende Notfahrpläne und hier könnte die VBK dann z.B. mit Knielingen ins Spiel kommen. Oder auch zwischen Ettlingen und Neureut (es geht hat schneller einem VBK-Tf die AVG-Spielregeln zu erklären als jemanden von Grund auf auszubilden)