Vorrang für Straßenverkehr

Durlach_Center_Vorrang_fuer_Autos.jpg
Wer wissen will, wo das böse Schild steht: Nicht weit von einer Haltestelle, bei der die gute alte Linie B und S4 und S5 bis vor wenigen Jahren durchgefahren sind.
Nicht weit entfernt ist ein vorsätzlich als Irrgarten gestalteter (um die Kunden möglichst lange in den Verkaufsräumen zu halten) Möbelladen aus dem hohen Norden.
 
Jahrzehntelang lungerte da ein Zebra rum, keine Ahnung, warum das von dort weg galoppierte ...

 
Ich habe das so in Erinnerung, das der Zebrastreifen entfernt werden musste, weil der nicht von einer Behörde angeordnet wurde. Dann wurde an der Stelle ein komischer Farbstreifen über die Fahrbahn gemalt. Der jetzt seit einiger Zeit auch verschwunden ist.
@Baustellenversteher
Bitte nicht den Möbelladen direkt daneben vergessen, der früher (tm) mal dem gleichen Besitzer gehörte wie der Laden im Hintergrund.
Und es gab sogar mal einen firmeneigenen Busverkehr von der nächsten Straßenbahnhaltestelle zu diesem Laden
 
Zurück zur autofreundlichen Stadt 😮🫣 wobei das ganze Gelände verkehrstechnisch einer vergangenen Zeit entspricht.

Wobei das Schild auch nicht offiziell aussieht. Mal schauen, wie lange es dort steht.

Übrigens ist dort beim Hinterausgang des Centers auch eine ganz komische Fahrbahn Überquerung gemacht worden, bei der man nie weiß was Sache ist. Zwei offizielle Zebra Streifen und gut ist.
Ich würde den Fußgänger Verkehr an beiden Stellen als sehr relevant bezeichnen.
 
Ich habe das so in Erinnerung, das der Zebrastreifen entfernt werden musste, weil der nicht von einer Behörde angeordnet wurde.
Der Rechtsstatus des Geländes und des Verkehrs war mir noch nie so ganz klar ...
Schaut man sich auf'm Geoportal-bw.de die Karte mit den Flurstücksgrenzen an, sieht man, dass die Osthälfte der Wertkaufbrücke samt Anschluss und der Wertkauf-Parkplatz-Ost und der Weg auf der Nordseite ostwärts alle auf demselben Flurstück. also entweder hat die Stadt die Brücke auf Privatgrund oder Wertkauf den Parkplatz auf öffentlichem Grund gebaut ...
Kurzum: Der Zebra könnte durchaus amtlich angeordnet sein und mein Mapillary-Link zeigt einen durchaus richtlinienkonform gestalteten Zebra, nix was nach privat aussieht.
... richtlinienkonform außer dass er über zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung geht, was entweder nach VwV-StVO oder R-FGÜ nicht mehr der heutigen Richtlinienlage entspricht ...
"Achtung, Straßenverkehr hat Vorrang" gilt eigentlich nur für die Autos, die West-Ost durchdüsen. Die, die von Norden vom P kommen, müssen nach StVO als Abbieger Fußgänger durchlassen, § 9 ...
Ob man sich darauf verlassen sollte, ist eine andere Frage ..
Mir fiel der Wegfall des Zebras erst kürzlich auf, als ich ausnahmsweise mal wieder diesen Kaufland heimsuchte ...
 
Der Rechtsstatus des Geländes und des Verkehrs war mir noch nie so ganz klar ...
Schaut man sich auf'm Geoportal-bw.de die Karte mit den Flurstücksgrenzen an, sieht man, dass die Osthälfte der Wertkaufbrücke samt Anschluss und der Wertkauf-Parkplatz-Ost und der Weg auf der Nordseite ostwärts alle auf demselben Flurstück. also entweder hat die Stadt die Brücke auf Privatgrund oder Wertkauf den Parkplatz auf öffentlichem Grund gebaut ...
Kurzum: Der Zebra könnte durchaus amtlich angeordnet sein und mein Mapillary-Link zeigt einen durchaus richtlinienkonform gestalteten Zebra, nix was nach privat aussieht.
... richtlinienkonform außer dass er über zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung geht, was entweder nach VwV-StVO oder R-FGÜ nicht mehr der heutigen Richtlinienlage entspricht ...
"Achtung, Straßenverkehr hat Vorrang" gilt eigentlich nur für die Autos, die West-Ost durchdüsen. Die, die von Norden vom P kommen, müssen nach StVO als Abbieger Fußgänger durchlassen, § 9 ...
Ob man sich darauf verlassen sollte, ist eine andere Frage ..
Mir fiel der Wegfall des Zebras erst kürzlich auf, als ich ausnahmsweise mal wieder diesen Kaufland heimsuchte ...
Die StVO kann man auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen so oder so nicht außer Kraft setzen.

Ein Schild "Hier gilt die StVO!" ist nur ein Hinweis, es ist nicht, was die StVO in Kraft setzt.
 
Die StVO kann man auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen so oder so nicht außer Kraft setzen.

Ein Schild "Hier gilt die StVO!" ist nur ein Hinweis, es ist nicht, was die StVO in Kraft setzt.
Bist du dir da sicher? Wenn ich meinen Hof öffentlich zugänglich machen würde, dann könnte ich da ja auch völlig beliebige Vorfahrtsregeln definieren, ohne die StVO
 
Bist du dir da sicher? Wenn ich meinen Hof öffentlich zugänglich machen würde, dann könnte ich da ja auch völlig beliebige Vorfahrtsregeln definieren, ohne die StVO
Du kannst da mit Schildern die Vorfahrt regeln.

Aber wenn eine Verkehrsfläche öffentlich zugänglich ist (also z.B. ein Supermarktparkplatz), dann gelten dort alle Verkehrsregeln/-gesetze. Soll das nicht sein, so muss das Gelände ausreichend umfriedet (also z.B. ein Zaun) sein.

Deswegen ist der Klassiker "private Fahrstunde auf dem Supermarktparkplatz am Sonntag" auch so eine schlechte Idee, weil es Fahren ohne Führerschein bzw. Ermöglichen des Fahrens ohne Führerschein ist. Ein Bekannter von mir hat vor vielen Jahren richtig Ärger bekommen, als ihn die Polizei in der privaten Hofeinfahrt zu Hause ohne Führerschein auf dem Motorrad erwischt hat.
 
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