Der Rechtsstatus des Geländes und des Verkehrs war mir noch nie so ganz klar ...
Schaut man sich auf'm Geoportal-bw.de die Karte mit den Flurstücksgrenzen an, sieht man, dass die Osthälfte der Wertkaufbrücke samt Anschluss und der Wertkauf-Parkplatz-Ost und der Weg auf der Nordseite ostwärts alle auf demselben Flurstück. also entweder hat die Stadt die Brücke auf Privatgrund oder Wertkauf den Parkplatz auf öffentlichem Grund gebaut ...
Kurzum: Der Zebra könnte durchaus amtlich angeordnet sein und mein Mapillary-Link zeigt einen durchaus richtlinienkonform gestalteten Zebra, nix was nach privat aussieht.
... richtlinienkonform außer dass er über zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung geht, was entweder nach VwV-StVO oder R-FGÜ nicht mehr der heutigen Richtlinienlage entspricht ...
"Achtung, Straßenverkehr hat Vorrang" gilt eigentlich nur für die Autos, die West-Ost durchdüsen. Die, die von Norden vom P kommen, müssen nach StVO als Abbieger Fußgänger durchlassen, § 9 ...
Ob man sich darauf verlassen sollte, ist eine andere Frage ..
Mir fiel der Wegfall des Zebras erst kürzlich auf, als ich ausnahmsweise mal wieder diesen Kaufland heimsuchte ...