Turmbergbahn

Weiß jemand, ob die VBK oder die Stadt Karlsruhe bereits den Bewilligungsbescheid des Landes bekamen?
Die Entscheidung des Landes durch die NVBW sollte noch im ersten Quartal 2025 fallen. Inzwischen werden die Gegner der Turmbergbahnverlängerung wieder aktiv. Im Durlacher Wochenjournal wurden in drei Ausgaben auf jeweils zwei Seiten die abstrusesten Behauptungen aufgestellt. Auch bezweifeln die Gegner die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Untersuchung der PTV und wollen Einsicht in dieses Papier.
Ich befürchte, dass wenn nicht bald mit dem Bau begonnen wird, irgendein Gericht einen Stopp verfügt. Das wäre es dann gewesen!
 
Weiß jemand, ob die VBK oder die Stadt Karlsruhe bereits den Bewilligungsbescheid des Landes bekamen?
Die Entscheidung des Landes durch die NVBW sollte noch im ersten Quartal 2025 fallen. Inzwischen werden die Gegner der Turmbergbahnverlängerung wieder aktiv. Im Durlacher Wochenjournal wurden in drei Ausgaben auf jeweils zwei Seiten die abstrusesten Behauptungen aufgestellt. Auch bezweifeln die Gegner die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Untersuchung der PTV und wollen Einsicht in dieses Papier.
Ich befürchte, dass wenn nicht bald mit dem Bau begonnen wird, irgendein Gericht einen Stopp verfügt. Das wäre es dann gewesen!
Die Frist um gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen ist schon seit Monaten vorbei. Es gibt (meines Wissens) keinen offenen Rechtsweg mehr.
 
Die Frist um gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen ist schon seit Monaten vorbei.
Ja, DER Klageweg ist durch ...
Weiß jemand, ob irgendwer diesen Klageweg begangen hat?
Deutet irgendwas in ...
Im Durlacher Wochenjournal wurden in drei Ausgaben auf jeweils zwei Seiten die abstrusesten Behauptungen aufgestellt.
... auf eine Klage hin? Kenne aktuell maximal 1 von 3 ... Und die auch nur diagonal ...
Oder wird in den 3 Artikeln nur groß rumgetönt ohne dass die den Mumm hätten, einem Rechtsanwalt die nächst Porsche-Rate zu finanzieren? (Mehr wird da bei den abstrusen Sachen eh nicht rauskommen ...)
Es gibt (meines Wissens) keinen offenen Rechtsweg mehr.
Gegen die eigentliche Planfeststellung nicht, wenn ihn noch niemand beschritten hat ...
Wenn die wegen einer anderen Sache klagen wollen (ich meine, in Richtung Subventionsbetrug tönen die glaub auch), können sie das womöglich, hat aber keine direkten Auswirkungen auf den Bau ...
 
Wenn die wegen einer anderen Sache klagen wollen (ich meine, in Richtung Subventionsbetrug tönen die glaub auch), können sie das womöglich, hat aber keine direkten Auswirkungen auf den Bau ...
Subventionsbetrug ist aber StGB, also kann jemand maximal eine Anzeige erstatten. Dann muss sich auch erst einmal ein Staatsanwalt finden, der dabei einen ausreichenden Anfangsverdacht sieht.

Außerdem besteht dann natürlich die Chance, postwendend wegen falscher Verdächtigung ebenfalls eine Anzeige zu erhalten.
 
Außerdem besteht dann natürlich die Chance, postwendend wegen falscher Verdächtigung ebenfalls eine Anzeige zu erhalten.
Das wäre schön ;-)
... wobei ...
... das könnte man auch ohne eine Anzeige wegen Subv.betrug machen, müsste man mal schauen,, wer da ab wann zum Anzeigen befugt wäre ...
Weil eine falsche Verdächtigung ist es ja jetzt schon ...
Ah, halt, ganz so einfach ist es wohl doch nicht
Ohne Anzeige wohl "nur" Verleumdung ...

WIR als ÖV-Bewanderte wissen ja, dass da alles ordentlich genug ablief, dass von Betrug keine Rede sein könnte, "Standi" und so ... Bissele Zahlen hinschieben, dass das erwünschte rauskommt, meinetwegen, aber Betrug sollte das Verfahren unmöglich machen ...

Ein Staatsanwalt müsste sich erst mal schlau machen in Sachen Standi und Förderung, bevor er Anfangstatverdächte formulieren könnte. Das dauert hoffentlich eh bis zur Wiedereröffnung ... ;-)

Mal angenommen, ein solcher könnte nach Meinung eines Staatsanwalts wirklich nicht ausgeschlossen werden, dann würde ich als Zuschussgeber das weitere Verfahren aber erst mal vorsichtshalber auf Eis legen, bis das geklärt wäre ... Eine minimale Gefahr besteht also durchaus ...
 
Jetzt habe ich erfahren, dass die fachtechnische Überprüfung durch die NVBW abgeschlossen ist. Jetzt hängt alles wieder beim Regierungspräsidium. Das heißt: weiter warten.
 
Bissele Zahlen hinschieben, dass das erwünschte rauskommt, meinetwegen,
Das Problem wird halt sein, dass das man sich darüber streiten wird wo “Bissele” auf hört.

Ich persönlich bin ja der Meinung dass man da einfach den Stand des Verfahrens und die relevanten Inputs (in dem Fall dieses ominöse PTV Gutachten) einfach öffentlich machen sollte. So gibt man immer nur dem Geraune Vorschub
 
Das Problem wird halt sein, dass das man sich darüber streiten wird wo “Bissele” auf hört.

Ich persönlich bin ja der Meinung dass man da einfach den Stand des Verfahrens und die relevanten Inputs (in dem Fall dieses ominöse PTV Gutachten) einfach öffentlich machen sollte. So gibt man immer nur dem Geraune Vorschub
Du kannst ja mal das Gutachten anfordern und es analysieren, dafür gibt es ja fragdenstaat.
Aber mal ehrlich, PTV ist eine seriöse Firma, die seriöse verkehrswissenschaftliche Gutachten macht (nur um das klarzustellen, ich habe keine persönlichen oder beruflichen Beziehungen zu PTV). In anderen Fällen haben PTV-Gutachten auch mal zum Ergebnis gehabt, dass gewünschte Maßnahmen nicht förderwürdig sind. Die, die da Zweifel streuen ohne konkret etwas in der Hand zu haben, die betreiben einfach ein unseriöses Geschäft oder führen eine Diskussion in unseröser Weise. Denn wirklich ersthafte, verkehrswissenschaftlich fundierte Kritikpunkte habe ich in der Debatte bisher nicht vernommen.
 
Auf FragDenStaat gibt es bereits einige Anfragen zum Thema, z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/ptv-gutachten-turmbergbahn/#nachricht-989809

"Nach Rücksprache mit den VBK befindet sich das PTV- Gutachten derzeit noch zur Prüfung beim Verkehrsministerium BW. Wenn diese Prüfung abgeschlossen, der Bericht vom Verkehrsministerium BW anerkannt und freigeben ist, werden die VBK das Gutachten veröffentlichen. Die Freigabe des Ministeriums wird sehr zeitnah erwartet, verlässliche Angaben dazu sind allerdings nicht möglich.

In welcher Form die Veröffentlichung erfolgen wird, wird noch geklärt. Es kommt z.B. eine Veröffentlichung auf der Homepage oder eine Auslage im Kundencenter der VBK in Frage."
 
Was soll denn noch alles geprüft werden? Prüfen bis zum Abwinken.
Hat denn niemand bei dem Bauträger (VBK) den Mut einmal den Sofortvollzug anzuordnen? Da gibt es einen eindeutigen Planfeststellungsbeschluss und alle gewählten Gremien haben zugestimmt: Gemeinderat, Ortschaftsrat, Aufsichtsrat!
Man kann den Gegnern fast schon für die Verhinderung durch immer mehr Kleinkram gratulieren.
 
Was soll denn noch alles geprüft werden? Prüfen bis zum Abwinken.
Hat denn niemand bei dem Bauträger (VBK) den Mut einmal den Sofortvollzug anzuordnen? Da gibt es einen eindeutigen Planfeststellungsbeschluss und alle gewählten Gremien haben zugestimmt: Gemeinderat, Ortschaftsrat, Aufsichtsrat!
Man kann den Gegnern fast schon für die Verhinderung durch immer mehr Kleinkram gratulieren.
Baurecht und Finanzierung sind zwei Paar Schuhe.

Momentan geht es um die finanzielle Förderung des Landes, ein Vorgang, der erst nach Vorliegen der Planfeststellung passieren konnte.
Die Entscheidung des GR steht unter dem Vorbehalt, dass das Land entsprechend fördert.
 
Die, die da Zweifel streuen ohne konkret etwas in der Hand zu haben, die betreiben einfach ein unseriöses Geschäft oder führen eine Diskussion in unseröser Weise.
Korrekt. Und deswegen sollte man auch nicht so eine Geheimniskrämerei um ein Gutachten machen, sondern es einfach offenlegen. Denn wirklich fundierte, ernsthafte Kritikpunkte warum man das nicht machen sollte habe ich auch noch nicht vernommen. ;-)
 
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