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Die Frist um gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen ist schon seit Monaten vorbei. Es gibt (meines Wissens) keinen offenen Rechtsweg mehr.Weiß jemand, ob die VBK oder die Stadt Karlsruhe bereits den Bewilligungsbescheid des Landes bekamen?
Die Entscheidung des Landes durch die NVBW sollte noch im ersten Quartal 2025 fallen. Inzwischen werden die Gegner der Turmbergbahnverlängerung wieder aktiv. Im Durlacher Wochenjournal wurden in drei Ausgaben auf jeweils zwei Seiten die abstrusesten Behauptungen aufgestellt. Auch bezweifeln die Gegner die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Untersuchung der PTV und wollen Einsicht in dieses Papier.
Ich befürchte, dass wenn nicht bald mit dem Bau begonnen wird, irgendein Gericht einen Stopp verfügt. Das wäre es dann gewesen!
Ja, DER Klageweg ist durch ...Die Frist um gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen ist schon seit Monaten vorbei.
... auf eine Klage hin? Kenne aktuell maximal 1 von 3 ... Und die auch nur diagonal ...Im Durlacher Wochenjournal wurden in drei Ausgaben auf jeweils zwei Seiten die abstrusesten Behauptungen aufgestellt.
Gegen die eigentliche Planfeststellung nicht, wenn ihn noch niemand beschritten hat ...Es gibt (meines Wissens) keinen offenen Rechtsweg mehr.
Subventionsbetrug ist aber StGB, also kann jemand maximal eine Anzeige erstatten. Dann muss sich auch erst einmal ein Staatsanwalt finden, der dabei einen ausreichenden Anfangsverdacht sieht.Wenn die wegen einer anderen Sache klagen wollen (ich meine, in Richtung Subventionsbetrug tönen die glaub auch), können sie das womöglich, hat aber keine direkten Auswirkungen auf den Bau ...
Das wäre schön ;-)Außerdem besteht dann natürlich die Chance, postwendend wegen falscher Verdächtigung ebenfalls eine Anzeige zu erhalten.
Das Problem wird halt sein, dass das man sich darüber streiten wird wo “Bissele” auf hört.Bissele Zahlen hinschieben, dass das erwünschte rauskommt, meinetwegen,
Du kannst ja mal das Gutachten anfordern und es analysieren, dafür gibt es ja fragdenstaat.Das Problem wird halt sein, dass das man sich darüber streiten wird wo “Bissele” auf hört.
Ich persönlich bin ja der Meinung dass man da einfach den Stand des Verfahrens und die relevanten Inputs (in dem Fall dieses ominöse PTV Gutachten) einfach öffentlich machen sollte. So gibt man immer nur dem Geraune Vorschub
Baurecht und Finanzierung sind zwei Paar Schuhe.Was soll denn noch alles geprüft werden? Prüfen bis zum Abwinken.
Hat denn niemand bei dem Bauträger (VBK) den Mut einmal den Sofortvollzug anzuordnen? Da gibt es einen eindeutigen Planfeststellungsbeschluss und alle gewählten Gremien haben zugestimmt: Gemeinderat, Ortschaftsrat, Aufsichtsrat!
Man kann den Gegnern fast schon für die Verhinderung durch immer mehr Kleinkram gratulieren.
Korrekt. Und deswegen sollte man auch nicht so eine Geheimniskrämerei um ein Gutachten machen, sondern es einfach offenlegen. Denn wirklich fundierte, ernsthafte Kritikpunkte warum man das nicht machen sollte habe ich auch noch nicht vernommen. ;-)Die, die da Zweifel streuen ohne konkret etwas in der Hand zu haben, die betreiben einfach ein unseriöses Geschäft oder führen eine Diskussion in unseröser Weise.