Falls es jemand interessiert, hier eine Antwort vom Regierungspräsidium:
Die fachtechnische Prüfung der Antragsunterlagen durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg nähert sich dem Abschluss. Auch die Prüfung des volkswirtschaftlichen Nachweises ist wesentlich vorangeschritten. Demnächst ist hierzu ein Austauschtermin vorgesehen, von dem wir uns eine zeitnahe Finalisierung der bewilligungsrelevanten Unterlagen erhoffen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsbehörde hat keinen Einfluss auf die Dauer und das Ergebnis der vorgenannten Prüfungen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir von zeitlichen Prognosen zum Bearbeitungsabschluss absehen. Seien Sie jedoch versichert, dass wir das Vorhaben nach positivem Abschluss der vorgenannten Prüfungen mit hoher Priorität bearbeiten werden.
Eine verbindliche Förderzusage erfolgt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel ausschließlich in Form des Zuwendungsbescheids.