VBK Sommerbauarbeiten Hagsfeld/Waldstadt, Brauerstr und Durlach

Das mag sein, habe jetzt keine Lust nachzuzählen, aber das sind ja nicht die einzigen Vorteile von ER.
Ein vmtl. nicht unwichtiger: Ein ER hat, weil nur ein vollweriger Fahrerplatz und halb so viele Türen, schon mal weniger Teile, was nicht nur beim Kaufpreis relevant ist, sondern auch bei der Wartung, weil nur halb so viele Türen kaputt gehen können ...
Die Anzahl der Türen hat nicht unbedingt etwas damit zu tun ob es ein Einrichtungs- oder ein Zweirichtungsfahrzeug ist, sondern ist die Frage wie viele Türen man haben will. Am Heckführerstand zu sparen ist so ziemlich das Dümmste was man machen kann, das haben AVG/VBK beim NET 2012 getan und man bereut das extrem bitter, der NET 2012 darf nur dank einer Ausnahmegenehmigung mit 40 km/h vom Heckfahrerstand aus fahren, ausgelegt ist der Heckfahrerstand nur für 20 km/h, weil man da bei der Ausstattung gespart hat.
... was bei einem fertigen Netz, was schon überall welche hat, eher irrelevant ist. Bei ER dürfte das Wenden schneller gehen, weil der Fahrer vorne sitzen bleiben kann und nicht mit allem Krempel nach hinten laufen muss.
Mir fallen im Netz der VBK/AVG einige Stellen ein, wo Wendeschleifen scherzlich fehlen und man mit ZR Fahrzeugen den Bedarf entsprechend abdecken könnte, so wäre mindestens zur HVZ der Bedarf da die S1/S11 im 10-Minuten Takt bis Busenbach zu fahren, da dort aber keine Wendeschleife vorhanden ist und auch kein Platz um dort eine zu bauen, bzw die AVG die Güterhalle mit dem Gelände verkauft hat kann man dort keine ER Wagen beginnen und enden lassen.
Genau so gibt es am Hauptbahnhof, bis auf die Schleife Tivoli oder wenn am Albtalbahnhof zufällig das Gleis 94 oder 95 frei ist keine Möglichkeit mit einem ER Wagen zu wenden. In der U-Strab hat man mit einem ER Wagen keine Möglichkeit zB am Marktplatz zu wenden.
Auch könnte man zur HVZ mit ZR Wagen in Mörsch Rösselsbrünnle wenden und bis dort einen 10-Minuten Takt anbieten, dort gibt es keinen Platz für eine Wendeschleife, der Bedarf wäre durchaus da.

Abgesehen davon, dass es an der Endhaltestelle sinnvoll ist eine gewisse Ausgleichszeit einzuplanen, schon alleine weil der Fahrer mal aufs Klo muss, oder sich etwas zu trinken holen will, hat man in Stuttgart, im Rhein-Neckar-Raum, in Frankfurt (Main) zur HVZ teilweise eine Zwei-Personen-Wende eingeführt, sprich bei der Ankunft an der Endhaltestelle steht am bisherigen Fahrzeugende schon ein Fahrer bereit, der den Führerstand aufrüstet und dann die nächste Fahrt antritt, der ankommende Fahrer hat dann Pause und macht dann bei nächsten Fahrzeug den "Ablöser".
Stand ja m.E.n. ursprünglich auf dem Wunschzettel, ist von dort aber wieder verschwunden ...
 
Fährt der eigentlich von Ettlingen bis Marxzell „rückwärts“, oder fährt der bis Bad Herrenalb und dreht dort?
"Fahren" ist bei der Fahrzeugbewegung vom "Hilfsfahrerstand" beim NET 2012 der falsche Ausdruck, man "schleicht" mit maximal 40 km/h durch die Gegend, dafür dass man zwischen Ettlingen bis Marxzell theoretisch zum großen Teil 80 km/h fahren dürfte und das neben den Fahrten zum KIT nicht der einzige Anwendungsfall wäre und das schon bei der Beschaffung der NET 2012 bekannt war dass es diesen Bedarf gibt ist das ziemlich erbärmlich.
Ich hab mich schon öfters gefragt, wie der in Marxzell beginnen kann, obwohl es da keine Wendeschleife gibt.
Zu den Zeiten der Gt6/8-80C gab es Fahrten die in Marxzell, Busenbach,.. geendet und begonnen haben. Aber die Gt6/8-80C durften halt vom Heckführerstand auch bis zu 80 km/h fahren und auch dabei Fahrgäste befördern.
 
so wäre mindestens zur HVZ der Bedarf da die S1/S11 im 10-Minuten Takt bis Busenbach zu fahren, da dort aber keine Wendeschleife vorhanden ist und auch kein Platz um dort eine zu bauen, bzw die AVG die Güterhalle mit dem Gelände verkauft hat kann man dort keine ER Wagen beginnen und enden lassen.
Die Wendeschleife Busenbach ist durch keine Halle überbaut, dürfte aber vmtl. inzwischen im NSG liegen und die Gütergleise kreuzen ... nun ja ... Und ich müsste schauen, ob das Hochwasserschutzprojekt die Fläche tangiert.
Genau so gibt es am Hauptbahnhof, bis auf die Schleife Tivoli oder wenn am Albtalbahnhof zufällig das Gleis 94 oder 95 frei ist keine Möglichkeit mit einem ER Wagen zu wenden.
Die Wendemöglichkeit gäbe es aber, es ist nur die betriebliche Entscheidung, die anders zu nutzen (und nicht aus Richtung Brauerstr. anfahrbar zu machen etc.)


Rösslesbrünnle könnte man wieder errichten, wenn man wollte, aber die nur 2 Halte weniger reißen's halt auch nicht raus ...

Zwei Weichen, um aus Richtung Rüppurrer Tor über die LEA in die Ostendstr. einzubiegen und man hätte eine weitere, leicht zu schaffende Wendemöglichkeit in der City.
 
"Fahren" ist bei der Fahrzeugbewegung vom "Hilfsfahrerstand" beim NET 2012 der falsche Ausdruck, man "schleicht" mit maximal 40 km/h durch die Gegend, dafür dass man zwischen Ettlingen bis Marxzell theoretisch zum großen Teil 80 km/h fahren dürfte und das neben den Fahrten zum KIT nicht der einzige Anwendungsfall wäre und das schon bei der Beschaffung der NET 2012 bekannt war dass es diesen Bedarf gibt ist das ziemlich erbärmlich.

Zu den Zeiten der Gt6/8-80C gab es Fahrten die in Marxzell, Busenbach,.. geendet und begonnen haben. Aber die Gt6/8-80C durften halt vom Heckführerstand auch bis zu 80 km/h fahren und auch dabei Fahrgäste befördern.
Vielen Dank für die interessanten Einblicke.
Hat man beim Einsystem-VDV eigentlich denselben Fehler wiederholt, oder können die neuen Züge auch rückwärts normal schnell fahren?
 
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