gt670dn
- aus Karlsruhe
Vor ein paar Tagen wollte ich mit dem Fahrrad aus der Durlacher Allee kommend in die Kapellenstraße abbiegen. Mein bevorzugter Weg ist es vor der Kreuzung der Straßenbahn bereits den Radweg zu verlassen und dann südlich der Haltestelle auf dem ganze normalen Linksabbiegerstreifen abzubiegen. Also ein ganz normales direktes Abbiegen wie es von der StVO auch für das Fahrrad vorgesehen ist.
Dann stand da aber zufällig ein Polizeiwagen neben mir in der "Warteschlange", der Polizist ermahnte mich doch den Radweg zu nutzen... Naja - also erstmal welcher Radweg? Der Bahnsteig der Haltestelle kann kaum als sicherer "Radweg" gelten. Außerdem wenn der Radweg gar nicht dort hin führt wo ich hinfahren möchte kann er ja schlecht benutzungspflichtig sein.
Wer ist da nun im Recht?
Dann stand da aber zufällig ein Polizeiwagen neben mir in der "Warteschlange", der Polizist ermahnte mich doch den Radweg zu nutzen... Naja - also erstmal welcher Radweg? Der Bahnsteig der Haltestelle kann kaum als sicherer "Radweg" gelten. Außerdem wenn der Radweg gar nicht dort hin führt wo ich hinfahren möchte kann er ja schlecht benutzungspflichtig sein.
Wer ist da nun im Recht?