Radverkehrsführung am Durlacher Tor

gt670dn

aus Karlsruhe
Vor ein paar Tagen wollte ich mit dem Fahrrad aus der Durlacher Allee kommend in die Kapellenstraße abbiegen. Mein bevorzugter Weg ist es vor der Kreuzung der Straßenbahn bereits den Radweg zu verlassen und dann südlich der Haltestelle auf dem ganze normalen Linksabbiegerstreifen abzubiegen. Also ein ganz normales direktes Abbiegen wie es von der StVO auch für das Fahrrad vorgesehen ist.

Dann stand da aber zufällig ein Polizeiwagen neben mir in der "Warteschlange", der Polizist ermahnte mich doch den Radweg zu nutzen... Naja - also erstmal welcher Radweg? Der Bahnsteig der Haltestelle kann kaum als sicherer "Radweg" gelten. Außerdem wenn der Radweg gar nicht dort hin führt wo ich hinfahren möchte kann er ja schlecht benutzungspflichtig sein.

Wer ist da nun im Recht?
 
Den Radweg verlassen?
Du meinst sicher:
Den Radfahrstreifen verlassen.

Der "Radweg" hätte schon eine Linksabbiegemöglichkeit, nachdem man den Adenauerring gekreuzt hat, so weit hat man schon gedacht, aber ist mir auch zu blöd, ich biege idR auch wie Du ab.

Der "Radweg" auf der rechten Seite ist aber eigentlich ein "Gehweg, Schleichradler frei", das Schild steht schon Ecke Bernhardstr.
Der Radfahrstreifen läuft dann etwas später per Absenkung auf diesem.
Man kann ggfs. drüber streiten, ob sich dadurch der Status des Bordsteinwegs ändert von "Gehweg, Schleichradler frei" auf "gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Vz 240" nach § 2 (4) S. 3, ich meine nein, dass es also ein "Gehweg, Schleichradler frei" bleibt, aber egal, beide wären nicht benutzungspflichtig.

Daneben gibt es noch einen Radweg mit Blauschild auf der linken Seite ab Ostendstr., gedacht dafür, dass man aus der Ostendstr. weiter kommen kann. Bloß kommt man von der Durlacher Allee aus nicht drauf ohne Lebensgefahr (mitten auf dem "Marktplatz" warten ...)

Davon ganz abgesehen ist es seit der 2009er Änderung der StVO erlaubt, zum direkten Linksabbiegen auch die Fahrbahn zu benutzen. selbst wenn beide Straßen einen Radweg haben (was die Kapellenstr. aber nicht wirklich hat derzeit). Die genaue Herleitung ist etwas tricky, ergibt sich aus dem Unterschied alt/neu und Lesen der Novellenbegründung, damit das wirklich klar wird, dass das wirklich so aus § 9 hervorgeht, ist aber wirklich so.
Die Gültigkeit der 2009er StVO-Novelle ist wegen Zitierfehler Nr. 1 zwar strittig, aber der Inhalt diesbzgl. ist in die 2013 Neufasung übernommen worden. Nach Zitierfehler Nr. 2 ist aber gerade erst in Ba-Wü eine ganze Zitierfehlerverkettung entdeckt worden, welche StVO also wirklich gilt derzeit ... *schulterzuck*

Da Du nur von Ermahnung sprichst, gehe ich mal davon aus, dass man keinen juristischen Schriftsatz gegen ein Knöllchn verfassen muss?
 
Tatsächlich ist mir ähnliches dort auch schon passiert. Allerdings noch zu Zeiten als diese Krücke nach der Kreuzung Adenauerring nicht mit Linien versehen war und man auf einmal mittig auf den Schienen stand und von den Bahnen totgefahren wurde. (Kurze Zeit später wurde das "rechts auf den Gehweg fahren um linksabzubiegen" aufgemalt). Gab damals auch nur ein "Fahre doch bitte ÜBER/hinter der Haltestelle vorbei, denn Fahrräder haben auf der Straße nicht verloren.")
 
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