Nochn Edit: die Bekanntmachung ist vom 10.07.2025. Entsprechend ist die Widerspruchsfrist schon abgelaufen. Die Zeit kann man sich also sparen.
... aber oben drüber steht DORT bspw. erst der 14.7.
Wie gesagt ist derzeit nicht 100% klar, ob diese Bekanntmachung der
Absicht schon der eigentliche Verwaltungsakt ist, gegen den widersprochen und ggfs. geklagt werden kann und dann fristgemäß muss. Mir liegt da eine Mail mit diesbzgl. anderem Inhalt vor ...
Ob man sich auf einen späteren Verwaltungsakt mit wieder Rechtsmittelhilfsbelehrung verlassen sollte oder nicht riskieren möchte "ätschebätsche, doch schon abgelaufen" zu hören, müsste man, wenn man das jetzt noch machen will, in die genaue Definition des Fristbeginns einsteigen (online? gedruckt? Welche beteiligte Gemeinde hat es dann zuletzt wirksam veröffentlicht? ...).
Formlos seine Meinung ggü. dem RP kundtun, geht aber immer. Erwirkt aber kein Klagerecht ...
In diesem Fall dürfte der Rechtsakt dazu dienen festzulegen wem welcher Teil des Albtalradweges gehört, vermutlich ab 01.01.2026 den Gemeinden bzw. dem Forst BW.
Die Eigentumsrechte dürfte das nicht ändern. Ändern tun sich aber die Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Verkehrsteilnehmer und ide Zuständigkeiten für den Erhalt etc.
Für Forstarbeiten kann man dann den Weg ggfs. monatelang ersatzlos und umleitungslos zumachen.
Ich stand auch schon oft genug im Leben vor gesperrten Waldwegen, über die Radrouten liefen ... "Lothar" habe ich oben ja verlinkt ...
"Waldtypische Gefahren" muss man bei Waldwegen hinnehmen, sprich: es kann schon mal 'n umgefallener Baum auf'm Weg rumlungern, wochenlang ... Und wenn einen ein Ast auf'n Kopf fällt: Pech gehabt ... Bei Radwegen sieht das mit den Verkehrssicherungspflichten und Genehmigungen für Sperrungen etc. dagegen schon ganz anders aus ...
Und hat schon mal jemand genauer in § 37 ba-wü Waldgesetz geschaut?
Recherche juristischer Informationen
www.landesrecht-bw.de
"(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. ... [mehr zu Rechten und Pflichten]"
Die einfache Radtour fällt darunter.
Aber ist intensiveres Sporttrainung noch Erholung?
Und wer mit dem Rad zur Arbeit pendelt und dabei durch einen Wald radelt: Ist das dann noch Erholungszweck? Eher nicht ... Sondern Verkehrszweck ...
Spätestens beim kleinen Handwerker, der vorbildlich mit dem Lastenrad zum Kunden im Nachbarort den kurzen Weg durch den Wald nimmt, tut das nicht mehr zur Erholung, sondern gewerblich: verboten, eigentlich ...
Und mit dem Mofa darf man auch nicht durch den Wald, auf Radwege außerorts aber eigentlich schon .... (die Entwidmung deckt nun indirekt auf, dass der Weg, wenn man daraus seine bisherige klargestellte Widmung als zur Landesstraße gehörend entnähme, sonst könnte man ja nicht ENTwidmen, eigentlich rechtswidrig gegen seine Widmung für Mofas verboten war ... Er ist ja derzeit schon als Waldweg mit Vz 260 beschildert ...)
Außerdem widerspricht die Rückstufung eigentlich der aktuellen Fassung des ba-wü Straßengesetzes, in dem seit relativ kurzer Zeit wohl im Zuge des Reinbastelns der Radschnellwege auch die Rechte der Radfahrers etc. allgemein abseits der Schnellwege gestärkt wurden.
Außerdem müsste die Landesstraße, die so radweglos würde, bei der aktuellen Verkehrsbelastung eigentlich mit einem Radweg nachgerüstet werden, wofür aber kein Platz ist (außer man baut die Albtalbahn zum Bahntrassenradweg um *ganztiefduck&ganzschnellwegrenn*) und wogegen auch der Naturschutz spricht.
Bissele Gegenwind kann also nicht schaden ... Das (runderneuerte) Straßengesetz bietet durchaus auch noch andere Lösungen an ...
Recherche juristischer Informationen
www.landesrecht-bw.de
Mit "Ändert sich ja kaum was" wäre man wortwörtlich auf'm Holzweg ...
Apropos:
Die wohl 2022 geschlossene Vereinbarung zum Weg findet sich in dieser IFG-Anfrage:
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Vereinbarung(en) bzgl. des Radwegs an der L 564 im Albtal zwischen Busenbach und Bad Herrenalb zu, die im Jahr 2022 zwischen Ihrer Behörde, den Gemeinden Waldbronn, Karlsbad, Marxzell, der Stadt Bad Herrenalb und ForstBW...
fragdenstaat.de
Habe selbst aber bisher nur den BNN-Artikel dazu gelesen.