Ich hab mir mal die Bestimmung der EVAG durchgelesen und finde folgendes:
"Der Fahrgast muss vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im Besitz eines zur Fahrt gültigen Fahrausweises sein. Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug verlassen hat. Je nach betrieblicher Regelung sind Fahrausweise vor Fahrtantritt oder sofort beim Betreten des Fahrzeuges zu erwerben. Handy- und Onlinetickets sind vor Fahrtantritt zu erwerben."