Der Knackpunkt dürfte sein
weswegen, wenn ich mich nicht täusche, ja schon vor einer ganzen Weile unter anderem die Haltestellen an den Wendeschleifen in Ittersbach und Hochstetten in die Gerade verlegt wurden (was natürlich auch im Hinblick auf den barrierefreien Umbau nötig war, aber als die Haltestellen umgebaut wurden stand der Einsatz von Niederflurfahrzeugen noch in weiter Ferne und kann damit eigentlich nicht die Hauptmotivation gewesen sein). Etwas abstrus ist das Ganze dann aber doch, weil es im BOStrab-Bereich keine vergleichbare Forderung der Technischen Aufsichtsbehörde gibt, entsprechende Bestandshaltestellen anzufassen (auf Anhieb fallen mir mindestens die Wendeschleifen Hammäcker und Oberreut und die Haltestelle am Mühlenweg ein, ggf. auch Reitschulschlag).