Durlach Bahnhof Gleis 11 + 12 Barierefreiheit - Fahrstuhl - Rampe

Heute in den BNN ist folgender Artikel erschienen:


Endstation Treppe: Im Bahnhof Durlach ist der Weg zur Straßenbahn für manche unpassierbar​

Im Bahnhof Durlach scheitern Rollstuhlfahrer an steilen Treppen zu den VBK-Gleisen 11 und 12. Eine 90-Jährige mit Rollator lässt sich nicht aufhalten, erlebt aber hautnah, wo Barrierefreiheit fehlt – nicht nur jetzt in der Gleistauschphase in Durlach.​

Leider ist der Artiken nur gegen Bezahlung zu erhalten.


Ich meine das Thema ist schon sehr alt. Unterschiedliche Träger und Fördderprogrammen usw.

Noch ein anderer Punkt: Ich war drei Wochen in der Schweiz genauer in Graubünden.
Dort wird versucht, überall, wo es der Platz hergibt Rampen zu bauen.
Mir erschien das die sinnvolltere Lösung, da man nicht von der Technik abhänig ist und die Kapazität deutlich größer.
 
Das Thema Rampen ist in der Schweiz sogar der Standard. Der Vorteil ist natürlich immens: Da ein Ausfall so gut wie bei Null liegt, funktionieren die Rampen immer. Vor allem mit Koffern ist der Umstieg deutlich schneller, weil man ohne Aufzug und ohne Koffertragen den Perron, wie die Schweizer es nennen, verlassen kann.

Allerdings gab es von Behindertenverbänden auch einiges an Kritik. Vor allem zu Beginn hat man die Rampen ohne Zwischenpodest eingerichtet, sodass Fahrgäste, die z.B. im Rollstuhl sitzen, doch eine ordentlich Strecke zurücklegen müssen, ohne, dass eine Pause möglich ist. Soweit mir aber bekannt ist, hat man dies bei den neuesten Umbauten so umgesetzt, dass mind. 1. Zwischenpodest vorhanden ist. Allerdings muss man natürlich wieder sagen, dass so eine Rampe eben ohne Auswall funktioniert. Aufzüge werden aber trotzdem auch in der Schweiz an Bahnhöfen eingebaut.

Hier als Beispiel eine typische Rampe ohne Zwischenpodest. Hinter mir ist der Bahnsteig mit einer normalen Treppe zu erreichen.

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Noch ein anderer Punkt: Ich war drei Wochen in der Schweiz genauer in Graubünden.
Dort wird versucht, überall, wo es der Platz hergibt Rampen zu bauen.
In Deutschland ist die maximal erlaubte Steigung 6% (empfohlen: 5%), mit Zwischenpodesten alle 6 Meter, womiit sich eine efektive Steigung von 4,8% (4,2%) ergibt. Für eine typische Unterführung benötigt man dann Rampen von 110 - 125 Meter Länge.

In der Schweiz sind unter bestimmten Voraussetzungen 10% erlaubt (oder 12%, falls komplett witterungsgeschützt). Damit sind die Rampen wesentlich kürzer und haben leichter Platz.
 
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