Man kann doch Ausschreibungsbedingungen festlegen. Kann man da nicht was rein schreiben, wodurch Fritsch ausgeschlossen wird? Etwa "darf in der Vergangenheit nicht durch Polizeikontrollen seinen Dienst eingestellt haben"? Gerne juristisch korrekt formuliert.
Grundsätzlich gewinnt bei solchen Ausschreibungen nicht das „günstigste“ Angebot, sondern das „wirtschaftlichste“ Angebot. Die Kriterien was „wirtschaftlich“ ist kann der Ausschreibende in gewissen Grenzen kreativ auslegen, wenn er das möchte und er bereit ist für Qualität Geld zu bezahlen. Man bekommt auch beim SEV die Qualität geliefert, die man bereit ist zu bezahlen.
Wenn man in die Ausschreibung rein schreibt, dass der Unternehmer verpflichtet ist die nächste Haltestelle im Fahrzeug automatisch anzuzeigen und anzusagen bekommt man entsprechende Angebote, das kostet aber auch entsprechendes Geld…