Die BOStrab-Regelung ist erstmal nur eine "Soll"-Vorschrift, sodass die Frage wäre, wie streng die tatsächlich ausgelegt wird. (Wobei ich auch meine, dass es Gegenden gibt, wo man diese Regel so eng interpretiert, dass man lieber planmäßig eine Mini-Stufe nach oben hinnimmt, als dass stattdessen im Verschleißgrenzwert der Wagenboden auch nur einen Millimeter zu tief liegen würde…)
Momentan ist das größere Hindernis aber rein technisch – mit den Bestandsfahrzeugen kann man die Schiebetritte nicht an 55 cm-Bahnsteigen nutzen, und ohne nutzbare Schiebetritte wird man garantiert nichts planmäßig probieren wollen. Der VDV-TramTrain soll ja stattdessen variabel weit ausfahrende Schiebetritte haben, damit ginge es dann zumindest rein technisch – ob man dann für Umleitungen tatsächlich eine Ausnahme zulässt, bleibt zu sehen…
Nur das "Soll"-Vorschriften in Deutschland, egal ob TAB oder EBA, so gut wie immer als zwingend angesehen und daher angewendet werden müssen. Eine Genehmigung muss dann oftmals sehr plausible technische Gründe haben. Wirtschaftliche zählen z.B. nicht mehr.

