Hallo,
selsbtverständlich durfte und dürfte sich die AVG weiterhin auf Linienbündelausschreibungen bewerben, das ist von einer Direktvergabe der Stadtbahnleistungen bei der AVG ja schon bei der Direktvergabe Leistungen abgeben musste,vollkommen unabhängig. Die AVG darf sich lediglich nicht mehr auf Eisenbahn-/Stadtbahnleistungen bewerben. Dadurch dass in Baden-Württemberg bei Ausschreibungen nur noch WBO-Tarif als Mindeststandard gefordert wird und die AVG ihren Busfahreren ich meine ver.di TV-N bezahlt hat, lohnt es sich schlicht nicht mehr sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, weil die AVG zu teuer bieten muss.
Das ist ja auch der Grund, warum die SWEG sich auf Ausschreibungen nur noch mit Ausschreibungstöchtern (SWEG Bus Karlsruhe, SWEG Bus Pforzheim, NVW,...) auf Ausschreibungen bewirbt, die eben den Busfahreren nur noch den WBO-Tarif bezahlen.
Gruß