Aufreger der Woche

In diesem Thread kann man sich mal so richtig schoen auskotzen, was einem die letzten Tage beim Radfahren durch die Pseudo-Fahrrad...erm..Fahrradstadt Karlsruhe so richtig aufgeregt hat.
 
Was mir diese Woche so richtig auf den Keks ging, bzw. erst mal aufgefallen ist, ist, dass einige Radfahrerschutzstreifen (die duenn gestrichelten) einfach apprupt enden. Dann darf man sich wieder schoen aus der vermeintlichen Sicherheit unter den Autoverkehr mischen.
Zusaetzlicher Bonus ist ja, wenn der Streifen endet und danach die Strasse direkt enger wird, so wie zB. in der Tullastr.-Ecke Schueckstrasse nach Sueden: Streifen hoert auf, Strasse wird enger, Autos parken da, wo eigentlich ein Streifen hingehoert.
Weiter noerdlich in der Tullastrasse genau das gleiche: Ende, Strasse wird enger. Super -.-
 
Der Radfahrerschutzstreifen in der Fautenbruchstrasse ist Richtung Hauptbahnhof auch ziemlich fuer die Katz, insbesondere am westlichen Ende. Da hat man dann noch ein bisschen mehr als Fahrradlenker an Breite uebrig. Da aber die Autos auch zu wenig Platz haben, bringt mir der Streifen dann recht wenig.
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Welche Sicherheit ? "Schutzstreifen" sollen Radfahrer dazu animieren, weiter rechts zu fahren als für sie gut ist.
Ich glaub, die wurden in Karlsruhe nur eingeführt, weil man für irgendeine Nominierung möglichst viele Kilometer mit "irgendwas für Radfahrer" braucht.

Sie sind definitiv das Gegenteil von sinnvoll.

Sie suggerieren den Autofahrern ebenso wie einem Teil der Radler, die Radler müßten so dermaßen weit rechts fahren, und es gäbe eine Art Kfz-Spur noch nebendran, wo "man" am Radler vorbeifahren könnte. Nahezu nirgends sind Fahrspuren aber so breit, daß ein zweispuriges Fahrzeug an einem Radler ohne Spurwechsel (so mit Blinken und so, rein theoretisch) vorbei kann. Daher tun Radler gut daran, niemanden hinter sich auf diese lebensgefährliche Schnapsidee zu bringen und nehmen die von ihnen benutzte Fahrspur eben auch deutlich erkennbar ein, statt sich förmlich im Rinnstein zu bewegen. Ich kenne mehr Menschen, die gestürzt sind, weil sie den Bordstein in Längsrichtung touchiert haben (kein Witz!) als Menschen, die von Kfz angefahren wurden.

Einfache Rechnung: Gängige Rechtsprechung geht von mindestens 1,5m Abstand rechts und links vom Radler aus. Lassen wir den Radler selbst nochmal 50cm breit sein und das Auto brutto, also inkl. der Spiegel 2m (70% der Neuzulassungen sind breiter, sagt der ADAC). Wenn das Auto dann zum Gegenverkehr überhaupt keinen Abstand hält, müßte die Spur dennoch schon 5,5m breit sein, um einen Überholvorgang ohne Spurwechsel zu erlauben. Gibt es irgendwo in Karlsruhe eine derart breite Spur, so wette ich drauf, daß sie rechts mit PKW zugeparkt ist und also wieder schmäler.

Deshalb wird jeder, dem sein Leben wichtig ist, links von diesen lächerlichen, dummen, lebensgefährlichen "Schutzstreifen" radeln. Ich hoffe, daß die bald wieder weggemacht werden werden.
 
Die Geschichte mit den Radfahrstreifen werde ich nie verstehen. Dass es für den Radverkehr sowieso schon gefährlich ist, ist ja bekannt. Aber selbst der Autoverkehr wird da oft beeinflusst, denn für viele Autofahrer gibts wohl nichts schlimmeres den freien Streifen trotz Gegenverkehrs zu überfahren. Lieber wird ganz dicht im Gegenverkehr gefahren um bloß diesen Streifen nicht zu berühren.

Besonders lustige Beispiele aus Ettlingen, wer sich dort auskennt:

In Ettlingen hat man in der Bulacher Straße von Karlsruhe kommend regen Radverkehr. Schon immer wurde der Radverkehr ohne Nutzung der Signalanlage weiter in Richtung "Albwanderweg" linksseitig der Straße geführt - was auch immer super geklappt hat. Bis man auf die Idee kam ab der LSA einen Radfahrstreifen auf der Straße zu markieren. Das hat nicht nur den Nachteil, dass man erst an der LSA warten muss, sondern man muss später wieder die Straße überqueren um auf den Albwanderweg (wo das Radfahren erlaubt ist) zu kommen. Daher hat man in der Mitte der Straße einen roten Todesstreifen markiert, den man nun (scheinbar nach Unfällen) zusätzlich noch mit gelben "Leitboybaken" gesichert hat. Der eigentliche Schutzstreifen ist zudem so breit markiert, dass dort viele Autos mittig auf der Straße fahren und ab der LSA die Kurve in den Gegenverkehr schneiden.

Ein weiteres "lustiges" Beispiel in Ettlingen ist auch die Goethestraße, ab der Unterführung Einsteinstraße hat man nun den dort seit vielen Jahren endenden Radweg einfach als Schutzstreifen weiter markiert. Da dort aber Autos parken dürfen, verläuft der Schutzstreifen unterbrechungsfrei in die Fahrbahn hinein. Hier muss man ebenfalls im Gegenverkehr fahren um den breiten Schutzstreifen nicht zu überfahren. Da sowohl Autofahrer als auch Radfahrer hier finden, "Vorfahrt" zu haben, kommt es auch da immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen. Mich verwundert es eigentlich, dass da offenbar noch niemand gestorben ist.

Das liegt aber auch daran, dass viele Fahrradfahrer in den genannten Beispielen noch die "alte" Route, nämlich linksseitig der Straße nutzen...

Ich kann mir nur vorstellen, dass diese Radfahrstreifen nur "erfunden" wurden, damit die Kommunen ihre jahrelangen Versäumnisse eines funktionierenden Radverkehrsnetzes vertuschen können, indem man diese Streifen als Radweg ansieht und damit behaupten kann, dass etwas für den Radfahrer getan wurde. Immerhin hat man ja seit einigen Jahren eingesehen, dass man in Tempo 30-Zonen diese sinnlosen Dinger nicht mehr markieren darf. Da gabs aber auch schon genügend Fälle in dem man Straßen aus Tempo 30-Zonen rausgenommen hat, damit man weiterhin dieses Zeug markieren darf.
 
Einfache Rechnung: Gängige Rechtsprechung geht von mindestens 1,5m Abstand rechts und links vom Radler aus.
Nach links mindestens 1,50 m, bei hohem Tempo, Lkw, Kindern etc. auch gerne mehr ...
Nach rechts gibt es ein uraltes BGH-Urteil:
Az. VI ZR 66/56 vom 26.4.1957:
„Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt“
(heute in § 5 (4) zu finden) Es definiert zudem die Messung ab Lenkerende.
Dann gibt es noch beim BGH was "Neueres" vom 20.2.1990, Az.: VI ZR 124/89 bei einem Unfall zwischen einem Motorradfahrer und einem Autofahrer, der 65 cm auf die Gegenfahrbahn fuhr:
„Der Kläger fuhr außerhalb einer geschlossenen Ortschaft im Bereich einer für ihn linken Kurve mit einer Geschwindigkeit, die ihn veranlassen durfte, sich zur Verminderung der Zentrifugalkräfte über den auf gerader Strecke angemessenen Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand von etwa 1 m hinaus etwas zu entfernen. Seine Entfernung betrug im Bereich der Anstoßstelle etwa 1,50 m, überschritt also um etwa 50 cm den auf gerader Strecke im allgemeinen einzuhaltenden Sicherheitsabstand. Dies ist eine Überschreitung, die sich noch in dem Freiraum bewegt, den § 2 Abs. 2 StVO im konkreten Fall dem Fahrzeugführer belassen hat. …“
Da hat man den Meter nach rechts im Prinzip eben mal nebenbei (obiter dictum) zum Normalfall erklärt. Und wenn man 50 cm zur Mitte einhält, geht sogar mehr für Motorradfahrer, die sich in die Kurve neigen ...

Lassen wir den Radler selbst nochmal 50cm breit sein
Also bei mir sind die meisten um die 60 cm breit, eins kratzt an den 70 cm und mein Liegedreirad kommt auf 90 cm, der Anhänger fürs Normalrad auf 'n Meter ...

und das Auto brutto, also inkl. der Spiegel 2m (70% der Neuzulassungen sind breiter, sagt der ADAC). Wenn das Auto dann zum Gegenverkehr überhaupt keinen Abstand hält, müßte die Spur dennoch schon 5,5m breit sein, um einen Überholvorgang ohne Spurwechsel zu erlauben. Gibt es irgendwo in Karlsruhe eine derart breite Spur, so wette ich drauf, daß sie rechts mit PKW zugeparkt ist und also wieder schmäler.
So ist es. Überholen ohne Wechsel auf die Gegenspur, sofern vorhanden (bspw. bei den in KA häufigen Fahrbahnen neben Gleisen idR nicht, die sind in alt 4 m breit (Karlstr.), in neu spendiert man uns 4,5 m (Tullastr.?), geht nicht legal.
Deshalb wird jeder, dem sein Leben wichtig ist, links von diesen lächerlichen, dummen, lebensgefährlichen "Schutzstreifen" radeln. Ich hoffe, daß die bald wieder weggemacht werden werden.
Dort radel ich inzwischen auf der linken statt der rechten Seite, Grund sieht man auf dem ersten Bild ...

An einem anderen Schutzstreifen, wo mich ein Autofahrer besonders geärtgert hat, bin ich dran, daraus auch die zitierten Urteile. Kann aber noch Jahre dauern ...
 
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