VDV TramTrain

Sorry aber ein paar Dinge sollten wir noch klarstellen
Hi KBS635,
wir müssen das Rad hier doch gar nicht neu erfinden. Du hast nach einer Quelle gefragt: Die Basis für das gesamte Verfahren ist ganz einfach § 62 der BOStrab. Da ist gesetzlich felsenfest geregelt, wie eine Abnahme und Inbetriebnahme abläuft. Die TAB darf überhaupt keine freizügige Serienzulassung erteilen, solange das Hauptverfahren für die gesamte Plattform noch läuft.
In Absatz 1 dieses §62 steht "Neue oder geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen außer zur Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit nur betrieben werden, wenn die Technische Aufsichtsbehörde die Inbetriebnahme genehmigt hat." Wir wissen, dass die Fahrzeuge 'betrieben werden', ergo hat die Saarbahn die Genehmigung der TAB hierzu bzw nach (7) die Feststellung der Betriebssicherheit und die Zustimmung der TAB
Und genau deshalb ist die Aufsichtsbehörde im Schienenverkehr auch niemals 'zweitrangig'.
Das habe ich auch nicht gesagt, ich habe nur gesagt, dass es 'zweitrangig' ist, ob jede Änderung des Betriebs der TAB mitgeteilt wird / werden muss oder die Genehmigung die Änderung mit einschließt.
Kein Betrieb in Deutschland setzt eigenmächtig Vorserienfahrzeuge ohne behördliches Okay in den Fahrgasteinsatz – erst recht nicht im dichten Streik-Chaos, wo das Risiko für Ausfälle viel zu hoch ist.
Eben genau deshalb können wir davon ausgehen, dass eine Genehmigung nach §62 (1) (2) oder (7) vorliegt.
Deine Fahrplan-Tabelle aus dem September beweist im Grunde gar nichts. Auch eine leere Fahrschule oder ein Messzug braucht im Bahnbetrieb...
wir sind im BOStrab-Bereich
logischerweise eine feste Fahrplantabelle mit Fahrzeiten für jede Haltestelle, damit die Signale richtig gestellt werden und sich die Züge nicht mit dem regulären Ersatzverkehr der S1 in die Quere kommen. Die acht umgeschulten Busfahrer müssen ja die Strecken kennenlernen und das Lichtraumprofil muss getestet werden. Aber ein Schulungszug macht eben keinen fahrplanmäßigen Linienbetrieb für Fahrgäste.
Überschrift der Fahrplantabelle ist "Probebetrieb mit Fahrgästen
Walpershofen/Etzenhofen - Riegelsberg Süd - Siedlerheim - Hauptbahnhof - Römerkastell"
Übrigens enthält Deine Antwort noch einen logischen Fehler, wäre dies eine interne Fahrplantabelle, würde das darauf hindeuten, dass ich internes Wissen über die Saarbahn hätte und dann würde ich auch wohl besser wissen als Du, welche Genehmigung die Saarbahn hat oder nicht hat.
Und zu Etzenhofen: Völlig egal, wo der Bahnsteig heute geografisch liegt – rechtlich unterliegt die Köllertalbahn der EBO. Genau deshalb schreibt die Saarbahn in ihrer eigenen Meldung vom August ja selbst, dass dort strikt ohne Fahrgäste getestet wird.
Google doch mal a) die Kursbuchnummer der Köllertalbahn, vielleicht glaubst Du mir dann, dass der KBS635 sich besser auf der KBS635 auskennt als Du und b) wie es an der Haltestelle Walpershofen/Etzenhofen aussieht. Die Ausfahrt Richtung Saarbrücken wird mit Balkensignalen F0 und F1 geregelt und nicht mit Hp0 / Hp1. Nochmal: Der alte Bahnhof "Etzenhofen" lag AUF der Köllertalbahn, die heutige Haltestelle "Walpershofen/Etzenhofen" liegt VOR der Köllertalbahn.
Am Ende gibt es hier auch gar kein Wettrennen, wer zuerst fertig ist. Wie Thorsten Erlenkötter von der AVG schon im Juni in den KVV-Meldungen klargestellt hat, hängen alle Projektpartner bei dieser Stadler-Plattform komplett in einem Boot. Es bringt also nichts, die Fakten und die offiziellen Meldungen jetzt so lange zu biegen, bis sie zur eigenen Theorie passen. Lass uns das Thema an der Stelle einfach gut sein lassen und abwarten, bis das Konsortium das Verfahren offiziell durch hat. Dann sieht man die Bahnen auch ganz normal im täglichen Linieneinsatz.
Grüße Citylink Karlsruhe
Gerne, aber Deine Fehler im vorherigen Post sollten doch noch berichtigt werden.😉 Fazit: Die Saarbahn hat eine Genehmigung nach §62 BOStrab (1) oder (7) und darf somit die Tramtrains zwischen Walpershofen/Etzenhofen und Römerkastell betreiben. Im Augenblick werden sie jedoch a) im Bereich Römerkastell - Riegelsberg Süd für das Ersatzkonzept mit den neuen Fahrern und b) zu weiteren Messfahrten im EBO-Bereich auf der echten Köllertalbahn genutzt - letzteres natürlich OHNE Fahrgäste, die müssen spätestens in Etzenhofen aussteigen, da der folgende Haltepunkt "Walpershofen Mitte" bereits im EBO-Bereich liegt.
 
Sorry aber ein paar Dinge sollten wir noch klarstellen

In Absatz 1 dieses §62 steht "Neue oder geänderte Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen außer zur Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit nur betrieben werden, wenn die Technische Aufsichtsbehörde die Inbetriebnahme genehmigt hat." Wir wissen, dass die Fahrzeuge 'betrieben werden', ergo hat die Saarbahn die Genehmigung der TAB hierzu bzw nach (7) die Feststellung der Betriebssicherheit und die Zustimmung der TAB

Das habe ich auch nicht gesagt, ich habe nur gesagt, dass es 'zweitrangig' ist, ob jede Änderung des Betriebs der TAB mitgeteilt wird / werden muss oder die Genehmigung die Änderung mit einschließt.

Eben genau deshalb können wir davon ausgehen, dass eine Genehmigung nach §62 (1) (2) oder (7) vorliegt.

wir sind im BOStrab-Bereich

Überschrift der Fahrplantabelle ist "Probebetrieb mit Fahrgästen
Walpershofen/Etzenhofen - Riegelsberg Süd - Siedlerheim - Hauptbahnhof - Römerkastell"
Übrigens enthält Deine Antwort noch einen logischen Fehler, wäre dies eine interne Fahrplantabelle, würde das darauf hindeuten, dass ich internes Wissen über die Saarbahn hätte und dann würde ich auch wohl besser wissen als Du, welche Genehmigung die Saarbahn hat oder nicht hat.

Google doch mal a) die Kursbuchnummer der Köllertalbahn, vielleicht glaubst Du mir dann, dass der KBS635 sich besser auf der KBS635 auskennt als Du und b) wie es an der Haltestelle Walpershofen/Etzenhofen aussieht. Die Ausfahrt Richtung Saarbrücken wird mit Balkensignalen F0 und F1 geregelt und nicht mit Hp0 / Hp1. Nochmal: Der alte Bahnhof "Etzenhofen" lag AUF der Köllertalbahn, die heutige Haltestelle "Walpershofen/Etzenhofen" liegt VOR der Köllertalbahn.

Gerne, aber Deine Fehler im vorherigen Post sollten doch noch berichtigt werden.😉 Fazit: Die Saarbahn hat eine Genehmigung nach §62 BOStrab (1) oder (7) und darf somit die Tramtrains zwischen Walpershofen/Etzenhofen und Römerkastell betreiben. Im Augenblick werden sie jedoch a) im Bereich Römerkastell - Riegelsberg Süd für das Ersatzkonzept mit den neuen Fahrern und b) zu weiteren Messfahrten im EBO-Bereich auf der echten Köllertalbahn genutzt - letzteres natürlich OHNE Fahrgäste, die müssen spätestens in Etzenhofen aussteigen, da der folgende Haltepunkt "Walpershofen Mitte" bereits im EBO-Bereich liegt.
Hi KBS635,
mal ganz im Ernst: Merkst du eigentlich, dass du dich komplett widersprichst? Du schreibst hier tagelang von einer angeblich fertigen, freizügigen Zulassung ab Werk – und in deinem eigenen Fazit erklärst du jetzt selbst, dass die Fahrgäste spätestens in Walpershofen/Etzenhofen zwangsweise aussteigen müssen, weil die Weiterfahrt im anschließenden EBO-Bereich nur ohne Fahrgäste als reine Testfahrt zulässig ist. Wer Fahrgäste an einer Systemgrenze vor die Tür setzen muss, hat eben keine endgültige, freizügige Serien- und Plattformzulassung für das gesamte Netz. Du hast meine Argumente mit deinen eigenen Zeilen gerade haargenau bestätigt.
Genau das ist doch die Definition von dem behördlich eng eingezäunten Erprobungsbetrieb zur ‚Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit‘ nach § 62 BOStrab, von dem ich die ganze Zeit rede. Dass die Überschrift deiner Tabelle sogar wortwörtlich ‚Probebetrieb mit Fahrgästen‘ lautet, unterstreicht das Ganze ja nur. Ein Probebetrieb ist im Zulassungsrecht die Testphase VOR der finalen Serienfreigabe. Und dass im Systemwechselbereich Balkensignale nach BOStrab stehen, ändert nichts daran, dass dahinter die EBO-Trasse beginnt.
Es bleibt dabei: Solange weder die Saarbahn GmbH noch die Saarbrücker Zeitung eine offizielle Pressemitteilung über eine erfolgreiche, endgültige Serienzulassung der gemeinsamen Stadler-Plattform herausgebracht haben, sind die Verfahren im Konsortium nicht abgeschlossen. Inoffizielle Tabellen oder Sichtungen im Internet ersetzen keine amtliche Inbetriebnahme der Serie. Lassen wir die AVG und die Saarbahn im Hintergrund einfach die restlichen Messdaten sammeln, dann herrscht auch irgendwann auf DSO Klarheit. 😉
 
Hi KBS635,
mal ganz im Ernst: Merkst du eigentlich, dass du dich komplett widersprichst? Du schreibst hier tagelang von einer angeblich fertigen, freizügigen Zulassung ab Werk –
Liest Du eigentlich mehr als zwei Worte. Ich hatte geschrieben
In Saarbrücken scheinen zumindest im BOStrab-Bereich die neuen Fahrzeuge freizügig einsetzbar zu sein
Und in der Mittagspause hat mir eine Expertin bestätigt, dass wenn die TAB nichts dagegen hat, dass frischgebackene Tfs die Wagen lenken, man davon ausgehen kann, dass die Bedingungen für Absatz 7 gegeben sind und eine förmliche Genehmigung wohl nur noch deshalb zurückgehalten wird, um der TAB für die AVG nicht in die Parade zu fahren.
Dass die Wagen in Saarbrücken vier Genehmigungen brauchen um auf der ganzen Strecke eingesetzt werden zu können, weiss ich auch. Von Jabach bis Walpershofen Mitte reicht eine Zulassung nach EBO. Zur Weiterfahrt mit Fahrgästen nach Etzenhofen sind dann Genehmigung nach EBO und BOStrab nötig, von dort bis Römerkastell reicht die Genehmigung nach BOStrab, ab dort bis Brebach dann BOStrab, EBO sowie Zulassung durch DB, die beiden reichen dann bis Hanweiler. Ab dort ist dann noch die frz. Genehmigung notwendig. Dabei sind die Zulassungen (außer EBO und DB) von einander unabhängig.
Was die Saarbahn also im Augenblick hat, sind ein paar schöne, moderne und sauteure Straßenbahnen.
 
Liest Du eigentlich mehr als zwei Worte. Ich hatte geschrieben

Und in der Mittagspause hat mir eine Expertin bestätigt, dass wenn die TAB nichts dagegen hat, dass frischgebackene Tfs die Wagen lenken, man davon ausgehen kann, dass die Bedingungen für Absatz 7 gegeben sind und eine förmliche Genehmigung wohl nur noch deshalb zurückgehalten wird, um der TAB für die AVG nicht in die Parade zu fahren.
Dass die Wagen in Saarbrücken vier Genehmigungen brauchen um auf der ganzen Strecke eingesetzt werden zu können, weiss ich auch. Von Jabach bis Walpershofen Mitte reicht eine Zulassung nach EBO. Zur Weiterfahrt mit Fahrgästen nach Etzenhofen sind dann Genehmigung nach EBO und BOStrab nötig, von dort bis Römerkastell reicht die Genehmigung nach BOStrab, ab dort bis Brebach dann BOStrab, EBO sowie Zulassung durch DB, die beiden reichen dann bis Hanweiler. Ab dort ist dann noch die frz. Genehmigung notwendig. Dabei sind die Zulassungen (außer EBO und DB) von einander unabhängig.
Was die Saarbahn also im Augenblick hat, sind ein paar schöne, moderne und sauteure Straßenbahnen.
Hi KBS635,
mal ganz abgesehen von deiner abenteuerlichen Behörden-Verschwörungstheorie: Der Stadler Citylink II ist keine reine 'Straßenbahn', sondern ein vollbahntaugliches Eisenbahnfahrzeug (Zweisystem-Stadtbahnwagen). Und 'sauteuer' sind die Züge durch die gemeinsame Großbeschaffung im Konsortium erst recht nicht – genau diese riesige gemeinsame Bestellung hat die Preise pro Fahrzeug für alle Partner ja massiv gedrückt.
Und um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Das ist kein Wettkampf, wer zuerst fertig wird. Scheinbar hast du den offiziellen Satz von AVG-Projektleiter Thorsten Erlenkötter aus den KVV-Meldungen immer noch nicht verstanden: Er hat klipp und klar gesagt, dass es überhaupt nicht darum geht, wer Erster ist. Es war im VDV-Konsortium von Anfang an so vereinbart, dass die Saarbahn als Pilotbetrieb den Anfang bei den Erprobungen macht. Die Idee, dass die saarländische TAB jetzt eine fertige, rechtskräftige Serienzulassung absichtlich in der Schublade zurückhält, nur um Karlsruhe nicht 'in die Parade zu fahren', hat mit der behördlichen Realität im deutschen Schienenverkehr absolut gar nichts zu tun.
Aber da du in deinem letzten Satz ja selbst zugibst, dass eine förmliche, endgültige Serienzulassung für das Gesamtnetz noch gar nicht existiert und die Tests laufen, sind wir uns am Ende ja immerhin in der Sache einig. Belassen wir es einfach dabei und warten ab, bis das Konsortium das Verfahren für alle Partner offiziell durch hat. 😉
 
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