Du brauchst, um die Busfahrer von einer Fremdfirma auszuleihen, Rechtlich gesehen nicht den Weg über eine Arbeitnehmerüberlassung zu gehen, außer du willst die Busfahrer in deinem Unternehmen frei disponieren. Das geht recht "einfach" über eine Subunternehmerleistung, die die VBK/AVG ausschreiben darf/muss und dann eben in die Ausschreibung rein schreibt, dass die Fahrzeuge gestellt werden.Jaein. Denkbar ist es schon. Aber das kann nicht jedes x-beliebige (Bus-)Unternehmen einfach so machen. Bei dem Umfang einer Fahrpersonalüberlassung braucht man nochmal eine gesonderte Genehmigung vom Amt. Stichwort Leiharbeit & Zeitarbeit. (https://www.arbeitsagentur.de/unter...ueberlassung/erlaubnis-arbeitnehmerberlassung)
Damit lockt man dann doch eher Firmen hervor, die mit echtem Busbetrieb gar nichts am Hut haben und sich auf Personalleasing beschränken. Das würde die Probleme sicherlich nicht automatisch beheben, ggf. sogar Neue mit sich bringen.
Macht zB die AVG im Schienenbereich ja schon länger wo einzelne Schichten auf bestimmten Linien von Lokführern von DB Regio gefahren werden, sowohl im EBO als auch im BoStrab Bereich.
Machen Unternehmen im Busbereich in Heidelberg, Frankfurt am Main, Köln, Aachen, Stuttgart, München,... schon länger, wo das Subunternehmen dann nur die Busfahrer stellt, aber nicht das Fahrzeug.
In der Regel kommen die Busfahrer dann von großen Busunternehmen die über einen entsprechenden Personalpool verfügen zB Transdev, DB Regiobus Tochtergesellschaften, ...