Zukunft des VPE - die Zweite..... Kreistag, Mühlacker Tagblatt

Die aktuelle Landesregierung hat die Problematik ja durchaus erfasst und fördert deshalb solche Projekte wie die Zusammenlegung des VPE und KVV – außerdem wird das Land Gesellschafter des KVV.
Zur Unterstützung und Förderung kann man beim Zukunftsnetzwerk ÖPNV genauere Infos nachlesen.

Persönlich würde ich einschätzen, dass es eine realistische Bestrebung wäre, in den nächsten 30 Jahren die Zahl der Verkehrsverbünde zumindest in Richtung der Anzahl an Regierungspräsidien zu bringen. Und gerne noch unter diesem Wert :D
Im nördlichen Baden-Württemberg reicht der VRN ja ohnehin fast bis Karlsruhe, fast bis Stuttgart und fast bis Heilbronn. Einfach mal die fasts entfernen und KVV, VVS und HNV integrieren. Und wenn man schon dabei ist, noch VPE, VGC und VGF dazu. Meinetwegen auch gerne noch im Osten bis an die Landesgrenze. Dann im Süden den südschwäbisch-alemannischen Verbund, welcher den südlichen Teil Baden-Württembergs abdeckt. Schon ist der Flickenteppich beseitigt. In Berlin und Brandenburg kommen übrigens zwei Bundesländer mit einem einzigen Verbund aus.
 
Im nördlichen Baden-Württemberg reicht der VRN ja ohnehin fast bis Karlsruhe, fast bis Stuttgart und fast bis Heilbronn. Einfach mal die fasts entfernen und KVV, VVS und HNV integrieren. Und wenn man schon dabei ist, noch VPE, VGC und VGF dazu. Meinetwegen auch gerne noch im Osten bis an die Landesgrenze. Dann im Süden den südschwäbisch-alemannischen Verbund, welcher den südlichen Teil Baden-Württembergs abdeckt. Schon ist der Flickenteppich beseitigt. In Berlin und Brandenburg kommen übrigens zwei Bundesländer mit einem einzigen Verbund aus.
Wo soll der VRN denn bitte an den VVS ran reichen?? Zumindest der Wabenplan des VRN spricht da völlig dagegen. https://www.vrn.de/mam/liniennetz/wabenplan/bilder/10-2023-wabenplan-144.jpg Eppingen und Kleingartach sind vom VRN aus nur im Übergangstarif zum HNV erreichbar. Zu Mal der VRN bis nach Bayern, Hessen und tief nach Rheinland-Pfalz rein reicht. Ein großer Verkehrsverbund hat nicht nur Vorteile sondern immer auch Nachteile, sowohl für die Verkehrsunternehmen als auch für den Reisenden. Für die Verkehrsunternehmen bleibt bei einem großen Verkehrsverbund wegen der Einnahmenaufteilung weniger Geld pro verkaufte Fahrkarte übrig, bedeutet also die Ausschreibungen werden teurer, bzw die Unternehmen müssen deutlich schärfer kalkulieren. Zudem steigen für den Fahrgast in einem Verkehrsverbund mit vielen Großstädten die Fahrpreise, weil die maximal Zahl der Waben für die bezahlt werden muss dann angepasst werden muss, wenn das Land und die Kommunen die Einnahmenausfälle nicht gegen finanzieren will/kann.

So besteht alleine die Stadt Mannheim im VRN aus 4 Waben, man kann zwar innerhalb der Städte Mannheim und Ludwigshafen zum "Stadttarif Ma/Lu" fahren, aber so bald man die Stadtgrenze überschreitet sind die 4 Waben je nach Durchfahrt einzeln zu zählen.
Im VRN beträgt der Maximalpreis bei 7 und mehr Waben 13,90€, im KVV werden für 7 und mehr Waben 9,60€ aufgerufen im VVS für 7 und mehr Zonen 10,60€.

Im VBB gibt es aber nicht nur einen Verbundtarif, auch wenn das auf den ersten Blick so wirken mag, sondern der VBB ist die Zusammenlegung und Ergänzung von mehreren Verbundatrifen die sich auch noch teilweise überlagern. Im VBB hat die Stadt Berlin mit dem Umland ein eigenes Preisstufensystem mit den Preisstufen A (innerhalb des S-Bahn Rings), B (restliche Stadt Berlin) und C (Umland in Brandenburg bis zur letzten S-Bahn Station). So gilt Berlin ABC auch in Potsdam in allen Stadtteilen in Bus und Straßenbahn. Potsdam hat aber seine eigenen Preisstufen A, B und C, dafür ist eine Fahrkarte Potsdam ABC auch billiger wie eine Fahrkarte Berlin ABC

Es gab ja auch früher schon zwischen KVV und VPE Tarifanerkennung und Übergangstarife, die mussten nur mit dem BW-Tarif alle Zwangseingestellt werden. So waren vor dem BW-Tarif schon KVV Netzkarten und Regiokarten auf den Schienenstrecken im VPE gültig ohne Zusatzfahrkarte bei Fahrten aus und in das Gebiet des KVV. Dann gab es die RegioX Karte die im KVV, Vgf, VPE in allen Verbundverkehrsmitteln gültig war und zusätzlich in allen AVG Stadtbahnen aus und in den HNV und TGO.

Wenn du Flächentarifverbünde schaffst, dann hast du zum Schluss immer einen Haufen Sonderregelungen (siehe VRR, Westfalentarif und VRS) und du musst die Frage klären wie du die Tarifgemeinschaften und Mischverbünde in Baden-Württemberg zB TGO, RVF, vgf in einen Verkehrsverbund integrieren willst, weil eine Tarifgemeinschaft völlig anders funktioniert wie ein Verkehrsverbund.
 
und du musst die Frage klären wie du die Tarifgemeinschaften und Mischverbünde in Baden-Württemberg zB TGO, RVF, vgf in einen Verkehrsverbund integrieren willst, weil eine Tarifgemeinschaft völlig anders funktioniert wie ein Verkehrsverbund.
Was ist denn der Unterschied? Ich dachte bisher, Verbünde sind auch TG, nur noch einiges mehr (koordnierter Fahrplan mit zentral bestelltem Verkehr etc.).

Wenn man große Verbünde will, müssen halt die Nur-TGs Verbünde werden ...
 
Was ist denn der Unterschied? Ich dachte bisher, Verbünde sind auch TG, nur noch einiges mehr (koordnierter Fahrplan mit zentral bestelltem Verkehr etc.).

Wenn man große Verbünde will, müssen halt die Nur-TGs Verbünde werden ...
Hallo,

eine Tarifgemeinschaft, wie zB TGO und vgf ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen um durchgehende Fahrkarten anbieten zu können und tariflich miteinander abrechnen zu können ohne Beteiligung der Gebietskörperschaften wie Städte und Landkreise. TGO wird zB getragen von SWEG, Südwestbus, DB Regio Schiene, Südbadenbus, Katz Reisen, Zimmermann Reisen und Schnurr Reisen. Du kannst dir das ein bisschen wie eine Genossenschaft vorstellen. Die TGO muss ihren Tarif zur Genehmigung im Regierungspräsidium vorlegen aber sind sonst recht frei in ihren Entscheidungen. Die TGO kann zB per Mehrheitsbeschluss beschließen dass das Deutschland-Ticket nicht mehr im TGO gilt, dann gilt es dort nur noch auf Eisenbahnstrecken, weil die sich dem Bw-Tarif unterordnen müssen. Genau so, wenn jetzt Arverio Verkehre auf dem Gebiet der TGO gewinnen würde und der TGO nicht beitreten will, dann gelten bei Arverio keine TGO Fahrkarten und Arverio darf keine TGO Fahrkarten verkaufen.

Dann gibt es Mischverbünde wie zB RVF der wird zu 20% der Stadt Freiburg gehört, zu 20% der VAG Freiburg, zu 20% dem Landkreis Emmendingen, zu 20% dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald uund zu 20% dem Land Baden-Württemberg. Hier stellt also den Überwiegenden Teil die Gebeitskörperschaft, nachdem die ursprünglichen Gründungsmitglieder des RVF (SWEG, DB Regio, 10 private Omnibusunternehmen, Stadt Breisach, Stadtwerke Emmendingen und die Stadtwerke Bad Krozingen) ihre Anteile verkauft haben und ausbezahlt wurden. Bei einem Mischverbund gibt es in der Regel einen Anerkennungszwang, sprich ein Unternehmen was auf dem Gebiet des RVF ÖPNV anbieten will muss der RVF Tarif anerkennen. Dafür erhält es dann auch Fahrkartenerlösanteile ausbezahlt.

Ein "echter" Verkehrsverbund wird von der Gebietskörperschaft getragen so zB beim KVV von der Stadt Karlsruhe, dem Landkreis Karlsruhe, dem Landkreis Rastatt, der Stadt Baden-Baden, dem Landkreis Germersheim, der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße. Hier legt die Gbeietskörperschaft die Fahrpreise fest und es besteht beim Anbieten von ÖPNV ein Anerkennungszwang des Verbundtarifes.

Ein Verkehrsverbund bestellt nicht zwigend Verkehre, das kommt auf die Organisationsform des Verkehrsverbundes an, der KVV macht es zB nicht, dort macht es für die Schiene bei Bundesschienenwegen das Landesverkehrsministerium in BaWü bzw der ZSPNV in Rheinland-Pfalz. Bei Schienenwegen des Landes und beim Busverkehr macht es der jeweilige Landkreis, teilweise gibt es da noch Förderung vom Land. Der VRR macht zB den Bus- und Bahnverkehr selber, sprich er schreibt die Verkehre aus und macht die Vergaben und beschafft auch ggf die Fahrzeuge. Dort bekommt der VRR dann entsprechende Landesmittel zur Bestellung und Bezahlung der Verkehre.

Eine Tarifgemeinschaft kann nicht so einfach zu einem Verkehrsverbund werden, dafür müssen die Eigentümer ihre Gesellschaftsanteile freiwillig verkaufen und die Tarifgemeinschaft auflösen, bzw überführen. Dazu kann man einen Anteilseigner nicht Rechtlich zwingen, denn für eine Enteignung dürfte es keine Rechtsgrundlage geben.

In Bayern in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau ist man mit der parallelen Gründung eines Verkehrsverbundes kräftig auf die Schnauze gefallen. Die Regionalbusse ab Passau in den Landkreis Passau und Freyung-Grafenau fahren zum Verkehrsverbund Donau-Wald, die Fahrkarten des Verkehrsverbundes Donau-Wald berechtigen aber nicht zur Fahrt mit den Stadtbussen in Passau und zur Nutzung der Züge im Verkehrsverbund Donau-Wald mit Ausnahme des Landkreis Passau. Ebenso haben die Regionalbusse innerhalb der Stadt Passau ein Bedienungsverbot dürfen also nur zum Ein- bzw Aussteigen halten je nach Fahrtrichtung. Noch komplizierter wird es bei den Schnellbussen in den Landkreis Freyung-Grafenau die sind nur zum Haustarif nutzbar nicht zum Verkehrsverbund Donau-Wald.

Man sieht also Landestarifverbünde zu gründen ist alles, aber nicht einfach. Deshalb hat das Land ja bei der BW-Tarif GmbH auch die Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften nicht aufgelöst bzw ausbezahlt, das wäre nicht nur sehr teuer für das Land Baden-Württemberg geworden, sondern auch Rechtlich sehr kompliziert. So hätten bei einer Ausweitung des VRN nicht nur das Land Baden-Württemberg, die Stadt Mannheim, die Stadt Heidelberg, der Rhein-Neckar-Kreis und der Neckar-Odenwald-Kreis sondern mindestens auch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und die dort beteiligten Landkreise und Städte da noch ein sehr gewichtiges Wort mit zu reden. Selbst der RMV ist ja am Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Mainz gescheitert, die Stadt Mainz ist kein Mitglied des RMV, der RMV Tarif gilt zwar in der Stadt Mainz, aber nur weil der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden Mitglied des RMV ist. Der RMV hat in Mainz keine Aufgabenträgerschaft und darf auch dort nicht in die Fahrpläne mit rein reden. Das macht die Stadt Mainz und die Mainzer Mobilität.
 
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