Was ist denn der Unterschied? Ich dachte bisher, Verbünde sind auch TG, nur noch einiges mehr (koordnierter Fahrplan mit zentral bestelltem Verkehr etc.).
Wenn man große Verbünde will, müssen halt die Nur-TGs Verbünde werden ...
Hallo,
eine Tarifgemeinschaft, wie zB TGO und vgf ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen um durchgehende Fahrkarten anbieten zu können und tariflich miteinander abrechnen zu können ohne Beteiligung der Gebietskörperschaften wie Städte und Landkreise. TGO wird zB getragen von SWEG, Südwestbus, DB Regio Schiene, Südbadenbus, Katz Reisen, Zimmermann Reisen und Schnurr Reisen. Du kannst dir das ein bisschen wie eine Genossenschaft vorstellen. Die TGO muss ihren Tarif zur Genehmigung im Regierungspräsidium vorlegen aber sind sonst recht frei in ihren Entscheidungen. Die TGO kann zB per Mehrheitsbeschluss beschließen dass das Deutschland-Ticket nicht mehr im TGO gilt, dann gilt es dort nur noch auf Eisenbahnstrecken, weil die sich dem Bw-Tarif unterordnen müssen. Genau so, wenn jetzt Arverio Verkehre auf dem Gebiet der TGO gewinnen würde und der TGO nicht beitreten will, dann gelten bei Arverio keine TGO Fahrkarten und Arverio darf keine TGO Fahrkarten verkaufen.
Dann gibt es Mischverbünde wie zB RVF der wird zu 20% der Stadt Freiburg gehört, zu 20% der VAG Freiburg, zu 20% dem Landkreis Emmendingen, zu 20% dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald uund zu 20% dem Land Baden-Württemberg. Hier stellt also den Überwiegenden Teil die Gebeitskörperschaft, nachdem die ursprünglichen Gründungsmitglieder des RVF (SWEG, DB Regio, 10 private Omnibusunternehmen, Stadt Breisach, Stadtwerke Emmendingen und die Stadtwerke Bad Krozingen) ihre Anteile verkauft haben und ausbezahlt wurden. Bei einem Mischverbund gibt es in der Regel einen Anerkennungszwang, sprich ein Unternehmen was auf dem Gebiet des RVF ÖPNV anbieten will muss der RVF Tarif anerkennen. Dafür erhält es dann auch Fahrkartenerlösanteile ausbezahlt.
Ein "echter" Verkehrsverbund wird von der Gebietskörperschaft getragen so zB beim KVV von der Stadt Karlsruhe, dem Landkreis Karlsruhe, dem Landkreis Rastatt, der Stadt Baden-Baden, dem Landkreis Germersheim, der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße. Hier legt die Gbeietskörperschaft die Fahrpreise fest und es besteht beim Anbieten von ÖPNV ein Anerkennungszwang des Verbundtarifes.
Ein Verkehrsverbund bestellt nicht zwigend Verkehre, das kommt auf die Organisationsform des Verkehrsverbundes an, der KVV macht es zB nicht, dort macht es für die Schiene bei Bundesschienenwegen das Landesverkehrsministerium in BaWü bzw der ZSPNV in Rheinland-Pfalz. Bei Schienenwegen des Landes und beim Busverkehr macht es der jeweilige Landkreis, teilweise gibt es da noch Förderung vom Land. Der VRR macht zB den Bus- und Bahnverkehr selber, sprich er schreibt die Verkehre aus und macht die Vergaben und beschafft auch ggf die Fahrzeuge. Dort bekommt der VRR dann entsprechende Landesmittel zur Bestellung und Bezahlung der Verkehre.
Eine Tarifgemeinschaft kann nicht so einfach zu einem Verkehrsverbund werden, dafür müssen die Eigentümer ihre Gesellschaftsanteile freiwillig verkaufen und die Tarifgemeinschaft auflösen, bzw überführen. Dazu kann man einen Anteilseigner nicht Rechtlich zwingen, denn für eine Enteignung dürfte es keine Rechtsgrundlage geben.
In Bayern in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau ist man mit der parallelen Gründung eines Verkehrsverbundes kräftig auf die Schnauze gefallen. Die Regionalbusse ab Passau in den Landkreis Passau und Freyung-Grafenau fahren zum Verkehrsverbund Donau-Wald, die Fahrkarten des Verkehrsverbundes Donau-Wald berechtigen aber nicht zur Fahrt mit den Stadtbussen in Passau und zur Nutzung der Züge im Verkehrsverbund Donau-Wald mit Ausnahme des Landkreis Passau. Ebenso haben die Regionalbusse innerhalb der Stadt Passau ein Bedienungsverbot dürfen also nur zum Ein- bzw Aussteigen halten je nach Fahrtrichtung. Noch komplizierter wird es bei den Schnellbussen in den Landkreis Freyung-Grafenau die sind nur zum Haustarif nutzbar nicht zum Verkehrsverbund Donau-Wald.
Man sieht also Landestarifverbünde zu gründen ist alles, aber nicht einfach. Deshalb hat das Land ja bei der BW-Tarif GmbH auch die Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften nicht aufgelöst bzw ausbezahlt, das wäre nicht nur sehr teuer für das Land Baden-Württemberg geworden, sondern auch Rechtlich sehr kompliziert. So hätten bei einer Ausweitung des VRN nicht nur das Land Baden-Württemberg, die Stadt Mannheim, die Stadt Heidelberg, der Rhein-Neckar-Kreis und der Neckar-Odenwald-Kreis sondern mindestens auch die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und die dort beteiligten Landkreise und Städte da noch ein sehr gewichtiges Wort mit zu reden. Selbst der RMV ist ja am Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Mainz gescheitert, die Stadt Mainz ist kein Mitglied des RMV, der RMV Tarif gilt zwar in der Stadt Mainz, aber nur weil der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden Mitglied des RMV ist. Der RMV hat in Mainz keine Aufgabenträgerschaft und darf auch dort nicht in die Fahrpläne mit rein reden. Das macht die Stadt Mainz und die Mainzer Mobilität.