VDV TramTrain

Hallo zusammen, ich habe heute ein interessanten Artikel gefunden in Sachen VDV Tram Train also wird sich es Wohl noch bis nächtes Jahr wahrscheinlich zögern mit der kompletten Typenzulassung für sämtliche Fahrzeuge ,wer möchte kann ihn lesen.
Wünsche euch einen schönen Abend noch.

 
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Mangels Idee für einen besseren Ort: normalerweise ist der Gleisanschluss des BHW immer mit einer Sh2-Tafel versehen und die Signalanlage dunkelgeschaltet. Sowohl Samstag als auch heute fehlte die Tafel und die Signalanlage war aktiv, als ich vorbeifuhr.
 
Genau. Wobei ich nicht weiß, wer Infrastrukturbetreiber im Hafen ist. Laut stellwerke.info gehört die Infrastruktur der AVG.
 
Genau. Wobei ich nicht weiß, wer Infrastrukturbetreiber im Hafen ist. Laut stellwerke.info gehört die Infrastruktur der AVG.
Eigentlich gehört die Infrastruktur dem Rheinhafen Karlsruhe

Der Rheinhafen gehöhrt wie die VBK und den großteil der AVG zum KVVH
 
Eigentlich gehört die Infrastruktur dem Rheinhafen Karlsruhe

Der Rheinhafen gehöhrt wie die VBK und den großteil der AVG zum KVVH
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In Saarbrücken scheinen zumindest im BOStrab-Bereich die neuen Fahrzeuge freizügig einsetzbar zu sein; das lässt sich zumindest am Rande aus einer Pressemitteilung der Saarbahn entnehmen: "Acht Busfahrer, die Anfang dieser Woche erfolgreich die Prüfung zum Straßenbahnfahrer abgelegt haben, übernehmen Fahrten im Innenstadtbereich. Dabei kommen neue Fahrzeuge der zweiten Generation zum Einsatz."
 
In Saarbrücken scheinen zumindest im BOStrab-Bereich die neuen Fahrzeuge freizügig einsetzbar zu sein; das lässt sich zumindest am Rande aus einer Pressemitteilung der Saarbahn entnehmen: "Acht Busfahrer, die Anfang dieser Woche erfolgreich die Prüfung zum Straßenbahnfahrer abgelegt haben, übernehmen Fahrten im Innenstadtbereich. Dabei kommen neue Fahrzeuge der zweiten Generation zum Einsatz."

Hi KBS635,
ganz so einfach ist es rechtlich leider noch nicht. Man darf hier einen lokal begrenzten Probebetrieb nicht mit einer echten, freizügigen Linienzulassung verwechseln.
Die offizielle Pressemitteilung der Saarbahn bezieht sich auf frisch geprüfte Fahrer, die im Rahmen der Inbetriebnahmegenehmigung auf einem klar definierten Test-Abschnitt im Innenstadtbereich Praxisstunden sammeln. Das ist ein reiner Zweck-Einsatz unter strengen Auflagen (unter anderem, um streikbedingten Fahrermangel in der City abzufedern) und weit weg von einem 'freizügigen' Netzeinsatz.
Dass es noch keine finale Zulassung gibt, zeigen auch die aktuellen Pressemeldungen der KVV bei uns in Karlsruhe: Die VBK und AVG befinden sich mit den gelieferten Zügen mitten in der Erprobungs-, Brems- und Integrationsphase. Da die Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Plattform basieren, läuft das Zulassungsverfahren Hand in Hand. Hätte Saarbrücken schon die endgültige BOStrab-Serienzulassung für den freien Fahrgastverkehr, wäre das auch für Karlsruhe der Durchbruch. Dem ist aber noch nicht so, im Testbetrieb wird auch weiterhin fleißig zwischen den Betrieben rotiert und optimiert.

Eine schöne Woche
Citylink karlsruhe
 
Kann es sein, dass Du der Entwicklung in SB nicht lückenlos gefolgt bist?. Bis Ende letzter Woche gab es einen Probebetrieb mit Fahrgästen bis Etzenhofen. Jetzt ist dieser verschwunden, statt dessen finde ich die zitierte PM. Ich gehe daher davon aus dass die Genehmigung durch die saarländische zuständige Behörde zumindest so liberal gehalten ist, dass dieser Einsatz möglich ist. Denn dass frisch gebackene Fahrer, die heute ihren dritten echten Arbeitstag haben diesen 'Probebetrieb' durchführen dürfen und "reiner Zweck-Einsatz unter strengen Auflagen" passt irgendwo nicht zusammen. Es passt eher zu der Annahme, wie es auch Karsten Nagel gesagt hatte, dass die Saarbahn die Fahrzeuge im BOStrab Bereich frei einsetzen kann. Wo kommt eigentlich Dein Wissen her?
 
Kann es sein, dass Du der Entwicklung in SB nicht lückenlos gefolgt bist?. Bis Ende letzter Woche gab es einen Probebetrieb mit Fahrgästen bis Etzenhofen. Jetzt ist dieser verschwunden, statt dessen finde ich die zitierte PM. Ich gehe daher davon aus dass die Genehmigung durch die saarländische zuständige Behörde zumindest so liberal gehalten ist, dass dieser Einsatz möglich ist. Denn dass frisch gebackene Fahrer, die heute ihren dritten echten Arbeitstag haben diesen 'Probebetrieb' durchführen dürfen und "reiner Zweck-Einsatz unter strengen Auflagen" passt irgendwo nicht zusammen. Es passt eher zu der Annahme, wie es auch Karsten Nagel gesagt hatte, dass die Saarbahn die Fahrzeuge im BOStrab Bereich frei einsetzen kann. Wo kommt eigentlich Dein Wissen her?
Hi @KBS635,
keine Sorge, ich verfolge das Projekt schon ziemlich lückenlos. 😉 Du wirfst hier nur gerade ein paar Sachen durcheinander, die rechtlich und betrieblich komplett verschieden sind.
Dass die Fahranfänger auf den Kisten sitzen, ist kein Widerspruch, sondern genau der Sinn von so einer zeitweisen Test-Genehmigung der TAB. Die Saarbahn nutzt die Runden in der City ja bewusst, um die Leute auf dem neuen Typ fitzumachen und nebenbei streikbedingte Löcher zu stopfen. Das ist aber meilenweit von einer echten, freien Linienzulassung für das ganze Netz entfernt.
Dein Beispiel mit Etzenhofen zeigt das eigentlich perfekt: Etzenhofen ist Köllertalbahn, also EBO (Eisenbahn) und nicht mehr BOStrab (Straßenbahn). Dass der Betrieb in der City jetzt erst mal weg ist, liegt einfach daran, dass die Fahrzeuge für die nächsten Test-Phasen umgezogen sind. Auf der EBO-Strecke werden jetzt die Zugsicherungen getestet – und das läuft behördlich vorgeschrieben absolut ohne Fahrgäste.
Da Saarbrücken und Karlsruhe hier ein Gemeinschaftsprojekt mit einer identischen Fahrzeugplattform hochziehen, gibt es da keine behördlichen Alleingänge oder 'liberale Sonderrechte' fürs Saarland. Wenn die Saarbahn den BOStrab-Bereich wirklich schon komplett und frei in der Tasche hätte, wären wir hier in Karlsruhe bei der VBK auch schon drei Schritte weiter. Da stecken wir aber alle noch mitten im Zulassungs-Rattenschwanz. Es bleibt erst mal ein ganz normaler, abschnittsweiser Testbetrieb.
Grüße
Citylink karlsruhe
 
ich verfolge das Projekt schon ziemlich lückenlos.
Wie viele andere im Forum auch
Dass die Fahranfänger auf den Kisten sitzen, ist kein Widerspruch, sondern genau der Sinn von so einer zeitweisen Test-Genehmigung der TAB.
Weil die eher was falsch machen und dadurch das Fahrzeug mehr stressen?
Dein Beispiel mit Etzenhofen zeigt das eigentlich perfekt: Etzenhofen ist Köllertalbahn, also EBO (Eisenbahn) und nicht mehr BOStrab (Straßenbahn).
Siehe vorherigen Post mit dem Link
Dass der Betrieb in der City jetzt erst mal weg ist, liegt einfach daran
...dass die Neuen auf diesen Fahrzeugen geschult wurden und nun das Streikbrech- äh Ersatzkonzept mit diesen Bahnen gefahren wird. Wenn sich die Geschäftsführung der Saarbahn nicht absolut sicher gewesen wäre, dass die neuen Fahrzeuge (unter welcher Genehmigung denn auch) im BOStrab-Bereich verlässlich einsetzbar sind, hätte sie die 8 Busfahrer erst mal auf den alten Kisten geschult.
Da Saarbrücken und Karlsruhe hier ein Gemeinschaftsprojekt mit einer identischen Fahrzeugplattform hochziehen, gibt es da keine behördlichen Alleingänge oder 'liberale Sonderrechte' fürs Saarland.
Hm - jedenfalls fahren die in Saarbrücken schon mit Fahrgästen - wenn ich mich recht entsinne, haben die den Tramtrain schneller in die Fahrgastbeförderung bekommen als die AVG seinerzeit den ET2010. Und irgendwo in diesem Thread hast Du mir ja erklärt, dass die TAB in BW nicht von der im Saarland abhängig ist. "Eine Ausnahmegenehmigung der TAB im Saarland gilt rechtlich ausschließlich für das dortige Bundesland und das Netz der Saarbahn.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als unsere zuständige Technische Aufsichtsbehörde prüft den Tw 401 völlig eigenständig." Also entweder schlagen Entscheidungen in Saarbrücken auf uns durch oder nicht. Und in letzterem Fall musst Du einfach akzeptieren, dass die Ausnahmegenehmigung für die Saarbahn de facto bedeutet, dass nachweisbar jede Haltestelle im BOStrab Bereich schon im Fahrgastbetrieb bedient wurde. Was meiner Definition von freizügig entspricht. Ob da nun Nagels Karsten einen kennt, der einen kennt, der dafür sorgt, dass da nicht genau hingeguckt wird oder ob das alles 110% korrekt ist bleibt sich gleich
 
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Wie viele andere im Forum auch

Weil die eher was falsch machen und dadurch das Fahrzeug mehr stressen?

Siehe vorherigen Post mit dem Link

...dass die Neuen auf diesen Fahrzeugen geschult wurden und nun das Streikbrech- äh Ersatzkonzept mit diesen Bahnen gefahren wird. Wenn sich die Geschäftsführung der Saarbahn nicht absolut sicher gewesen wäre, dass die neuen Fahrzeuge (unter welcher Genehmigung denn auch) im BOStrab-Bereich verlässlich einsetzbar sind, hätte sie die 8 Busfahrer erst mal auf den alten Kisten geschult.

Hm - jedenfalls fahren die in Saarbrücken schon mit Fahrgästen - wenn ich mich recht entsinne, haben die den Tramtrain schneller in die Fahrgastbeförderung bekommen als die AVG seinerzeit den ET2010. Und irgendwo in diesem Thread hast Du mir ja erklärt, dass die TAB in BW nicht von der im Saarland abhängig ist. "Eine Ausnahmegenehmigung der TAB im Saarland gilt rechtlich ausschließlich für das dortige Bundesland und das Netz der Saarbahn.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als unsere zuständige Technische Aufsichtsbehörde prüft den Tw 401 völlig eigenständig." Also entweder schlagen Entscheidungen in Saarbrücken auf uns durch oder nicht. Und in letzterem Fall musst Du einfach akzeptieren, dass die Ausnahmegenehmigung für die Saarbahn de facto bedeutet, dass nachweisbar jede Haltestelle im BOStrab Bereich schon im Fahrgastbetrieb bedient wurde. Was meiner Definition von freizügig entspricht. Ob da nun Nagels Karsten einen kennt, der einen kennt, der dafür sorgt, dass da nicht genau hingeguckt wird oder ob das alles 110% korrekt ist bleibt sich gleich
Hi KBS635,
wir reden da aneinander vorbei. Du schreibst in deinem Beitrag selbst von einer 'Ausnahmegenehmigung der TAB' – und genau das ist der Punkt. Eine Ausnahme braucht man im Bahnbetrieb ja überhaupt nur deshalb, weil die reguläre Serien- und Plattformzulassung eben noch nicht vorliegt. Ich habe noch nie gehört, dass eine Behörde Neufahrzeuge ohne fertige BOStrab-Typzulassung einfach so 'freizügig' ins Netz lässt. Das gibt es im deutschen Zulassungsverfahren schlichtweg nicht. Wenn da was schiefgeht, riskieren die Prüfer ihre sofortige Entlassung und haften persönlich. Da nützt auch kein Vitamin B, nur weil Karsten Nagel jemanden kennt.
Dass die Saarbahn die Züge im Innenstadtnetz bewegt, bestreitet niemand. Aber das läuft auf exakt zwei festen Kursen im Probebetrieb, um im kontrollierten Rahmen Kilometer unter Last zu schrubben und Fahrer zu schulen. Das ist das genaue Gegenteil von einem freien, fahrplanmäßigen Netzeinsatz.
Dein Vergleich mit dem ET 2010 hinkt übrigens gewaltig – im Gegenteil, er beweist genau meine Seite. Weißt du noch, was das damals für ein Drama war? Weil der ET 2010 das erste Fahrzeug mit der neuen Crash-Norm war, stand die Serie wegen massiver Probleme mit den Türen, Schließzeiten und den Bremskurven ewig auf dem Abstellgleis, weil das EBA quergeschossen hat. Trotzdem hat man damals mit der echten Inbetriebnahme gewartet und die Züge im Vorab-Probebetrieb auf der S2 eingesetzt – und zwar genau wie heute im Saarland auf lediglich zwei Kursen im Fahrzeugtausch!

Genau weil man diesen zähen Zulassungs-Rattenschwanz in Karlsruhe aus der Historie kennt, zieht man das VDV-TramTrain-Projekt heute auf einer gemeinsamen Plattform durch. Es gibt da keine saarländischen Alleingänge. Schau mal auf Drehscheibe Online (DSO) ins Straßenbahn-Forum: Da herrscht absolute Funkstille zum Thema. Wenn die Plattform die Serienfreigabe hätte, würde DSO vor Beiträgen und Umlaufplänen explodieren.

Lass uns das Thema einfach abwarten. Spätestens wenn VBK und AVG hier bei uns in Karlsruhe die finale Serienzulassung für die gemeinsame Plattform offiziell verkünden, wissen wir, dass das Verfahren durch ist. Bis dahin bleibt es auf beiden Seiten ein ganz normaler, abschnittsweiser Erprobungsbetrieb. 😉“*
 
Ich habe noch nie gehört, dass eine Behörde Neufahrzeuge ohne fertige BOStrab-Typzulassung einfach so 'freizügig' ins Netz lässt.
Ich auch nicht. Ich weiss aber aus meiner Erfahrung, dass es Sachen, von denen ich noch nichts gehört habe, trotzdem geben kann
Das gibt es im deutschen Zulassungsverfahren schlichtweg nicht.
Dann hätte ich da gerne eine Quelle.

Meine Quellen sind a) die Tabelle mit dem Fahrplan der Probefahrten aus dem September - falls Du da eine Haltestelle im BOStrabbereich in Saarbrücken findest, die nicht mit mindestens einer Fahrzeit aufgeführt ist - dann modifiziere ich gerne meinen Ausgangspost b) die Pressemitteilung, der zu entnehmen ist, dass die Busfahrer auf dem neuen Wagentyp geschult wurden (wir beide wissen, dass in sechs Wochen vermutlich nicht beide Wagentypen auf dem Lehrplan standen) c) die Tatsache, dass der neue Fahrplan andere Fahrlagen aufweist als beide Probeverkehre d) das Verschwinden des Hinweises auf den Probebetrieb und e) der aktuelle Machtkampf zwischen GDL und Saarbahn lassen durchaus den Schluss zu, dass die Saarbahn ziemlich frei über den Einsatz der Tramtrains zwischen Römerkastell und Etzenhofen entscheiden kann (ob das dann noch bei der TAB abgenickt wird, ist zweitrangig).

Dein Fehler Etzenhofen im EBO Bereich zu verorten, ist vermutlich dem geschuldet, dass der Bahnhof Etzenhofen an der alten KBS635 weiter südlich lag als die jetzige Haltestelle, die quasi vor der Einfahrt auf die Trasse liegt.
 
Ich auch nicht. Ich weiss aber aus meiner Erfahrung, dass es Sachen, von denen ich noch nichts gehört habe, trotzdem geben kann

Dann hätte ich da gerne eine Quelle.

Meine Quellen sind a) die Tabelle mit dem Fahrplan der Probefahrten aus dem September - falls Du da eine Haltestelle im BOStrabbereich in Saarbrücken findest, die nicht mit mindestens einer Fahrzeit aufgeführt ist - dann modifiziere ich gerne meinen Ausgangspost b) die Pressemitteilung, der zu entnehmen ist, dass die Busfahrer auf dem neuen Wagentyp geschult wurden (wir beide wissen, dass in sechs Wochen vermutlich nicht beide Wagentypen auf dem Lehrplan standen) c) die Tatsache, dass der neue Fahrplan andere Fahrlagen aufweist als beide Probeverkehre d) das Verschwinden des Hinweises auf den Probebetrieb und e) der aktuelle Machtkampf zwischen GDL und Saarbahn lassen durchaus den Schluss zu, dass die Saarbahn ziemlich frei über den Einsatz der Tramtrains zwischen Römerkastell und Etzenhofen entscheiden kann (ob das dann noch bei der TAB abgenickt wird, ist zweitrangig).

Dein Fehler Etzenhofen im EBO Bereich zu verorten, ist vermutlich dem geschuldet, dass der Bahnhof Etzenhofen an der alten KBS635 weiter südlich lag als die jetzige Haltestelle, die quasi vor der Einfahrt auf die Trasse liegt.
Hi KBS635,
wir müssen das Rad hier doch gar nicht neu erfinden. Du hast nach einer Quelle gefragt: Die Basis für das gesamte Verfahren ist ganz einfach § 62 der BOStrab. Da ist gesetzlich felsenfest geregelt, wie eine Abnahme und Inbetriebnahme abläuft. Die TAB darf überhaupt keine freizügige Serienzulassung erteilen, solange das Hauptverfahren für die gesamte Plattform noch läuft.
Und genau deshalb ist die Aufsichtsbehörde im Schienenverkehr auch niemals 'zweitrangig'. Kein Betrieb in Deutschland setzt eigenmächtig Vorserienfahrzeuge ohne behördliches Okay in den Fahrgasteinsatz – erst recht nicht im dichten Streik-Chaos, wo das Risiko für Ausfälle viel zu hoch ist.
Deine Fahrplan-Tabelle aus dem September beweist im Grunde gar nichts. Auch eine leere Fahrschule oder ein Messzug braucht im Bahnbetrieb logischerweise eine feste Fahrplantabelle mit Fahrzeiten für jede Haltestelle, damit die Signale richtig gestellt werden und sich die Züge nicht mit dem regulären Ersatzverkehr der S1 in die Quere kommen. Die acht umgeschulten Busfahrer müssen ja die Strecken kennenlernen und das Lichtraumprofil muss getestet werden. Aber ein Schulungszug macht eben keinen fahrplanmäßigen Linienbetrieb für Fahrgäste. Und zu Etzenhofen: Völlig egal, wo der Bahnsteig heute geografisch liegt – rechtlich unterliegt die Köllertalbahn der EBO. Genau deshalb schreibt die Saarbahn in ihrer eigenen Meldung vom August ja selbst, dass dort strikt ohne Fahrgäste getestet wird.
Am Ende gibt es hier auch gar kein Wettrennen, wer zuerst fertig ist. Wie Thorsten Erlenkötter von der AVG schon im Juni in den KVV-Meldungen klargestellt hat, hängen alle Projektpartner bei dieser Stadler-Plattform komplett in einem Boot. Es bringt also nichts, die Fakten und die offiziellen Meldungen jetzt so lange zu biegen, bis sie zur eigenen Theorie passen. Lass uns das Thema an der Stelle einfach gut sein lassen und abwarten, bis das Konsortium das Verfahren offiziell durch hat. Dann sieht man die Bahnen auch ganz normal im täglichen Linieneinsatz. 😉
Grüße Citylink Karlsruhe
 
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