Streik

Warum darf nur der öffentliche Verkehr bestreikt werden, der Autoverkehr aber nicht?

"Heute hat auch der ADAC bestätigt, dass kein Tunnel auf deutschen Autobahnen von einer Sperrung aufgrund des Warnstreiks betroffen ist. In Hamburg hatte das Landgericht sogar entschieden, dass Verdi für den Elbtunnel eine Notdienstvereinbarung vorlegen müsse, nach der ein normaler Betrieb möglich sei."
 
Ich zitiere mal aus der Begründung aus folgender Quelle: https://justiz.hamburg.de/gerichte/...ressemitteilungen/pressemeldung-2023-3-671216

.... Der am Montag schon durch den Streik auch anderer Verkehrsbetriebe zu erwartende Stau könne durch die Sperrung insbesondere des Elbtunnels im gesamten Stadtgebiet zu massiven Behinderungen von Notdienstfahrzeugen der Feuerwehr führen. Hierin liege ein abzuwägendes Risiko für Leib und Leben zahlreicher Menschen, welches unter Abwägung auch des Streikrechts in diesem Einzelfall eine Notdienstanordnung erforderlich mache.
 
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