Polizei startet Fahrradkontrollen in der Region

Meldung des SWR : Polizei startet Fahrradkontrollen in der Region
Laut eines Polizeisprechers geht es dabei nicht primär darum Strafen zu verhängen, sondern aufzuklären. Zum Beispiel über die Gefahren eines toten Winkels beim Lkw.
So wird das nichts.
§56 STVZO bestimmt:
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Mit einem unvermeidbaren "toten Winkel" kann der Fahrzeugführer eben nicht " alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten" und der KFZ-Führer hat das Fahrzeug vor der weiteren Benutzung wieder in einen verkehrssicheren, der STVZO entsprechenden Zustand, zu versetzen.
In der Regel ist das Problem aber, das der LKW-Fahrer seine vorhandenen Spiegel nicht oder nicht richtig benutzt. Und dieses Problem kann man wirksam nur durch bessere Schulung des KFZ-Führers abstellen und dessen hohe Fehlerquote deutlich verringern. Unfallforscher kommen da auf erschreckend hohe Fehlerquoten.
Denn es ist heute schon so , das in den meisten Fällen, in denen Autofahrer Radfahrern beim Abbiegen die Vorfahrt nehmen, der Radfahrer den Unfall verhindert. Erst dann, wenn der Radfahrer den Fehler des KFZ-Führers nicht (rechtzeitig) erkennt, kommt es zum Unfall. Da ist die Fehlerquote aber deutlich geringer.
 
Mal eben bei Rot noch über die Ampel fahren: In Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden könnte das am Mittwoch teuer werden.
Hoffentlich hat sie vorher § 37 durchgelesen:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Ich kenne einige Ampeln in KA und Umgebung, wo man
a) legal mit dem Rad queren kann bzw. sogar soll,
b) aber weder Fahrverkehrs-, noch Radverkehrsampel vorhanden ist, nur eine für Radler irrelevante Fußgängerampel ...,
(c) an einigen Stellen auch die Bedingung "auf Radverkehrsführungen" nicht erfüllt ...)
Da gilt also "freie Fahrt für freie Radler", aber erst, nachdem sie in der Regel § 10 beachtet haben (Stellen, wo dann Rechts vor Links gilt, sind mir im Moment nicht in Erinnerung ...)
 
Und bei relevanten Fußgängerampeln ( mit Radsymbol aber ohne Gelbphase) mit einer fiktiven Gelbphase zu rechnen ist.
 
... soweit die Theorie, die sich in der Praxis aber noch nicht mal vor Gericht durchsetzen lässt, siehe ein Fall in anderen Foren, aber evtl. bessert sich das nun, nachdem ein Busfahrer in so einem Fall Recht bekam, also "richtiger" Verkehr ...
 
Die Stadt sollte die Radwege besser kontrollieren. Oft liegen da tagelang Scherben herum, die Radfahrer zu plötzlichen Schwenkern veranlassen.
Die Führung des Radweges von der Durlacher Alle zur östlichen Kaiserstraße im spitzen Winkel zu den Schienen der Bimmelbahn ist ein Sicherheitsrisiko., weil da leicht jemand mit den Rädern in die Rillenschienen geraten und zu Fall kommen kann.
Als Radfahrer sollte man generell eher passiv fahren. Man hat keine Knautschzone, sondern IST die Knautschzone.
 
Die Führung des Radweges von der Durlacher Alle zur östlichen Kaiserstraße im spitzen Winkel zu den Schienen der Bimmelbahn ist ein Sicherheitsrisiko., weil da leicht jemand mit den Rädern in die Rillenschienen geraten und zu Fall kommen kann.
Da sollte man beim Queren des 2. Gleispaares nicht der Furt folgen, sondern nach rechts aus dieser raus driften. Geht da ja relativ einfach, weil man keinen parallelen Autoverkehr hat und nur auf parallele Radfahrer achten muss ...
Ich biege da normalerweise links ab und nutze dafür schon vor der Haltestelle die Fahrbahn.
Spitzwinklige Querungen habe ich schon mehrfach in B-Plänen etc. moniert (zuletzt Kreisel Verlängerung 2, aber auch "Am Schlachthof", Durlacher links rum in die Tulla, Ph-Reis, ...), leider bisher ohne Erfolg. Besagten Kreisel und Schienen hätte man gegenläufig verschieben können m.E., nun denn ...
 
In der Regel ist das Problem aber, das der LKW-Fahrer seine vorhandenen Spiegel nicht oder nicht richtig benutzt. Und dieses Problem kann man wirksam nur durch bessere Schulung des KFZ-Führers abstellen und dessen hohe Fehlerquote deutlich verringern. Unfallforscher kommen da auf erschreckend hohe Fehlerquoten.
Denn es ist heute schon so , das in den meisten Fällen, in denen Autofahrer Radfahrern beim Abbiegen die Vorfahrt nehmen, der Radfahrer den Unfall verhindert. Erst dann, wenn der Radfahrer den Fehler des KFZ-Führers nicht (rechtzeitig) erkennt, kommt es zum Unfall. Da ist die Fehlerquote aber deutlich geringer.
Naja, so ganz einfach ist die Sache bei LKW nicht. Der klassische Schulterblick aus der PKW-Fahrschule hilft beim LKW nicht und trotz der vielen Spiegel bleiben erschreckend große tote Winkel übrig. Ich finde dieses Video aus England recht hilfreich, um einen Eindruck davon zu bekommen, was der Fahrer nicht sehen kann, selbst wenn er sehr aufmerksam ist. Ich weiß, dass auch viele LKW-Fahrer den Fahrradfahrer im toten Winkel fürchten. Zusätzliche Spiegel würden kaum etwas bringen bzw. der LKW-Fahrer kann die vielen Spiegel gar nicht alle gleichzeitig beobachten. Da helfen wohl nur Abbiegeassistenzsysteme, die ja seit letztem Jahr bei neu zugelassenen Fahrzeugen vorgeschrieben sind. Außerdem helfen natürlich auch bauliche Veränderungen, die die Fahrradfahrer durch vorgezogene Aufstellflächen vor der Haltelinie KFZ in den Sichtbereich der Fahrer bringen. Trotzdem sollten sich sowohl Fahrradfahrer als auch LKW-Fahrer über die Gefahren der toten Winkel bewusst sein und vermeiden, dass es überhaupt zu einer kritischen Situation kommt. Daher finde ich die Aufklärungsarbeit der Polizei durchaus wichtig.

Viele Grüße,
Wirbelstrom
 
Laut ADFC wird offenbar schwer getrickst, wenn der tote Winkel beschworen wird ...
Demnach gibt es ihn nicht.
... sofern der Lkw geradeaus fährt oder rechte Kurven. Bei Sattelschleppern oder Anhängern in Linkskurven ist es anders, das könnte das Problem des tödlichen Unfalls am Lameyplatz kurz nach dessem Umbau = kurz vor den Nachbesserungen gewesen sein ...

Ein Beifahrer könnte ebenso helfen
- in der Stadt beim Abbiegen: Rübe raushalten und "Frei!"lich kommt da ein Radler ...
- über Land zum Fahrerwechsel, Fahren ohne Pause ...
 
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