Osterferien 2026: AVG-SEV Rüppurr Battstr. <> Bad Herrenalb/Ittersbach, Durlach<>Bretten/Söllingen; VBK-Linie 14 Europaplatz<>Oberreut

Der Bus kann entweder über die Hauptstraße bis Ortsende fahren und dort wenden oder halt an der Reetzstraße, du musst aber auch beachten das ein Bus 12m oder 17,5m Länge hat und ggf. Parkverbotsschilder aufgestellt werden müssen.

Ich weiß nicht ob jeder Gemeinde gerne Parkverbotsschilder aufstellt oder es auch dann genehmigt.
Am Ortsende auf der Südostseite kann man nicht wirklich wenden.

Wendern wie es aktuell ist, oder die von mir eingeworfene Idee.

Alles andere ist von der Straßenbreite etc nicht möglich
 
In der Ära Dr. Ludwig wäre das Problem dadurch gelöst worden, dass der 152er zum Turmberg verlängert worden wäre, dann eine Runde zurück zum Hammerwerk, wieder nach Durlach und dann wieder als 152 zurück nach Lgstb. Das Geld für den zusätzlichen Bus hätte Lu schon aufgetrieben.
 
In der Ära Dr. Ludwig wäre das Problem dadurch gelöst worden, dass der 152er zum Turmberg verlängert worden wäre, dann eine Runde zurück zum Hammerwerk, wieder nach Durlach und dann wieder als 152 zurück nach Lgstb. Das Geld für den zusätzlichen Bus hätte Lu schon aufgetrieben.

In der Ära Ludwig hätten sich auch Chancen ergeben, das Geld zu finden und keine unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Diese Zeiten sind vorbei - auch ein anderer käme mit der Ludwig'schen Hemdsärmeligkeit heute nicht mehr weit...

Beispielsweise wird die Formulierung in §40 PBefG
Als geringfügig sind auch Fahrplanänderungen anzusehen, die durch Baustellen verursacht werden
wird inzwischen ausschließlich im Sinne von "Baustellen auf dem regulären Linienweg" gelesen, so dass dein Vorschlag eine "grundsätzlich genehmigungspflichtige Änderung des Fahrplans" wäre, schließlich gilt:
Der Fahrplan muß die Führung der Linie, ihren Ausgangs- und Endpunkt sowie die Haltestellen und Fahrzeiten enthalten.
 
Ich stimme Dir vollkommen bei, das wäre heute so nicht mehr möglich, allerdings aus Gründen des Wettbewerbsrechtes. Auch in Zeiten von Dr. Ludwig wurden planbare Fahrplanänderungen zumindest dem Regierungspräsidium vorgelegt, auch um Fahrer und Planer abzusichern. Im vorliegenden Fall hätten diese Fahrten in Berghausen an der Keplerstr. begonnen und geendet, somit verkürzte Fahrt auf dem bereits genehmigten Linienweg und der Rest wäre als S5E auf deren Weg durchgeführt worden.

Im übrigen wäre es heute einfacher, solche Kreativitäten genehmigt zu bekommen. Nach §40 PBefG "Soweit die Fahrpläne Gegenstand eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, hat die zuständige Behörde diese der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. In diesem Fall gilt die Zustimmung als erteilt."
wäre nur noch der zuständige Landkreis zu überzeugen.
 
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