Gibt es dazu eine verbindlich Quelle?Die Strecke zwischen Abzweig Dammerstock und Abzweig Bashaide ist nach wie vor nur für 160 km/h Höchstgeschwindigkeit trassiert und auch die Weichen am Abzweig Bashaide lassen in Richtung Tunnel Rastatt nur 160 km/h zu ( unter anderem fehlende bewegliche Herzstücke, aber auch falscher Bogenradius), auch ist zwischen Abzweig Bashaide und Bahnhof Forchheim der Gleismittenabstand nicht verändert worden, damit sind dort über 160 km/h neu nicht mehr zulässig.
Die Bahn, sprich die DB InfraGO AG, muss eine BÜ Beseitigung nie alleine finanzieren, siehe dazu §13 Absatz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg/__13.html In dem von dir genannten Fall würde der Bund 50% der Kosten tragen, die DB InfraGO AG 1/3 der Kosten, das Land Baden-Württemberg 1/6 der Kosten. Den Rest muss die Gemeinde bzw der Landkreis finanzieren, es gibt allerdings in Baden-Württemberg entsprechende Förderprogramme wo das Land noch mal bis zu 75% der Kosten der Gemeinde bzw des Landkreises übernimmt. Siehe zudem §3 Eisenbahnkreuzungsgesetz, wer wann den Anstoß geben muss https://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg/__3.html
Quatsch, siehe oben.
Die Züge werden auch mit ETCS Level 2 bis zum Abzweig Bashaide weiterhin nur 160 km/h fahren dürfen, auch wenn zwischen Abzweig Bashaide und Abzweig Dammerstock mal irgendwann ein 3. und 4. Gleis gebaut werden sollte. Das würde bedingen dass das Landesdenkmalamt dem Abriß des Denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes von Forhheim zustimmt, nachdem die ehemalige Druckerei samt Gelände am Siberlstreifen inzwischen von DB Kommunikationstechnik GmbH verkauft wurde.
Der Bahnübergang wird gesperrt, weil die Hochtastfahrten für eine erfolgreiche Streckenabnahme schon am Abzweig Bashaide die 275 km/h (250 km/h Streckenhöchstgeschwindigkeit +10% Überschreitung) erreichen müssen, dafür ist ein entsprechender Beschelunigungsweg erforderlich.
Nach meiner Kenntnis sind weder ein starres Herzstück im geraden Fahrweg (zum Tunnel) noch 4m Gleisabstand für Geschwindigkeiten bis 200km/h unzulässig. Bei Neubau müsste man wohl auf 4,5m Gleisabstand gehen - aber hier ist es ja Bestandsstrecke. Dass man den Neubau der Oberleitung als Begründung heranzieht mag ich erstmal nicht glauben. Macht auf den ersten Blick zumindest auch keinen Sinn eine 200km/h Oberleitung zu installieren wenn ohne Änderung am Gleisabstand nur 160km/h gefahren werden darf.
Wegen der Finanzierung BÜ-Beseitigung:
Die Detailaufdrösselung habe ich nicht so verfolgt. was ich bei der Erklärung damals sinngemäß mitgenommen habe war, dass die Finanzierung beim 4 gleisigen Ausbau über den Ausbau nach dem Verursacher-Prinzip erfolgt und beim einfachen beseitigen die "Straßenbetreiber" etc. mit finanzieren müssen - aus Sicht der Bahn ist ja die Beseitigung ohne Ausbau nicht notwendig.. Aus diesem Hintergrund ist da bisher immer noch nichts passiert obwohl die BÜ-Beseitigung schon für Ende der 80er Jahre laut einer Bundestagsanfrage von Anfang der 80er Jahre angekündigt war.
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