? Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Fußgängerzonen

Guten Tag,

vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung meiner Frage weiterhelfen.

Wie schnell dürfen die Straßenbahnen im Bereich der Fußgängerzonen (und Spielstraßen) in der Kaiserstraße sowie in Durlach fahren?
Gelten für Straßenbahnen die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für die übrigen Fahrzeuge?


Hintergrund ist der, dass u.a. ich in Durlach bei normalem Fahrradtempo regelmäßig morgens von Straßenbahnen zur Seite geklingelt werden,
obwohl ich dort fahren darf und eigentlich schon deutlich schneller als Fußgänger unterwegs bin.


Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße
runer
 
Meines Wissens nach, bzw. auch den Signalen nach, sind es zwischen Euro und Kronenplatz 15km/h.
 
Wenn es sich seit der U-Strab-Diskussion 2002 nicht geändert hat (hätte man wohl mitgekriegt), lautet die Ausnahmegenehmigung in der Kaiserstr. auf 25 km/h. Schritt gilt jedenfalls nicht, s. § 6 1 c
 
Erstmal vielen Dank für die Homepage mit der entsprechenden Satzung.

Stellt sich mir nur die Frage, ob es diese Ausnahmegenehmigung (mit 25 km/h) auch irgendwo zu finden gibt?
In § 6 1 c ist ja nur geschrieben, dass die Straßenbahn von dieser Satzung ausgenommen ist.
 
Eine direkte Fundstelle ist mir nicht bekannt. Man könnte es allenfalls indirekt in Diskussionen darüber finden, in Gemeinderatsunterlagen evtl., wenn es um Bahnen in der Kaiserstr. geht. Gelegentlich wurde dann schon mal angedroht, dass die Ausnahme nicht ewig gelten könnte ... Wie lange man da aber zurück suchen muss ...
 
Also ein anderes Beispiel außerhalb von Karlsruhe ist die König-Karl-Straße in Bad Wildbad, hier darf die Stadtbahn im verkehrsberuhigten Bereich 20 km/h fahren und Autos usw. natürlich nur 7 km/h, da wird auch regelmäßig vorm Krankenhaus geblitzt, so dass ich da die Geschwindigkeit mit dem Auto einfach einhalte, egal wie eilig es da die Straßenbahn hinter mir hat.
 
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