Ersatzzüge Abellio

NET2012

aus Karlsruhe-Waldstadt
Ab dem 21. März 2021 möchte Abellio für bis zu neun Wochen wieder vermehrt Ersatzfahrzeuge anmieten, der Ausschreibung nach zielt man dabei gezielt auf die 425.0 von DB Regio ab, die im Saarland und teilweise bei der S-Bahn Rhein-Neckar freigesetzt wurden. Einzelne Fahrzeuge sind nach dem letzten Betriebstag auf der RB2 nach Heilbronn zu Abellio überführt worden, mit unter der 425 049.

Es sollen für einen Zeitraum von bis zu 9 Wochen, beginnend ab 21.3.2021, elektrische Triebzüge für den Einsatz im Stuttgarter Netz, Los 1, angemietet werden, die die folgenden technisch-betrieblichen Vorgaben erfüllen:
— Elektrische Triebzüge mit Inbetriebnahmegenehmigung für Einsatz auf dem übergeordneten deutschen Netz,
— Höchstgeschwindigkeit mind. 140 km/h,
— Zugbeeinflussung PZB,
— Zugfunk GSM-R,
— Mindestens 11 Triebzüge mit einer Länge von höchstens 68 m wegen verfügbarer Bahnsteignutzlängen und Abstellgleislängen, Kapazitäten: mind. 200 Sitzplätze inkl. 1. Klasse,
— 4 Triebzüge mit einer Länge von höchstens 37 m wegen verfügbarer Bahnsteignutzlängen und Abstellgleislängen, Kapazitäten: mind. 100 Sitzplätze inkl. 1. Klasse,
— Alle Fahrzeuge müssen frei untereinander kuppelbar sein (bis zu Vierfachtraktion),
— Maximale Zeit für Zugvereinigung: 4 min (Zeit von Ankunft des später ankommenden Zugteils bis zur Abfahrbereitschaft des gekuppelten Zugverbands inkl. Rangierzeiten),
— Maximale Zeit für Zugflügelung: 2 min (Zeit von Ankunft des Zugverbands bis zur Abfahrt des vorderen Zugteils) bzw. 3 min (Zeit von Ankunft des Zugverbands bis zur Abfahrt des hinteren Zugteils),
— Fahrzeuge müssen von Triebfahrzeugführern nach TfV Klasse A+B mit Baureihenausbildung 425/426 oder 8442 ohne zusätzliche Ausbildung bedient werden können,
— Mindestens 1 geschlossenes WC-System je Fahrzeug, WC muss rollstuhlfahrergeeignet sein,
— Fahrzeuge müssen über Einrichtungen für optische und akustische Fahrgastinformation verfügen,
— Eignung für die Bedienung von Bahnsteighöhen von 38 cm bis 76 cm,
— Halterschaft und Instandhaltung durch Vermieter,
— Zur Vermeidung übermäßigen Überführungsaufwands soll die Instandhaltung möglichst in einem Werk am befahrenen Netz durchgeführt werden (Stuttgarter Netz, Los 1).
Quelle: hier
 
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