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Hierzu ein Ausschnitt aus dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG:Weiß hier zufällig jemand, welche Busunternehmen im Großraum Karlsruhe ihre Busfahrer nach WBO-Tarif bezahlen und welche Unternehmen hingegen untertariflich bezahlen?
(2) Im öffentlichen Personenverkehr gilt dieses Gesetz für alle in Baden-Württemberg zu vergebenden Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3. Dezember 2007, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses Gesetz gilt auch für öffentliche Dienstleistungsaufträge für Verkehre im Sinne von § 1 der Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037), in der jeweils geltenden Fassung.
Hallo enztaeler,Hierzu ein Ausschnitt aus dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
Das wäre bemerkenswert unklug (wobei: Engel würd ich’s noch zutrauen), denn: wenn man (bei entsprechend strikter Anwendung der Vertragsstrafen) auch nur minimal untertariflich bezahlt, und das irgendwie bekannt wird (hier würde wahrscheinlich sogar eine Mitteilung eines einzelnen Mitarbeiters ausreichen, da die Besonderen Vertragsbedingungen LTMG dem Landkreis weitreichende Kontrollmöglichkeiten einräumen), eine Pönale von 1% des Gesamtauftragswertes (!) einzubüßen hätte, das kann eigentlich kein Unternehmen ernsthaft in Kauf nehmen wollen.So weit mir bekannt wird bei Eberhardt, wie auch bei Engel kein WBO Tarif bezahlt, sondern nur an WBO Tarif "angelehnt".
Danke dir für die ausführliche Antwort. Im WBO-Tarif verdienen die meisten Busfahrer aktuell ja 20,28€ die Stunde. Wie viel weniger ist das dann bei Eberhardt? Weißt du da zufällig was bzw. kannst du es ungefähr schätzen?So weit mir bekannt wird bei Eberhardt, wie auch bei Engel kein WBO Tarif bezahlt, sondern nur an WBO Tarif "angelehnt".
Ist es nicht so, dass dieses Gesetz keine Anwendung findet, wenn der Busverkehr eigenwirtschaftlich stattfindet (also nur durch Ticketeinnahmen finanziert und keine Zuschüsse vom Landkreis dabei sind)?Vertragsbedingungen LTMG
Da Eberhardt im KVV nirgends eigenwirtschaftlich fährt ist die Überlegung irrelevant. Bis auf die Brettener Verkehre von Wöhrle ist in der Region nichts eigenwirtschaftlich.Ist es nicht so, dass dieses Gesetz keine Anwendung findet, wenn der Busverkehr eigenwirtschaftlich stattfindet (also nur durch Ticketeinnahmen finanziert und keine Zuschüsse vom Landkreis dabei sind)?
Wenn das stimmt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Eberhardt auf diese Weise untertariflich bezahlen kann und damit durch kommt.
Achso okay, gut zu wissen!Da Eberhardt im KVV nirgends eigenwirtschaftlich fährt ist die Überlegung irrelevant. Bis auf die Brettener Verkehre von Wöhrle ist in der Region nichts eigenwirtschaftlich.