Busunternehmen mit WBO-Tarif

Hallo zusammen!

Weiß hier zufällig jemand, welche Busunternehmen im Großraum Karlsruhe ihre Busfahrer nach WBO-Tarif bezahlen und welche Unternehmen hingegen untertariflich bezahlen?

Würde mich sehr über einige Erfahrungen freuen :)
 
Weiß hier zufällig jemand, welche Busunternehmen im Großraum Karlsruhe ihre Busfahrer nach WBO-Tarif bezahlen und welche Unternehmen hingegen untertariflich bezahlen?
Hierzu ein Ausschnitt aus dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG:
(2) Im öffentlichen Personenverkehr gilt dieses Gesetz für alle in Baden-Württemberg zu vergebenden Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3. Dezember 2007, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses Gesetz gilt auch für öffentliche Dienstleistungsaufträge für Verkehre im Sinne von § 1 der Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037), in der jeweils geltenden Fassung.

Es würde mich schwer wundern, wenn Unternehmen im Linienbusverkehr unterhalb des WBO-Tarifes bezahlen.
 
Hierzu ein Ausschnitt aus dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
Hallo enztaeler,
danke dir für deine Antwort!
Ich habe gehört bzw. gelesen, dass dieses Gesetz nicht anwendbar ist, wenn es sich um eigenwirtschaftlichen Verkehr handelt (also wenn das Busunternehmen sich im jeweiligen Linienbündel nur über die Ticketeinnahmen finanziert und keine Zuschüsse vom Landkreis erhält).

Die Firma Eberhardt (fährt Busverkehr im Murgtal und jetzt auch Ettlingen) beispielsweise schreibt in ihren Stellenanzeigen "tariforientierte Bezahlung".

Das klingt doch nach Bezahlung unterhalb des Tarifs oder liege ich da falsch?
 
Die SWEG Bus Karlsruhe sowie NVW bezahlen meines Wissens nur den WBO Tarif. Das ist auch mit ein Grund für die Tochterfirmen der SWEG.

FMO bezahlt glaube ich auch nur WBO.

Es kann durch aus sein das Eberhardt keinen Tariflohn bezahlt aber ungefähr in gleicher Höhe.
 
So weit mir bekannt wird bei Eberhardt, wie auch bei Engel kein WBO Tarif bezahlt, sondern nur an WBO Tarif "angelehnt".
Die SWEG an sich bezalt in den "Stammbetrieben" also außerhalb der "Ausschreibungstöchter" VerDi ETV. Bei NVW, SWEG Bus Karlsruhe, SWEG Bus Pforzheim, ... wird WBO Tarif bezahlt.
Bei DB Regiobus Baden-Württemberg wird bei den Töchtern Südwestbus, RheinNeckarBus und RAB nach EVG Tarifvertrag bezahlt, das ist vergleichbar mit dem VerDi ETV, bei Friedrich Müller Omnibus wird WBO Tarif bezahlt.
 
So weit mir bekannt wird bei Eberhardt, wie auch bei Engel kein WBO Tarif bezahlt, sondern nur an WBO Tarif "angelehnt".
Das wäre bemerkenswert unklug (wobei: Engel würd ich’s noch zutrauen), denn: wenn man (bei entsprechend strikter Anwendung der Vertragsstrafen) auch nur minimal untertariflich bezahlt, und das irgendwie bekannt wird (hier würde wahrscheinlich sogar eine Mitteilung eines einzelnen Mitarbeiters ausreichen, da die Besonderen Vertragsbedingungen LTMG dem Landkreis weitreichende Kontrollmöglichkeiten einräumen), eine Pönale von 1% des Gesamtauftragswertes (!) einzubüßen hätte, das kann eigentlich kein Unternehmen ernsthaft in Kauf nehmen wollen.

Aber ich habe selber keine Erfahrung damit, ich könnte natürlich auch einfach zu blauäugig sein, wobei mich eine so offen rechtswidrige Vorgehensweise tatsächlich schockieren würde.
 
So weit mir bekannt wird bei Eberhardt, wie auch bei Engel kein WBO Tarif bezahlt, sondern nur an WBO Tarif "angelehnt".
Danke dir für die ausführliche Antwort. Im WBO-Tarif verdienen die meisten Busfahrer aktuell ja 20,28€ die Stunde. Wie viel weniger ist das dann bei Eberhardt? Weißt du da zufällig was bzw. kannst du es ungefähr schätzen? :)


Vertragsbedingungen LTMG
Ist es nicht so, dass dieses Gesetz keine Anwendung findet, wenn der Busverkehr eigenwirtschaftlich stattfindet (also nur durch Ticketeinnahmen finanziert und keine Zuschüsse vom Landkreis dabei sind)?

Wenn das stimmt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Eberhardt auf diese Weise untertariflich bezahlen kann und damit durch kommt.
 
Ist es nicht so, dass dieses Gesetz keine Anwendung findet, wenn der Busverkehr eigenwirtschaftlich stattfindet (also nur durch Ticketeinnahmen finanziert und keine Zuschüsse vom Landkreis dabei sind)?

Wenn das stimmt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Eberhardt auf diese Weise untertariflich bezahlen kann und damit durch kommt.
Da Eberhardt im KVV nirgends eigenwirtschaftlich fährt ist die Überlegung irrelevant. Bis auf die Brettener Verkehre von Wöhrle ist in der Region nichts eigenwirtschaftlich.
 
Zurück
Oben