Ich dachte immer, nach dem Unfall vor vielen Jahren beim Albtalbahnhof gäbe es ein Begegnungsverbot an Weichen.
Nein, das wurde nur für Konstellationen ohne funktionsfähige Fahrsignalanlage eingeführt, entweder bei Defekten an der Signalanlage, oder wenn ohnehin keine existiert (trifft möglicherweise noch auf Einfahrt der Wendeschleife an der Europahalle zu, oder steht da inzwischen auch eine Signalanlage?). (Am Marktplatz war die praktische Befolgung des Begegnungsverbotes in der Periode zwischen Einführung der neuen Regelung – 2011? – und kombilösungsbedingter Stilllegung des Gleisdreiecks aber meiner Erinnerung nach tatsächlich eher mäßig, andererseits immerhin die Geschwindigkeiten auch niedrig.)
Ansonsten hat man stattdessen die Abhängigkeit zwischen Weichenlage und Fahrsignal/LSA nachgerüstet (wie es später auch bundesweit mit einer Anpassung der BOStrab dann generell Pflicht wurde), sodass die Konstellation "Fahrsignal zeigt Fahrt in eine konfliktfreie Fahrtrichtung, Weiche ist hingegen in Richtung Gegengleis gestellt, wird aber übersehen" nicht mehr vorkommen kann, und man für eine Kollision auch gleich noch das Halt zeigende Fahrsignal übersehen müsste. (Gut, 2014 an der Mathystraße ist der Fall mutmaßlich auch passiert, aber insgesamt dürfte die Unfallkonstellation doch deutlich unwahrscheinlicher als das Übersehen einer "lediglich" nicht zur Fahrsignalanlage passenden Weichenstellung sein.)
Auf den Außenstrecken mit tendenziell etwas höheren möglichen Höchstgeschwindigkeiten sind zwischenzeitlich die meisten Abzweige und Wendeschleifen auch mittels Fahrsperre abgesichert, sodass auch das einfache Überfahren eines Fahrsignals nicht mehr vorkommen kann, aus Platz- und Leistungsfähigkeitsgründen lässt sich das Verfahren allerdings nicht direkt auf die Kreuzungen in der Innenstadt übertragen, sodass man es dort bisher ganz bleiben lässt (während andererseits eingleisige Strecken trotzdem immer mit Fahrsperre abgesichert sind, selbst wenn die Signalstandorte keinen ausreichenden Durchrutschweg ermöglichen).
Gegen nicht gestellte (bei Handsteuerung) oder nicht in Endlage gekommene Weichen sind schon seit Einführung der induktiven Weichensteuerung in den 70ern alle elektrisch gestellten Weichen mit Fahrsperre abgesichert (was es auch ermöglicht hat, auch bei den klassischen unverriegelten Weichen die Geschwindigkeit von den standardmäßigen 15 km/h der BOStrab auf 30 km/h anzuheben; seit geraumer Zeit werden dann bei Neubauten und Weichenerneuerungen ohnehin nur noch Weichen
mit Verriegelung verbaut), und spitz befahrene Handweichen – insbesondere ohne Weichenlageüberwachung – sind im Streckennetz größtenteils ausgestorben. So halb zählen da noch die Rückfallweichen in der Kastenwörtstraße, die keine Weichenlageüberwachung haben, aber mit der kommenden Gleiserneuerung sollen die auch durch E-Weichen ausgetauscht werden.