Artikel "Überholen sollten Fahrer nur mit Abstand" in BNN vom 16.2.2021

Online leider hinter Bezahlschranke. Zusammengefasst: Autofahrer überholt 84 jährigen Radfahrer bei einer ( wegen geparkter Autos) Restfahrbahnbreite von 3,8 m. Und der Radfahrer stürzt (ohne Berührung) schwer (mehrere Wochen Krankenhaus) . Der Autofahrer bekommt dafür zunächst einen Strafbefehl von 2000 € und wird nach Widerspruch dagegen zu einer Geldstrafe von 2600 € verurteilt. Und versteht nicht, warum er verurteilt worden ist.
Der Gutachter hat vorgerechnet: Restfahrbahnbreite 3,8 m - 1,9 m KFZ Breite - 0,8 m Breite Radfahrer = 1,1 m für alle Seitenabstände ( Radfahrer nach rechts + KFZ-Radfahrer+Autofahrer nach links) zusammen.
Meine Meinung: Solange dieser Autofahrer nicht verstanden hat, warum und welche Sicherheitsabstände notwendig sind, ist er eine Gefahr für Andere und sollte nicht mehr Autofahren dürfen.
 
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Dann wären gefühlt 77% des Verkehrs raus aus KA ...:LOL:

... weil unter "Überholzwang" leiden eigentlich alle Autofahrer in KA, wenn man ihnen den Platz dafür ließe ...
Kenne ich von der Karlstr. zwischen Karlstor und Euro und zurück, wo die Fahrbahn genau 4 m breit ist. Wenn man da den Meter zu den Parkern lässt und mit dem linken Lenkerende 1,60 vom Parker weg wäre, würden viele gerne haarscharf vorbeiziehen, weil sie es physikalisch gerade so könnten ... Da muss man dann wirklich "zu machen" und weiter links fahren, das ist wohl der "Fehler" des Rentners gewesen ... Er hätte mehr "rüpelradeln" ("Warum fährt der so weit links?!" "DARUM!") müssen ...
 
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