Online leider hinter Bezahlschranke. Zusammengefasst:  Autofahrer überholt 84 jährigen Radfahrer bei einer ( wegen geparkter Autos)  Restfahrbahnbreite von 3,8 m. Und der Radfahrer stürzt (ohne Berührung) schwer (mehrere Wochen Krankenhaus) . Der Autofahrer bekommt dafür zunächst einen Strafbefehl von 2000 € und wird nach Widerspruch dagegen zu einer Geldstrafe von 2600 € verurteilt. Und versteht nicht, warum er verurteilt worden ist.
Der Gutachter hat vorgerechnet: Restfahrbahnbreite 3,8 m - 1,9 m KFZ Breite - 0,8 m Breite Radfahrer = 1,1 m für alle Seitenabstände ( Radfahrer nach rechts + KFZ-Radfahrer+Autofahrer nach links) zusammen.
Meine Meinung: Solange dieser Autofahrer nicht verstanden hat, warum und welche Sicherheitsabstände notwendig sind, ist er eine Gefahr für Andere und sollte nicht mehr Autofahren dürfen.
				
			Der Gutachter hat vorgerechnet: Restfahrbahnbreite 3,8 m - 1,9 m KFZ Breite - 0,8 m Breite Radfahrer = 1,1 m für alle Seitenabstände ( Radfahrer nach rechts + KFZ-Radfahrer+Autofahrer nach links) zusammen.
Meine Meinung: Solange dieser Autofahrer nicht verstanden hat, warum und welche Sicherheitsabstände notwendig sind, ist er eine Gefahr für Andere und sollte nicht mehr Autofahren dürfen.
			
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