150 Fahrzeuge für Karlsruher Schienen: VBK entwickeln eigene Bahnen, Auslieferung für Fächerstadt ab 2028

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Im Eisenbahningenieur vom letzten August findet sich noch ein Artikel mit etwas mehr Hintergründen zu dem Projekt. Da man laut den dortigen Skizzen mit 600 mm Höhe im Bereich der Drehgestelle plant (was im Hinblick auf die ~38 cm-Netze wie etwa Saarbrücken auch gar nicht viel anders ginge), hätte man damit in Karlsruhe bei 550 mm Einstiegshöhe auch erstmalig in den Zweisystemfahrzeugen eine durchgängige stufenfreie Begehbarkeit durch den Mittelwagen hindurch. Der Preis dürfte eine gewisse Einschränkung der möglichen Sitzanordnungen im Mittelwagen sein (mehr 4er-Sitzgruppen wie im Citylink, statt 5. Tür mit Mehrzweckbereich dann halt durchgängig) und die Toilette könnte à la Chemnitz in die Mitte des Wagens, zwischen den Drehgestellen, wandern?.
Es handelt sich um Zwei-System-Bahnen. (Unten steht aber Einsystem-Niederflur-Fahrzeug)
Wobei bei 150 Fahrzeugen auch Ersatz für die älteren Zweisystemfahrzeuge mit dabei sein muss, aber man will sich wohl zuerst Ersatz für die alten Niederflurfahrzeuge liefern lassen. Auch wenn man bezüglich Albtal- und Hardtbahn mit den NET 2012 für die nächste Zeit erstmal bedient wäre, will man wohl weiterhin alle Fahrzeuge flexibel einsetzen können. Leider reicht der verbleibende EBO-Restverkehr auf diesen Strecken dann aus, um eine Einstufung in die Kategorie C-III der Crashnorm zu erzwingen, womit die Fahrzeuge also in die selbe Kategorie wie vollwertige Zweisystemfahrzeuge fallen und keine herkömmlichen Straßenbahnfahrzeuge von der Stange möglich sind.

Trotz der stellenweise nicht unerheblich abweichenden Anforderungen (Mittelwagen mit 5. Tür und durchgehender Niederflurigkeit, hoffentlich Einrichtungsfahrzeug?? - die restlichen Unterschiede beschränken sich ja hauptsächlich auf Weglassen von Vollbahnzugbeeinflussung, Trafo und sonstiger Wechselstromausrüstung, was nicht soo ausschlaggebend sein sollte) dürfte es daher immer noch vorteilhafter sein, auf eine gemeinsame Fahrzeugplattform zu setzen.

Leider ist auch diese Pressemitteilung bezüglich Ein-/Zweirichtungsfahrzeugen weiterhin ärgerlich ungewiss - schon im Eisenbahningenieurartikel wurde die Möglichkeit von Einrichtungsfahrzeugen zwar angesprochen, aber was die VBK schlussendlich bestellen möchten war daraus dann doch nicht abzulesen. Leider waren auch im Bericht zur Netzkonzeption 2020/30 ein paar Sätze zu finden, dass Zweirichtungsfahrzeuge im Stadtnetz doch gar nicht so schlecht wären, was ich angesichts des bisher konsequent auf Einrichtungsfahrzeuge ausgelegten Gleichstromnetzes persönlich trotzdem für einen großen Fehler halten würde: Die zusätzlichen Türen und der zusätzliche Führerstand sind nicht kostenlos, bringen mehr Komplexität und mehr Sachen die kaputt gehen können und instandgehalten werden müssen und kosten vor allem (Sitz)Plätze und/oder uneingeschränkt nutzbare Mehrzweckbereiche. Die jeweils ungenutzten Türräume könnten zwar als provisorische Mehrzweckbereiche genutzt werden, aber sinnvollerweise eigentlich nur, wenn man kaum linksseitige Haltestellen hat, was dann aber wieder die Frage aufwerfen würde wozu der ganze Aufwand? Und der durch den zweiten Führerstand belegte Platz geht natürlich für Fahrgäste komplett verloren.

Und während bei den Zweisystemfahrzeugen bisher die wegfallenden Plätze teilweise durch das türlose Mittelteil kompensiert werden können, ist im Stadtverkehr für schnelleren Fahrgastwechsel eine 5. Tür auch im Mittelteil stark wünschenswert, wodurch der Ausgleich dann aber natürlich auch nicht mehr funktioniert und noch schlimmer, die 5. Tür dann ja ebenfalls beidseitig eingebaut werden müsste.

Abschließend wäre noch interessant, ob man diesmal einen neuen Anlauf zur betrieblichen Kuppelbarkeit mit den Bestandsfahrzeugen (diesmal dann ET 2010 und NET 2012) unternimmt? Zumindest die schwachsinnige Forderung nach Anwendung der neuen Crashnorm auf den kompletten Zugverband sollte dieses Mal hoffentlich kein Problem mehr sein, solange sich die Crashnorm nicht wieder grundlegend ändert.
 
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Es gibt offenbar noch eine Infobroschüre, die jemand bei DSO in die Finger bekommen hat. Demnach sind es 86 Zweisystemfahrzeuge für die AVG.

Die VBK bekommen tatsächlich auch Zweirichtungsfahrzeuge, aber nur 10 Stück. Ich stehe zwar nach wie vor zu meiner grundsätzlichen Meinung zu Zweirichtungsfahrzeugen im hiesigen Gleichstromnetz, aber bei 10 Fahrzeugen von dann insgesamt 145 kann man die Nachteile im Regelbetrieb zugunsten eines flexibleren Einsatzes in Sondersituationen noch verkraften.
Momentan kommen bei geplanten (und manchmal auch ungeplanten) Pendelverkehren Zweisystemfahrzeuge zum Einsatz. Einsystem-Zweirichtungsfahrzeuge dürften da billiger zu beschaffen sein, ggf. leichter einsetzbar sein, da ein Zweirichtungsbedarf im Gleichstromnetz nicht mehr auf Kosten der Fahrzeugreserve im Zweisystemnetz geht, und haben natürlich auch die passende Einstiegshöhe.
Zudem hat man ja auch die bei den alten Einrichtungsfahrzeugen noch vorhandene Möglichkeit, auch vom Hilfsführerstand aus mit Höchstgeschwindigkeit rückwärts zu fahren, gerne genutzt, z.B. beim Schülerzug morgens ab Marxzell, bei Veranstaltungen in Durlach mit Verstärkerfahrten in Lastrichtung, die über den Gleiswechsel an der Auer Straße gewendet haben und in Gegenrichtung von der/zur Tullastraße rückwärts gefahren sind, manchmal beim Messeverkehr, ...
Mit den GT6/8-70-D/N werden wohl leider die letzten Fahrzeuge, mit denen das noch möglich ist, verschwinden, sodass als Alternative tatsächlich nur die Anschaffung einer kleinen Serie echter Zweirichtungsfahrzeuge bleibt, wenn man auf diese Flexibilität für Sondereinsätze nicht verzichten möchte.

Gegenüber dem EI-Artikel ist neu, dass man zusätzlich noch eine Fahrzeugvariante mit verkürztem Mittelteil als GT6-Nachfolger mit ca. 30 m Länge ableiten will, und der vorhandene Fahrzeugpark damit längenmäßig tatsächlich 1:1 ersetzt werden soll: geplant sind 45 kurze und 15 lange Einrichtungsfahrzeuge.
 
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