Immerhin, das zeigt schonmal dass die BMA ordnungsgemäß funktioniert (wobei Müll halt auch echt widerlich qualmen kann).Eine häufige Brandursache sind Kippen, die im Müll auf den Gleisen landen. Da sieht dann so aus: Am Gleis der Station sieht man ein Glimmen, man fährt mit der Rolltreppe zur B-Ebene 10 Meter höher, oben kommt bereits die Feuerwehr entgegen und schon ziehen Rauchschwaden die Rolltreppe hoch.
Problem ist halt tatsächlich (gerade in älteren Tunnelanlagen) die schlechte Belüftung, wodurch sich der Rauch schnell ausbreitet und auch erstmal nicht wegkommt.
(Tunnel im Straßenbereich haben i.d.R entsprechende Belüftungsanlagen -> Haken ist, dass bei Fehlen von Rauchabzügen im Bereich der Röhre, der Rauch bis zum Portal gedrückt wird, in der Regel aber in Fahrtrichtung)
Die Haltestellen in KA haben Rauchabzüge und sind daher per se als Rauchfrei anzunehmen, gelten damit als sicherer Bereich und dadurch auch als Angriffs- und Rettungsweg. (Wahrscheinlich ist der Rauchabzug das was in Frankfurt gefehlt hat + das i.d.R. deutlich kleinere Raumvolumen bei älteren Tunnelhaltestellen, KA ist da im Vergleich sehr großzügig)
Da von einem Punkt in der Röhre maximal 300m Entfernung (gem. §30 Abs. 5 BoStrab) zum nächsten sicheren Bereich liegen dürfen (-> also max. 600m zwischen zwei Sicheren Bereichen), braucht es in KA keine separaten Rettungsstollen (die Entfernung zwischen den Haltestellen liegt im Schnitt zwischen 400 und 500m), die Notgehwege auf dem Bankett reichen also aus (Mindestbreite ist aber immer 1,20m).
Zur Belüftung sagt die BoStrab ansonsten folgendes:
Reicht in Tunneln der Luftaustausch über Haltestellen, Tunnelmündungen und Notausgänge nicht aus oder sind Belästigungen der Fahrgäste durch Luftschwall zu erwarten, sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen. (§30 Abs. 9 BoStrab) -> Ob und wie das in KA der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.
(Gab dazu kürzlich nen passenden BNN-Artikel, hat da jemand Zugriff?)
Das Problem gibts bei jeder Evakuierung. In der Schule wollen alle noch den Rucksack mitnehmen, im Büro die Aktentasche und das MacBook, im Theater würden wahrscheinlich alle noch gerne zur Garderobe.Bei einer Räumung im Tunnel haben wir das Problem, dass - genau wie in notgelandeten Flugzeugen - jede Menge Leute unbedingt ihr Gepäck mitschleppen wollen und damit andere Personen aufhalten.
Erschwerend bei den Stadtbahnen ist ja auch noch dass die Fahrer i.d.R. auf sich allein gestellt sind und wie schon erwähnt wurde auch die Fahrgäste meistens nicht wissen was zu tun (Ob Hinweise wirklich was bringen? Die meisten lesen sie nicht, schon gar nicht wenns schnell gehen muss). Und auch das Risiko einer Massenpanik bleibt nicht aus (wie an allen stark frequentierten öffentlichen Orten). Größter Risikofaktor ist und bleibt schließlich der Mensch.
Exkurs:
Straßen- und Eisenbahntunnel haben ab einer bestimmten Länge separate Rettungsstollen und alle paar Meter nen Notausgang in diesen Stollen. Ein Zweiröhrenkonzept erlaubt außerdem die Verwendung der zweiten Röhre als Angriffs- und Rettungsweg*.
*-> bei der VDE 8 und allen nachfolgenden SFS hat man die Feste Fahrbahn im Tunnel mit Bodenplatten ausgelegt, dass reguläre Straßenfahrzeuge reinfahren können, bei Nürnberg-Ingolstadt sind die Rettungsstollen so ausgebaut, dass LKWs sie befahren können. So können in beiden Fällen Einsatzfahrzeuge bis zum Schadensort vordringen - bei den SFS Erfurt-Leipzig, Wendlingen-Ulm und Nürnberg-Ingolstadt sogar ohne dass man durch ne verrauchte Röhre muss -> Dank dem Selbstrettungskonzept kauft die DB für die nach 1991 eröffneten Strecken auch keine Rettungszüge mehr.
Lesestoff dazu:
EBA-Richtlinie für Bahntunnel: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-34-0001-KF-001-A001.pdf
§30 BoStrab: https://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__30.html
Für Straßentunnel gibt es verschiedene Regelwerke, kriegt man beim BASt zum Download:
https://www.bast.de/DE/Publikationen/Regelwerke/Regelwerke_B_node.html
An der Stelle sei gesagt: Je älter eine Tunnelanlage, desto gefährlicher ist sie im Brandfall.