Bedenkt bitte, dass Kfz-Verkehr keine gottgebene Wassermenge ist, die einfach da ist und irgendwohin fließt. Wenn das Autofahren nicht attraktiv ist – egal ob Elterntaxen, Innenstadtbesucher oder Bewohner – wird es seltener praktiziert. Dieser Effekt nennt sich Verkehrsverpuffung und bestätigt sich regelmäßig bei Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Fußgängerzonen, Kiezblocks usw.). Die Leute nehmen das für sie für die jeweilige Reise angenehmste Verkehrsmittel, das ihnen zur Verfügung steht.
Die Bedeutung des Autos als Umsatzbringer wird von Händlern – erst recht diejenigen, die viel mit dem Auto fahren – überschätzt. Dazu empfehle ich das
Paper Local Business Perception vs. Mobility Behavior of Shoppers: A Survey from Berlin von Dirk von Schneidemesser (
Zusammenfassung auf Deutsch auf der Institutswebsite).
Jemand, der gerne mit mehr als 15 km/h (Schrittgeschwindigkeit mit allen Toleranzen) durch den Altstadtring fahren möchte, weil er die Freiheit im Auto haben will. Dieser Jemand könnte gegen den aktuellen verkehrsberuhigten Bereich klagen. Denn verkehrsrechtliche Anordnungen müssen zwingend erforderlich (§ 45 Abs. 9 StVO) und damit auch geeignet sein.
Wenn der verkehrsberuhigte Bereich entfällt, gibt es entweder einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Zone 20) oder eine Zone 30. In beiden müssen zu Fuß Gehende am Rand gehen. Es wird die Forderung nach Gehwegen kommen, die Parkplätze kosten wird. Und den Lärm durch mehr Autoverkehr auf dem Pflaster hören die Bewohner tagtäglich oder auch nicht mehr.
Diese Öffnung für Kfz erfordert eine Lichtsignalanlage am Hengstplatz, wie die Verwaltung in ihrer
Stellungnahme zu Ziffer 3 schrieb.